Vergabegegenstand ist die Lieferung und Aufbau der geforderten Betriebseinrichtung des Straßenverkehrsamtes bis zum 05.12.2025 in den Räumlichkeiten im Erdgeschoss am Standort Bahnhofstr. 66 in 46145 Oberhausen.
Die Lieferungen und Montagen müssen in der ersten Dezemberwoche 2025 abgeschlossen sein. Daher ist es erforderlich, dass die Möbel innerhalb von circa 10 Wochen beschafft/produziert werden können.
Die Wertung des Angebotes erfolgt nach:I. Angebotspreis: 70% II. Qualität: 30%
Die Einrichtungsgegenstände sollen einfach zu montieren und demontieren sein. Sie müssen den Sicherheitsrichtlinien für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze sowie den EU-Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze entsprechen. Den arbeitsmedizinischen Anforderungen muss vollständig nachgekommen werden, indem auf die individuellen Gegebenheiten (Art der Arbeit, Größe der Person, Arbeitsgewohnheiten etc.) eingegangen werden kann. Alle Materialien, Materialstärken und Beschichtungen müssen den zu erwartenden Beanspruchungen entsprechen und sind unter diesen Gesichtspunkten anzubieten.Alle Systemelemente müssen vom selben Hersteller verfügbar sein. Eine Mischung verschiedener Hersteller wird wegen formaler und farblicher Differenzen nicht akzeptiert. Das angebotene Programm sollte mindestens noch zehn Jahre gefertigt werden, um Nachlieferungen in der gleichen äußeren Ansicht zu ermöglichen. Verbesserungen im Sinne des technischen Fortschritts, die den Gesamteindruck nicht beeinflussen, werden von dieser Empfehlung nicht berührt. Um auf Anpassungen von sich ändernden Rahmenbedingungen auch zukünftig rea-gieren zu können, wurde die Einrichtung an eine Nutzung -ungeachtet deren Inhalts- ausge-richtet. Hierdurch kann auch ein abteilungsübergreifender Austausch von Einrichtungsgegenständen vorgenommen werden. Die allgemeine Produktbeschreibung ist der Anlage 1 "Produktbeschreibung" zu entnehmen, die detaillierten Beschreibungen mit der jeweiligen erforderlichen Produktkonfiguration ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Muss-Kriterien (Ausschlusskriterien)Einhaltung des Liefertermins Nicht-Anbieten einzelner PositionenEintrag in ein Berufs- oder HandelsregisterBetriebshaftpflicht3 Referenzen in ähnlichen Tätigkeitsbereichen
Erdgeschoss
Blauer Engel oder adäquat LGA Schadstoff geprüft ISO-14001 Umweltmanagement
Zuständige Stelle, an die sich der Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Vergabekammer i.S.d. § 104 GWB) ist die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf. Die SBO weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, er diesen gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestellegerügt hat,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.
Alle Anfragen sind über die Plattform Metropole Ruhr zu stellen. Eine Registrierung gewährleistet Ihnen, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand der Vergabe sind.
Wir möchten Sie ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass Sie das elektronische Angebot über das Bieter-Tool hochladen müssen.
Unterlagen werden 1 mal nachgefordert.
Eintrag in ein Berufs- bzw. Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es wird eine Eigenerklärung benötigt, dass Ihr Unternehmen gegen keine unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gem. dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verstoßen hat.
Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe von mindestens drei aktuellen positiven Referenzen, im vergleichbaren Tätigkeitsbereich. Dabei sind die Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) der Auftraggeber, Ansprechpartner und der jeweilige Auftragswert (netto) zu nennen.
Betriebshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533 EU Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533a (ersetzt 532) - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533b (ersetzt 532) - Nachweis Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534a (ersetzt 532/533) - Erklaerung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534b (ersetzt 532/533) - Erklaerung Eignungsleihe Haftungserklaerung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
3 Referenzen mit vergleichbaren Tätigkeiten
Eintrag in ein Berufs- bzw. Handelsregister
Betriebshaftpflicht
Nichtanbieten einzelner Positionen
Einhaltung des Liefertermins
Einzureichende Unterlagen:- 521 EU Eigenerklärung zu Ausschlussgründen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 531 EU Bewerber Bietergemeinschaftserklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)