Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Die Vergabeunterlagen beinhalten einen "Leitfaden", den die Bieter*innen zunächst lesen sollten. Jeder*jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.
Fragen der Bieter*innen sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zur im Leitfaden genannten Frist über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Ein Besichtigungstermin ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes, wird aber in diesem Falle empfohlen. Soweit ein/eine Bieter*in das Objekt besichtigen möchte, muss er/sie dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens gem. Leitfaden statt, damit gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter*innen zu gewährleisten.
Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen
Das Leistungsverzeichnis ist unverändert zur Ausschreibung vom 02.05.2025 gemäß Bekanntmachung 284621-2025. Die damals gestellten Fragen im F&A Katalog wurden im LV berücksichtigt.