Praxisjahr u19
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.06.2025
01.07.2025 10:00 Uhr
01.07.2025 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - JobCenter Essen
05113-31001-15
Ruhrallee 175
45136
Essen
Deutschland
DEA13
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
000

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das JobCenter Essen beabsichtigt ab dem 01.09.2025 die Maßnahme "Praxisjahr u19" öffentlich zu vergeben. Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Dabei geht es um die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene, mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (multiple Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreiche Qualifizierung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (§ 51 SGB III) noch nicht in Betracht kommen, um diese für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen. Im Rahmen der Maßnahme sollen diese jungen Menschen für eine berufliche Qualifizierung motiviert u.a. durch das pädagogische Prinzip des produktionsorientierten Ansatzes, und schrittweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden.
Des Weiteren sollen die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, mittels Besuches einer Berufsschule ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erlangen.
Die Maßnahme ist aufgeteilt in die Mitarbeit in ausgewählten Produktionsbereichen an drei Tagen und an zwei Tagen Berufsschulunterricht. Dabei stehen die Berufsorientierung und eine Qualifizierung im Vordergrund. Des Weiteren ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses ein Ziel der Maßnahme.
Das Praxisjahr u19 soll die Jugendlichen schrittweise an das Ziel einer Integration in den Arbeitsmarkt heranführen und dies so praxisnah wie möglich.
Die Teilnehmerplatzzahl sind 40. Allerdings gibt es einen Sockelbetrag für die Mindestteilnehmerplätze in Höhe von 20, diese werden fest vergütet auch bei Belegung von unter 20 Plätzen. Ab dem 20ten Platz werden nur die belegten Plätze bezahlt. Der Teilnehmerplatz wird für den vollen Monat gezahlt, auch wenn der Teilnehmende nur an einem Tag in diesem Monat anwesend war.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes gemäß Artikel 111 GG und der damit verbundenen Regelung, dass im Jahr 2026 keine Verpflichtungsermächtigungen eingegangen werden dürfen, darf der Vertrag nur bis zum 31.12.2025 geschlossen werden.
Daher wird der Vertrag mit einer Laufzeit vom 01.09.2025 bis 31.12.2025 ausgeschrieben, mit dem Vorbehalt, dass sobald der Haushalt beschlossen wurde, die Maßnahme auf die 12 Monate, also um den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.08.2026 verlängert werden kann. Dies ist keine Optionsziehung sondern eine Verlängerung des bestehenden Vertrages auf die nötige Laufzeit. Es werden dabei keine Kostensteigerungen berücksichtigt. Das Los- und Preisblatt ist dementsprechend angepasst.

Zur Zielgruppe des Praxisjahres gehören junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife/ Berufseignung und multiplen Problemlagen, die für ein Standardangebot der Berufsvorbereitung (z.B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung) nicht in Frage kommen, aber eine erkennbare Arbeits- und Lernbereitschaft zeigen.
Bei Eintritt in die Maßnahme haben sie ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und in der Regel das 19. Lebensjahr noch nicht erreicht.
Auch jugendliche Geflüchtete können bei Vorliegen ausreichender allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse - i.d.R. Sprachniveau B1 - zugewiesen werden. In der Regel wurde zuvor ein Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) absolviert, der mit einer Sprachprüfung über das Sprachniveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen abschließt. Für die Teilnehmer darf die Maßnahme die Zielrichtung und Intention von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) nicht ersetzen. Diesem Personenkreis ist ein frühestmöglicher Übergang in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zu ermöglichen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Praxisjahr u 19 verfolgt das Ziel, Jugendliche schrittweise an den Arbeits-/ Ausbildungsmarkt heranzuführen, im Idealfall über die Herstellung der Ausbildungsreife und die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung. Es ist immer an der jeweiligen Person und ihrem Entwicklungsstand ausgerichtet; es ist flexibel gestaltet und gewährleistet durch die Produktorientierung und durch die Zusammenarbeit mit Betrieben der Wirtschaft eine betriebsnahe Qualifizierung.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es,
- den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich dadurch im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen,
- den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses) oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und
- die Teilnehmenden möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt einzugliedern.

Das "Praxisjahr u19" wird in betriebsähnlichen Strukturen durchgeführt. Es zielt im Rahmen seiner pädagogischen Methode auf marktorientierte Produktion bzw. Dienstleistung im Kundenauftrag ab, um hierauf aufbauend Lernprozesse zu initiieren. Arbeiten und Lernen findet inhaltlich zusammenhängend und pädagogisch gestaltet statt.
Die pädagogisch und beruflich strukturierten Werkstätten und Dienstleistungsbereiche bilden das didaktische Zentrum der Maßnahmen und werden von Ausbildern geleitet. Arbeiten und Lernen soll als ganzheitliches Prinzip im Arbeitsalltag unter Einbeziehung von kognitivem, emotionalem und sozialem Lernen gefördert werden. Dabei sollen Theorie und Praxis sinnvoll vereint werden. Die Vermittlung allgemeinbildender Inhalte ist mit der Vermittlung fachpraktischer und fachtheoretischer Inhalte zu verbinden.
Die Festlegung eines angemessenen Preises für ein Produkt oder eine Dienstleistung unterstreicht den Realitätscharakter der Tätigkeit und wirkt motivationsfördernd. Die Erzielung von Gewinnen ist jedoch nicht Ziel der marktnahen Tätigkeiten in der Maßnahme.

Die Maßnahme soll dabei folgende Inhalte abdecken:
- Mitarbeit im ausgewählten Produktionsbereich
- Betriebliche Praktika
- Zwei Tage Berufsschulunterricht
- Möglichkeit des Nachholens eines Schulabschlusses (je nach Einstiegsdatum)
- Unterstützung in der beruflichen Orientierung und Ausbildungsplatzsuche
- Erlernen beruflicher Grundfertigkeiten
- Kompetenzfeststellung

Innerhalb der Maßnahme wird ein breit gefächertes Angebot vorgehalten, das sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, dem aktuellen Leistungsstand der jungen Menschen und dem Bedarf des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes orientiert.
Ein kontinuierliches Coaching soll sicherstellen, dass die individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung umgesetzt wird und das vereinbarte Entwicklungsziel erreicht wird.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2025
31.12.2025

Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung, sowie eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Essen, Ruhr
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt in der Regel bis zu zwölf Monate. Um einen laufenden Maßnahme-Einstig zu gewährleisten sowie den individuellen Förderbedarfen der Jugendlichen zu entsprechen, kann die Zuweisungsdauer nach Maßgabe der zuweisenden Stelle verkürzt oder verlängert werden. Die Notwendigkeit einer vorgesehenen Verlängerung der ursprünglichen Zuweisungsdauer/Teilnahmedauer ist vom Auftragnehmer gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen. Die Gesamtförderdauer von 18 Monaten soll nicht überschritten werden.
Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in weiterführende Qualifizierungsangebote oder zur Aufnahme einer Ausbildung ist anzustreben.
Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich einschließlich eines ggf. vorgeschriebenen Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen und orientiert sich grundsätzlich an der individuellen Leistungsfähigkeit und dem individuellen Entwicklungspotential der Teilnehmer. Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, eine geringere Wochenstundenzahl erforderlich sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen, kann eine geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, welche 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten sollte. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer bis zur Vollzeitteilnahme erfolgt. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z. B. Jugendarbeitsschut

Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden.
Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern um Jugendliche handelt, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe des Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt.
In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten /Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit der Mitarbeiter für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist -mit Einwilligung der Mitarbeiter nach Art. 6 und 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zum Mitarbeiter, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen.

Alle in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeiter, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, müssen über einen Nachweis ihrer Masernschutzimpfung oder -immunität verfügen. Auf Verlangen ist dieser dem JobCenter Essen vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen.

Da es sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern um Jugendliche handelt, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe des Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt.

Zum Einsatz kommen 2 Sozialpädagogen, 4 Ausbilder/Anleiter sowie 0,75 Dozenten/Lehrkräfte zum Einsatz.
Der Personalschlüssel beträgt:
- Sozialpädagogen : Teilnehmer 1:20
- Ausbilder/Anleiter : Teilnehmer 1:10
- Dozent/Lehrkraft : Teilnehmer 1:53

Aufgaben des Personals
Das Personal sieht sich nicht nur als Vertreter ihrer jeweiligen Profession, sondern arbeitet interdisziplinär in einem Team zusammen. Hierzu gehört insbesondere der gegenseitige Informationsaustausch mit dem Ziel, gemeinsam und transparent an der individuellen Entwicklung der Teilnehmer zu arbeiten.
Das pädagogische Handeln des Personals ist geprägt durch Respekt gegenüber den Teilnehmern und ihrem individuellen Lebensentwurf.
Die Aufgabenschwerpunkte des in der Maßnahme einzusetzenden Personals lassen sich wie folgt zuordnen:

Ausbilder
Zentraler Ansprechpartner des Teilnehmers ist der Ausbilder. Zu dessen Aufgaben gehören
insbesondere die fachliche Anleitung der Teilnehmer und die Mitarbeit im Berufsfeld.

Lehrkraft
Die Lehrkraft unterstützt den Ausbilder insbesondere bei der Vermittlung von Inhalten aus dem allgemeinen Grundlagenbereich sowie der Sprachförderung und bereitet die Teilnehmer auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses vor.

Sozialpädagoge
Der Sozialpädagoge übernimmt sozialpädagogische Aufgaben in enger Abstimmung mit den übrigen in der Berufsvorbereitung eingesetzten Mitarbeitern.

Insbesondere die nachstehend beschriebenen Aufgaben
- kontinuierliches Coaching der Teilnehmer, bei Einwilligung des Teilnehmers, um sicherzustellen, dass das vereinbarte Entwicklungsziel erreicht wird,
- das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure im Maßnahmeverlauf sicherstellen,
- Zielvereinbarungen (in enger Kooperation zwischen Sozialpädagogen und Ausbilder) mit den Teilnehmenden treffen sowie die Entwicklungsfortschritte kontrollieren und dokumentieren,
- das Erstellen und Fortschreiben der Qualifizierungs- und Förderplanung in Absprache mit den Teilnehmenden und den übrigen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern,
- Erstellung der Teilnehmerberichte und Abstimmung der Inhalte mit dem Teilnehmer,
- Abstimmungen zum Teilnehmer mit der zuständigen Integrationsfachkraft des Bedarfsträgers,
- Akquirieren von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen,
- die schnelle und passgenaue Zusammenführung der Teilnehmer mit Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie die Bewerbungsbegleitung im Bedarfsfall.

Zusätzlich muss das eingesetzte Personal über Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz sowie Erfahrung im Konfliktmanagement mit der Zielgruppe verfügen.

Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit besitzen, Teilnehmerinnen bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang mit den zu Verfügung stehenden Medien zu unterstützen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügt.
Fachlich geeignet ist, wer über einen einschlägigen anerkannten Berufs- oder Studienabschluss und über eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Zielgruppe verfügt.

Pädagogisch geeignet ist, wer über
- die Meisterprüfung, die Ausbildereignungsprüfung (AdA), pädagogische Ergänzungsstudiengänge oder vergleichbare Zusatzqualifikationen und
- Berufserfahrung in der Ausbildung oder Weiterbildung verfügt.

Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTEK7B6AP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

42
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter:
- die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften)
- Trägerzulassung nach AZAV
vorzulegen.
Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung