Vegetationstechnische Arbeiten- vorbeireitende Bodenarbeiten- Pflanzen von Bäumen- Anlage von Pflanzflächen- Liefern und Pflanzen von Stauden /Gehölzen und SolitärgehölzeDie Lieferung der zu pflanzenden Bäumeerfolgt durch eine Baumschule(gesonderte Ausschreibung)
Die Emschergenossenschaft und dieWirtschaftsbetriebe Oberhausenerrichten und erneuern im Bereich derFußgängerzone BahnhofstraßeOberhausen-Sterkrade zwei Kanäle.Dies nimmt die Stadt Oberhausen zumAnlass die Fußgängerzone in derBahnhofstraße vom Zilianplatz bis zumMartha-Schneider-Bürger-Platzklimaresilient umzugestalten.Bei den nachfolgend beschriebenenlandschaftsgärtnerischen Leistungenhandelt es sich um die Arbeiten derVegetation zur Umgestaltung derFußgängerzone Bahnhofstraße inOberhausen-Sterkrade, Es sind u.a. Vorbereitende Bodenarbeiten (Substrat), Pflanzarbeiten sowie Fertigstellungs- undEntwicklungspflege umzusetzen.
Die Baumaßnahme befindet sich in 46145 Oberhausen, Ortsteil Sterkrade, in der "Bahnhofstraße" (Fußgängerzone) zwischen dem Technischen Rathaus (Ecke "Martha-Schneider-Bürger-Platz" / Straße "An der Guten Hoffnung") bis zum Arnold-Rademacher-Platz sowie in derHoltkampstraße, in der nördlichen Steinbrinkstraße (Fußgängerzone) zwischen Center-Point-Platz bis "Finanzstraße" und der Straße "Zilianplatz" (östliche Gehwegseite).
Preis
Die Auswertung der Angebote wird nach dem Kriterium "Preis" erfolgen.
Es sind insgesamt drei Zeiträume zur Ausführung der Arbeiten gem. Baufortschritt vorgesehen, dieeinzukalkulieren sind:2026 - Herbst2027 - Frühjahr2028 - Frühjahr
Baubeginn: 09 / 2026Fertigstellung: bis Herbst 2028sowie gem. weiteren Bauzeitenplan
Aufgrund der genannten Fristen und aktuellen Lieferverzögerungen hat die Bestellung der Ausstattungselemente, ggf. auch Materialien umgehend nach Auftragserteilung zu erfolgen.Die Arbeiten sind zügig und ohne Unterbrechung mit einer entsprechenden Kolonnenstärke auszuführen.
Die bewilligten Fördergelder erfordern eine Abrechnung der Maßnahme bis zum 31.12.2028. (Schlussrechnung)
Zuständige Stelle, an die sich der Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Vergabekammer i.S.d. § 104 GWB) ist die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf. Die SBO weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, er diesen gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestellegerügt hat,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.
Alle Anfragen sind über die Plattform Metropole Ruhr zu stellen. Eine Registrierung gewährleistet Ihnen, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand der Vergabe sind. Wir bitten Sie, das Leistungsverzeichnis als PDF-Datei oder als GAEB-Datei hochzuladen.
Wir möchten Sie ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass Sie die elektronischen Angebote über den Bieter-Tool hochladen müssen.