Gegenstand der Beauftragung sind die zur Umsetzung des in Kapitel 1 beschriebenen Vorhabens erforderlichen Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Freianlagenplanung mit den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021 die Beauftragung erfolgt, wie bereits erwähnt, stufenweise. Stufe 1: Leistungsphase 1-4 Stufe 2: Leistungsphase 5-9
Der Planungsprozess umfasst den gesamten Bereich der Freianlagen, wie ausgewiesen in dem Ausschnitt der Flurstückskarte und beschrieben in Kapitel 1.
Nachfolgend aufgeführte Leistungen und Termine sind von dem/der Auftragnehmer/in zu erbringen und über Zu- und Abschläge entsprechend einzukalkulieren:- Auftaktgespräch zur Abstimmung der planerischen Belange- Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Besprechungen zur Abstimmung der Planung und später zur Umsetzung- Bis zu 5 Abstimmungstermine mit den entsprechenden Fachdienststellen der Verwaltung- 3 Termine zur Vorstellung der Ergebnisse in politischen Gremien (inkl. Vor- und Nachbereitung)
Preis
Berufliche Qualifikation
Mit der Planung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen.Die Maßnahme muss gemäß dem Zuwendungsbescheid: ZB 04/014/24-EU bis zum 17.11.2028 umgesetzt und bis zum 31.03.2029 schlussgerechnet sein. Unabhängig davon ist die Baumaßnahme möglichst kurzfristig umzusetzen.Baubeginn der Hochbaumaßnahmen ist für Sommer 2026 geplant.
Baukosten KG 500 gemäß Kostenrahmen (netto) 300.000,00 EUR. Das Bauvorhaben wird mit Honorarzone IV, Basissatz, bewertet. Mit Angebotsabgabe akzeptiert der Bieter / die Bieterin diese Einstufung. Eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen. Zu- und Abschläge des Bieters sind erlaubt. Eine Abrechnung erfolgt gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 aus Leistungsphase 3.Planungsleistungen werden nach HOAI 2021 stufenweise wie folgt vergeben: Stufe 1: Leistungsphase 1-4 Stufe 2: Leistungsphase 5-9
Die Wertung der Angebote erfolgt unter Berücksichtigung von Leistungsfähigkeitgemäß beigefügter Wertungsmatrix und Angebotspreis
Zuständige Stelle, an die sich der Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Vergabekammer i.S.d. § 104 GWB) ist die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf. Die SBO weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, er diesen gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestellegerügt hat,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.
Alle Anfragen sind über die Plattform Metropole Ruhr zu stellen. Eine Registrierung gewährleistet Ihnen, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand der Vergabe sind. Wir bitten Sie, das Leistungsverzeichnis als PDF-Datei oder als GAEB-Datei hochzuladen.
Wir möchten Sie ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass Sie die elektronischen Angebote über den Bieter-Tool hochladen müssen.