Die GVE Grundstückverwaltung Stadt Essen GmbH wurde mit der Durchführung von Planungs- und Umsetzungsschritten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Werden/Heidhausen für die Stadt Essen beauftragt. Damit verbunden sind die Baufeldfreimachung und der Rückbau des Bestandes. Das bestehende Gebäude wurde um 1962 in Massivbauweise errichtet und verfügt über ein teilweise oberirdisches Kellergeschoss, ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und einen angrenzenden Schlauchturm. Die Wache wird durch einen Neubau ersetzt.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Baulogistik für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses.
Freiwillige Feuerwehr Essen Werden - Heidhausen
Preis
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Angebote sind ausnahmslos elektronisch über den dafür vorgesehenen Bereich des Vergabemarktplatzes beim Auftraggeber einzureichen. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
- Jeder*Jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen dürfen die Bieter*innen bis zum 25.06.2025, 12:00 Uhr elektronisch schriftlich über den Kommunikationsbereich einreichen. Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt voraussichtlich bis zum 26.06.2025, 12:00 Uhr. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
- Ein Besichtigungstermin des Objekts ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. Soweit ein Bieter das Objekt besichtigen möchte, muss er dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens bis zum 25.06.2025 statt, damit gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter zu gewährleisten.