Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Rückbau und Neuinstallation der Sicherheitstechnik des Museums Folkwang in Essen.
Das Projekt wird mit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Daraus ergeben sich bestimmte Anforderungen, wie beispielsweise die Rechnungsstellung, die zu beachten sind.
Die Einzelheiten sind insbesondere dem Leistungsverzeichnis mit Anlagen zu entnehmen.
Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die GVE ein zuverlässiges, leistungsfähiges und qualifiziertes Bauunternehmen auswählen, welches die Bauleistungen fristgemäß und innerhalb der Kosten erbringt.
Die Leistung umfasst den Rückbau und Neuinstallation der Sicherheitstechnik, u.a.- Austausch der bestehenden SAA-Zentralen im Alt- und Neubau gegen ELA-Zentralen - Installation einer Einbruchmeldeüberwachung (Austausch der beiden Zentralen)- Austausch und Einbau einer Videoüberwachungsanlage inkl. Videomanagementsystem- Lieferung und Einbau einer Laserüberwachungsanlage- Lieferung und Einbau eines GefahrenmanagementsystemsDie Arbeiten sind im laufenden Museumsbetrieb auszuführen. Detaillierte Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Gewertet wird der angebotene Gesamtpreis (netto) für alle Leistungen (Gesamtsumme des Leistungsverzeichnisses netto). Maximal sind 70 Punkte erreichbar.
Zur Ermittlung der Punktzahl gilt die unter 4.2.1 dargestellte Formel. Die so ermittelte Punktzahl wird bis zur ersten Nachkommastelle nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung gerundet.
Plausible und überzeugende Darstellungen des Bieters, wie bei Bau und Montage die Termine durch den ausreichend qualifizierten Personaleinsatz des Bieters eingehalten werden. Maximal sind 14 Punkte erreichbar.
Referenzen der Projektleitung Erfahrung der Projektleitung
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen dürfen die Bieter*innen ausnahmslos schriftlich spätestens bis zu im Leitfaden genannten Frist über die elektronische Vergabeplattform einreichen.Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen
- Angebote sind ausnahmslos elektronisch über den Vergabemarktplatz bei der Auftraggeberin einzureichen. Der postalische Versand eines Angebotes führt zum Verfahrensausschluss. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum Einreichungstermin. Andere Übertragungsarten, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.