Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt. Die Teilnehmenden werden grundsätzlich für 3 Monate zugewiesen.
Die Wochenstundenzahl beträgt 25 Zeitstunden plus ein Einzelcoaching alle 14 Tage über die Dauer von einer Stunde.
Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, eine geringere Wochenstundenzahl erforderlich sein, kann im Einzelfall eine geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden. Eine Reduzierung der wöchentlichen Teilnahmestunden ist aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, auch im Verlauf des Projektes möglich, sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich darstellen konnte, dass das Erreichen des Projektziels nicht gefährdet ist. Über die individuelle Dauer der wöchentlichen Teilnahme entscheidet letztendlich der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass möglichst frühzeitig eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer bis zur Vollzeitteilnahme erfolgt. Unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten kann auch eine Zuweisung in Teilzeit erfolgen. Eine Anrechnung mehrerer Teilzeitteilnehmer auf einen Teilnehmerplatz erfolgt nicht.
Im Rahmen einer betrieblichen Erprobung gelten die tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, sind zu beachten.
Der Auftragnehmer soll für einen sanften Einstieg in den Tag sorgen. Daher sollen die Teilnehmenden zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr (Gleitzeit) beginnen können. Eventuell auch mit einem kleinen Frühstück und Tee. Ein späterer Beginn als 9:00h ist nicht vorgesehen. Die Teilnehmenden sollen nach 5 Stunden die Maßnahme abschließen (auch wenn dies vor 14h ist). Der Auftragnehmer muss dafür sorgen, dass die Teilnehmenden eine eigene sinnvolle Tätigkeit, der sie selbstständig nachgehen können, hat. Dieser Tätigkeit ist dann entweder vor 9:00h oder nach 13:00h nachzugehen.
Sollte der Teilnehmer Fehlzeiten mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, werden diese Zeiten an das Ende der Maßnahme angefügt. Sollte der Teilnehmende eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Tag der Einmündung haben, muss er an dem ersten Tag nach der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei dem Träger einen Termin zur Einmündung erhalten.
Die individuelle Förderdauer darf nicht über das Ende der Vertragslaufzeit hinausgehen.
Die Maßnahmedauer (Vertragsbeginn und -ende) in dem die Teilnehmer zugewiesen werden (Zuweisungskorridor) ergeben sich aus dem Los- und Preisblatt.
Der Zuweisungskorridor zur Nachmündung endet drei Monate vor Vertragsende, da ab hier keine zielgerichtete Maßnahmeteilnahme mehr möglich ist. Allerdings kann der Auftraggeber den Zuweisungskorridor mit der Mitteilung über die Optionsziehung aufheben, damit eine kontinuierliche Zuweisung auch zum Start der Option gewährleistet ist.
Die individuelle Zuweisungsdauer endet mit
- der Eingliederung des Teilnehmenden in eine versicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Ausbildung,
- der Aufnahme einer mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden selbständigen Tätigkeit,
- einer länger als sechs Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit,
- dem Ablauf der individuellen Zuweisungsdauer,
- dem Abbruch der Maßnahme durch den Bedarfsträger.
Unterweisungsfreie Zeit während der Teilnahme:
An gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes NRW sowie im Zeitraum vom 24.12. bis 01.01. eines jeden Jahres ist freie Unterrichtszeit. Die Freistellung von Teilnehmenden anlässlich nicht gesetzlicher Feiertage ist nicht zulässig.
Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag, falls an diesem Tag Unterricht ausfallen sollte, ist dieser innerhalb von 2 Wochen nach Rosenmontag nachzuholen.
Brückentage sind keine freien Unterrichtstage.