Die Stadt Essen plant in der Essener Innenstadt die neue Zentralbibliothek. Die Immobilie Markt 5/6 in 45127 Essen wurde von der Stadt Essen angemietet. Für die Planung der neuen Zentralbibliothek steht eine Fläche von ca. 10.000 qm (davon Untergeschoß ca. 1.000 qm) zur Verfügung. Die Neukonzeption der Zentralbibliothek beruht auf dem Bibliotheksentwicklungskonzept der Stadt Essen, basierend auf der Erkenntnis, dass zeitgemäße Bibliotheken über ihren eigentlichen Auftrag hinaus in zentraler Lage als Motoren der Stadtentwicklung erheblich zur Stärkung der Innenstädte beitragen. Bibliotheken verändern derzeit mit großer Dynamik ihr bisheriges Profil. Neben dem Angebot unterschiedlichster Medien werden Bibliotheken zunehmend zu niederschwelligen Aufenthalts- und Veranstaltungsorten und zu sog. "Dritten Orten". Projektaufgabe ist die Neukonzeptionierung der Zentralbibliothek der Stadt Essen hier: Innenausstattung und Möblierung. Mit diesem europaweiten offenen Vergabeverfahren beabsichtigt die Stadt Essen die Ausstattungen für die "Beleuchtung DritterOrt" zu vergeben.
Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung ist die Lieferung und Montage von dekorativen Leuchten für die neue Zentralbibliothek in Essen.
Zentralbibliothek Essen
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Die Vergabeunterlagen beinhalten einen "Leitfaden", den die Bieter*innen zunächst lesen sollten. Jeder*jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben. Fragen der Bieter*innen sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zur im Leitfaden genannten Frist über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Ein Besichtigungstermin ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. Soweit ein/eine Bieter*in das Objekt besichtigen möchte, muss er/sie dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens gem. Leitfaden statt, damit gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins wird die Stadt Essen bzw. die begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter*innen zu gewährleisten. Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Gemäß § 16a EU VOB/A dürfen öffentliche Auftraggeber bestimmte fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Anlage 3 Eigenerklärung zur Eignung ZBE-VE20 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von 25.000 Euro für Vermögensschäden.
alternativ zu vorstehender Erklärung
die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung wird im Auftragsfall gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
Anlage 3 Eigenerklärung zur Eignung ZBE-VE20 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zuverlässigkeit und Russlandsanktionen
Anlage 3 Eigenerklärung zur Eignung_ZBE-VE20 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Unser Unternehmen erklärt, dass uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.-Unser Unternehmen verfügt über mindestens einen (1) Bauleiter/Projektleiter mit mindestens fünf (5) Jahren Berufserfahrung als sachkundiger Aufsichtsführender für die Durchführung von Beleuchtung wie in Anlage 1 beschrieben.-Unser Unternehmen verfügt über mindestens einen (1) stellvertretenden Bauleiter/Projektleiter mit mindestens drei (3) Jahren Berufserfahrung als sachkundiger Aufsichtsführender für die Durchführung von Beleuchtung in Anlage 1 beschrieben
Anlage 3 Eigenerklärung zur Eignung_ZBE-VE20 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausschlusskriterium für Referenzen:
1. Mindestens drei (3) abgeschlossene Referenzen über die Beleuchtung wie in Anlage 1 beschrieben müssen vorliegen, die sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen:
o Auftragshöhe: Mindestens 250.000 Euro (netto)o Fertigstellung: Die Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet von der Schlussrechnung der Leistung)
Vertragserfüllung: Sicherheit von 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist
siehe Unterlagen mit Anlagen und Vertragsbedingungen der Stadt Essen