Beschaffung eines weiteren Moduls für die im Einsatz befindliche Suite4KA der Fa. Nagarro
Beschaffung des Moduls Einmalige Einnahmen (EE) inkl. verschiedener Add-Ons. Der Auftrag beinhaltet die Pflege der beschafften Software sowie Dienstleistungen für die Einführung.
Die Mindestvertragsdauer für die Pflege beträgt 36 Monate, danach verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate.
Preis
Die Rechnungs- und Bescheidschreibung soll über das Modul Einmalige Einnahmen (EE) der bereits im Einsatz befindlichen Software Suite4KA der Fa. Nagarro realisiert werden. Da das Produkt grundsätzlich schon eingesetzt wird, ist der Einsatz eines weiteren Moduls problemlos möglich und es besteht keine Notwendigkeit weitere Schnittstellen o.ä. einzurichten. Eine ausführliche Begründung für das technische Alleinstellungsmerkmal befindet sich unter Leistungsverzeichnis | Schätzwert.Im Rahmen der Vorbereitung des Verhandlungsverfahrens wurde über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung veröffentlicht. In dieser wurde die Absicht bekundet die Leistung direkt an die Fa. Nagarro zu vergeben. Die Begründung für die Direktvergabe wurde über einen Nextcloud Link in der Bekanntmachung hinterlegt. Die Bekanntmachung wurde am 09.10.2025 veröffentlicht. In der Bekanntmachung war vorgesehen den Auftrag nicht vor Ablauf von 10 Tagen nach der Bekanntmachung zu vergeben. Diese Frist ist am 20.10.2025 abgelaufen. Rügen bzw. Nachprüfungsanträge sind während der Wartefrist nicht eingegangen. Der Auftrag soll daher nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV an die Fa. Nagarro vergeben werden.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).Es handelt sich um eine Direktvergabe ohne Wettbewerb mit nur einem Bieter (§ 14 Abs. 4 VgV).
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).