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Verfahrensangaben

BewerbungsSchmiede

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.05.2026
26.05.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - JobCenter Essen
05113-31001-15
Ruhrallee 175
45136
Essen
Deutschland
DEA13
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+492514111604

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zielgruppe
Teilnehmende sind:
- Arbeitslose
- Ausbildungssuchende
- erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Inhalte
Die BewerbungsSchmiede soll die Teilnehmenden in ihren Bewerbungskompetenzen stärken und fördern. Um die Teilnehmenden individuell unterstützen zu können, besteht die Maßnahme aus mehreren Bausteinen.

Es umfasst zum einen das JobCoaching welches sich an integrationsnahe erwerbsfähige Leistungsberechtigte richtet, die kurzfristig Unterstützung in einem laufenden Bewerbungsverfahren benötigen.

Ziel des JobCoachings ist es, die Teilnehmenden bei der Erstellung oder Optimierung ihrer Bewerbungsunterlagen zu unterstützen oder sie auf anstehende Vorstellungsgespräche oder Assessment Center vorzubereiten. Hierbei geht es ganz konkret um eine in Aussicht stehende Stelle, wegen der sofortige und kurzfristige Unterstützung notwendig ist.

Darüber hinaus sollen alle Fragen rund um den Bewerbungsprozess Gegenstand des Jobcoachings sein.

Es soll die Eigenbemühungen der Teilnehmenden unterstützen, je nachdem, wo sie im Bewerbungsprozess stehen.

Folgende Inhalte sollen je nach individuellem Bedarf vermittelt werden:

- Erstellung von Bewerbungsunterlagen
o Unterstützung bei der Erstellung aktueller und passgenauer Bewerbungsunterlagen
o Überprüfung, Korrektur und Optimierung vorhandener Bewerbungsunterlagen
o Erstellung eines Bewerbungsfotos in Zusammenarbeit mit einem Fotografen

- Gezielte Vorbereitung auf konkrete Vorstellungsgespräche
o Erstellung eines individuellen Bewerberprofils (Analyse Fähigkeiten, Erfahrungen, Stärken und Schwächen)
o Beratung bei der Informationsbeschaffung über den gewünschten Arbeitgeber (Mission, Werte, Produkte und Dienstleistungen)
o Analyse der Stellenausschreibung (gesuchte Qualifikationen und Erfahrungen mit den eigenen vergleichen)
o Vorbereitung auf häufig auftretende und mögliche Fragen im Vorstellungsgespräch
o Beratung in Bezug auf Kleidung und äußeres Erscheinungsbild
o Übung und Beratung zur Körpersprache (Händedruck, Augenkontakt, freundliches Lächeln etc.)

- Gezielte Vorbereitung auf ein bevorstehendes Assessment-Center
o Selbstpräsentation (Einübung von Präsentationsskills, Themenaufbereitung, Auffassungsgabe, Stressresistenz, Medienkompetenz)
o Rollenspiele (Verbesserung der Stressresistenz, Konfliktfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Kommunikationsstärke, Feingefühl, Führungskompetenz)
o Kurzvorträge (Verbesserung der Rhetorik, Kommunikationsstärke, erster Eindruck)
o Denkaufgaben (Auffassungsgabe, Fachwissen, Belastbarkeit, analytisches Denkvermögen)
o Postkorbübungen (Stressresistenz, Organisationstalent, Entscheidungsfähigkeit, Konzentration)

Die Dauer des JobCoachings soll dabei die Dauer von 1 Woche nicht überschreiten.

Als zweiten Baustein umfasst die Maßnahme das Bewerbungscoaching.

Hier werden Teilnehmende zugewiesen, die integrationsnah aber auch in der Profillage "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" sein können. Hier geht es um eine generelle Unterstützung im Bewerbungsprozess. Die Zuweisungsdauer umfasst 3 Monate. Das Bewerbungscoaching setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen:

- Einführungstage
- Erstellen von Bewerbungsunterlagen
- Schulungsmodule
- Kleingruppencoaching
- Selbstständige Nutzung einer Trainingsfläche
- Bewerberrunden
- Einzelcoaching

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Jeder Teilnehmende hat am ersten Tag der Einmündung in das "Bewerbungscoaching" eine Einführung zu erhalten. Dabei informiert der Auftragnehmer über die Gegebenheiten in der BewerbungsSchmiede, über die Anwesenheitspflichten, Abläufe, angebotenen Schulungsmodule, Bewerberrunden und individuellen Gesprächstermine. Dabei soll den Teilnehmenden auch der allgemeine Ablauf der Bewerbungsschmiede erläutert werden.

Im Anschluss der Einführung soll eine individuelle Bestandsaufnahme durch den Auftragnehmer für jeden Teilnehmenden erfolgen, um die Ist-Situation zu analysieren und gezielt auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen.

Hierbei wird nach Auswertung der Ist-Situation mit den Teilnehmenden die Modulteilnahme an den Schulungsmodulen oder auch des Kleingruppencoachings festgelegt.
Das Angebot richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Teilnehmenden. Der Bedarf wird durch den Auftragnehmer festgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmenden terminiert.

Grundsätzlich sollen die Teilnehmenden max. an 2 Schulungsmodulen bzw. Kleingruppencoachings pro Woche teilnehmen. Zusätzlich ist die offen gestaltete Trainingsfläche zu nutzen.
Alle 3 Wochen ist ein Einzelgesprächstermin durchzuführen, an dem das weitere Vorgehen und die Teilnahme an verschiedenen Modulen oder Kleingruppencoachings besprochen wird.
Je nach individuellem Bedarf kann es auch möglich sein, dass die Teilnehmenden an keinem oder auch nur an wenigen Schulungsmodulen teilnehmen werden.
Grundsätzlich sollen die Teilnehmenden die BewerbungsSchmiede im Verlauf der Teilnahme eigenständig nutzen. Dies bedeutet, dass die Teilnehmenden selbständig und nach eigenem Ermessen entscheiden wann und wie oft sie die BewerbungsSchmiede besuchen.
Es wird davon ausgegangen, dass der individuelle Bedarf spätestens im 2. Monat der Teilnahme an der BewerbungsSchmiede abgegolten ist und der Teilnehmende die Trainingsfläche eigenständig nutzen kann.
Im Bedarfsfall können Module und Coachings auch wiederholt besucht werden.

Dieser Bedarf ergibt sich insbesondere in den 3-wöchigen Einzelgesprächsterminen.

Das angebotene Kleingruppencoaching soll die Teilnehmenden dabei unterstützen, qualitativ hochwertige Bewerbungsunterlagen (Anschreiben / Motivationsschreiben, Lebenslauf und Deckblatt) anzufertigen.

Aufgrund der Veränderungen im Arbeits- und Alltagsleben und zur Verbesserung der Chancen der Teilnehmenden auf dem Arbeitsmarkt sind neben den klassischen Bewerbungsunterlagen bei Bedarf auch Bewerbungsvideos und / oder eine SedCard mit Unterstützung des Auftragnehmers zu erstellen.

Es werden folgende Schulungsangebote (bis zu 16 Teilnehmende) mindestens angeboten:

- Vorstellungsgespräche - Grundlagen und Training
- Selbstvermarktungsstrategien und alternative Formen der Bewerbungen
- Chatbot & Co. Künstliche Intelligenz richtig anwenden
- Arbeitsmarktinformationen und Möglichkeiten der Arbeitssuche - Überblick über den aktuellen Arbeits- und Ausbildungsmarkt
- EDV Grundkenntnisse
Die genauen Inhalte der Schulungsmodule sind in den Vergabeunterlagen Teil B aufgeführt.

Die Trainingsfläche ist durch die Teilnehmenden grundsätzlich eigenständig zur Recherche und zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen zu nutzen.

Auch kann die Trainingsfläche für eine bedarfsorientierte- (z.B. Assessment-Center) oder eine prozessorientierte Vertiefung (z.B. Office-Programme) genutzt werden. Darüber hinaus bieten die JobCoaches Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen (online und digital) sowie bei der Stellensuche über verschiedene Medien an.

Einmal im Monat in einem Abstand von 4 Wochen finden Bewerberrunden mit Arbeitgebern in den Räumlichkeiten der BewerbungsSchmiede statt.

Grundsätzlich sollen die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, sich bei potentiellen Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben vorzustellen. Die Betriebe sollen die Möglichkeit erhalten, die Teilnehmenden kennen zu lernen.
Ziel ist es, bewerberorientiert und individuell Kontakte zur Arbeitswelt und betrieblichen Praxis herzustellen und sukzessive auszubauen.
Die Teilnehmenden sollen ihre Erwartungen, Anforderungen und Vorstellungen an ihre Bewerbungs- und Vermittlungsstrategie in der Praxis überprüfen können und bei der Auswertung und Umsetzung in eine Anpassung ihrer Strategien unterstützt werden.
Primäres Ziel der Bewerbungsrunden ist jedoch die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Während des 3-monatigen Einsatzes ist alle drei Wochen ein bis zu 30-minütiges Einzelgespräch zu führen. Hier sind u.a. die Erkenntnisse aus den Trainingsmodulen zu besprechen, der weitere Trainingsbedarf inkl. Kleingruppencoaching zu terminieren, die Teilnahme an Bewerberrunden, ggf. Termin im Fotostudio und der aktuelle Bewerbungsstatus zu thematisieren.

Zum Ende der Zuweisungsdauer ist in der letzten Einsatzwoche ein Abschlussgespräch zu führen.

Da sowohl Ausschreibungen mit bestimmten Bewerbungsfristen verbunden sind oder auch Einladungen zu Vorstellungsgesprächen / Assessment-Center oder Einstellungstests auch kurzfristig erfolgen können, ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten, dass 5 % der gesamten Eintritte als Eiltermine zur Verfügung stehen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2026
31.08.2027

Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Essen, Ruhr
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden.

Nachweis des Personals
Der Nachweis des vollständigen Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme ebenfalls mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, der Einsatz des Vertretungspersonals ist vor Einsatz dem Auftraggeber mitzuteilen. Auch das Personal für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist im Vorfeld mit dem Vordruck F. 1 zu melden.
Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden.

Personaleinsatz
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.
Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein. Die für diese Teilnehmer entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Das eingesetzte Personal ist täglich namentlich in Listenform zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dokumentieren. Diese Erfassungslisten sind auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

(1) Zusätzliche Ausführungsbedingungen dienen dem Umwelt- und Klimaschutz. Der Auftragnehmer hat in Bezug auf die Maßnahmedurchführung während der Vertragslaufzeit mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) Schulungsunterlagen werden digital bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich gedruckte Materialien erforderlich sind. Falls Druck notwendig ist, sind ausschließlich Druckerpapier, unter beidseitiger Papierbedruckung zu verwenden, das zu 100 % aus Altpapier hergestellt wurde.
Der Nachweis für die Erfüllung der Anforderung ist auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zu erbringen.
b) Bei der Reinigung der für die Maßnahmedurchführung genutzten Räumlichkeiten ist sicherzustellen, dass Reinigungsmittel eingesetzt werden, die den Anforderungen der Kriterien mit dem Blauen Engel (DE-ZU 194) oder dem EU-Umweltzeichen für Reinigungsmittel entsprechen. Die Verwendung anderer Reinigungsmittel ist ausnahmsweise zugelassen, wenn die Reinigung vermieterseitig organisiert wird und keine Einflussmöglichkeit für den Auftragnehmer besteht. Sowohl der Nachweis für die Erfüllung der Anforderung als auch das Vorliegen einer Ausnahme ist auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zu erbringen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YT7WB4XR3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

44
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter:
- die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften)
- Trägerzulassung nach AZAV
vorzulegen.
Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung