Wartungsarbeiten am Montag, 05.10.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr

Verfahrensangaben

Lieferung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.10.2026
03.11.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

SBO Servicebetriebe Oberhausen - Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen / Zentraleinkauf
DE120646753
Bahnhofstr. 66
46145
Oberhausen
Deutschland
DEA17
vergabe@sbo.oberhausen.de
+49 2085945
+49 2085947222

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen Geschäftsstelle, zentrales Postfach
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34114100-0
34144200-0
34144210-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es handelt sich um die Lieferung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen angelehnt an der DIN 75079:2025-04.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es handelt sich um die Lieferung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen angelehnt an der DIN 75079:2025-04 für die Berufsfeuerwehr der Stadt Oberhausen.

Zu den anzubietenden Fahrgestellen gehört der entsprechende Ausbau und die Bestückung gemäß Leistungsverzeichnis.

Die Auslieferung der Fahrzeuge und eine Kassenwirksamkeit soll im Verlauf des Jahres 2028 erfolgen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2028
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Feuerwache Oberhausen
46047
Oberhausen
Deutschland
DEA17

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YDVDY6ERWZZD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Zuständige Stelle, an die sich der Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Vergabekammer i.S.d. § 104 GWB) ist die Vergabekammer Westfalen Geschäftsstelle, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster.

Die SBO weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, er diesen gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestellegerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Alle Anfragen sind über die Plattform Metropole Ruhr zu stellen. Eine Registrierung gewährleistet Ihnen, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand der Vergabe sind.

Wir möchten Sie ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass Sie das elektronische Angebot über das Bieter-Tool hochladen müssen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Auf § 56 VgV "Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen" wird verwiesen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- 324 Angebotsanschreiben UVgO/VgV
- 521 EU Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Es wird eine Eigenerklärung benötigt, dass Ihr Unternehmen gegen keine unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gem. dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verstoßen hat.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung