Teilangebot Fallbesprechung
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) des JobCenter Essen und Psychologen werden die für die Fragestellung des Fachberaters relevanten Informationen über einen Maßnahmeteilnehmer analysiert und interpretiert, gegebenenfalls auch im Nachgang zu einer bereits erbrachten berufspsychologischen Dienstleistung. Der Psychologe unterstützt die IFK bei der Urteilsbildung und/oder dem Planen weiterer Schritte (evtl. weiterer berufspsychologischer Dienstleistungen).
Der Psychologe hält relevante Aspekte der Fallbesprechung in Form einer kurzen Protokollnotiz fest, eine Ausfertigung erhält die zuständige IFK.
Teilangebot Deutsch-Test
Im Rahmen einer Testpsychologischen Untersuchung soll eine Sprachstanderhebung/ eine Überprüfung der deutschen Sprachkompetenz erfolgen, mit dem Ziel der Beurteilung der Deutsch-Kenntnisse bei erwachsenen und jugendlichen (ab 16. Lebensjahr) Kundinnen/Kunden, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben und weniger gut beherrschen als Muttersprachler. Die Ergebnisse werden in einem kurzen Bericht an die zuständige Integrationsfachkraft weitergeleitet. Die Sprachstanderhebung ist unabhängig von beruflichen Voraussetzungen durchzuführen. Im Einzelfall kann es sich auch um eine berufsbezogene Sprachstanderhebung hinsichtlich einer Umschulung/ Qualifizierung beziehen.
Teilangebot berufspsychologische Auswahlbegutachtung
Im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmenden werden die für die Bearbeitung der Fragestellung der Integrationsfachkraft (IFK) erforderlichen berufspsychologischen Daten erhoben. Dies erfolgt insbesondere durch Verhaltensbeobachtung, den Einsatz psychologischer Testverfahren, ggf. erweiterter Untersuchungsmethodik sowie durch ein diagnostisches Gespräch.
Die berufspsychologische Auswahlbegutachtung erfolgt stets bezogen auf eine konkrete Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bzw. eine Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahme. Ziel ist die fundierte Einschätzung der individuellen Eignung des Teilnehmenden in Bezug auf die jeweilige Anforderungssituation.
Der Psychologe wertet die erhobenen Daten aus, interpretiert die Ergebnisse und erstellt eine differenzierte Eignungsbeurteilung. Bestandteil der Beurteilung sind insbesondere Aussagen zu den kognitiven Fähigkeiten, arbeitsrelevanten Kompetenzen sowie zu weiteren eignungsrelevanten Merkmalen des Teilnehmenden.
Die für den weiteren Vermittlungs- und Beratungsprozess relevanten Ergebnisse werden dem Teilnehmenden in einem ausführlichen Auswertungsgespräch verständlich erläutert.
Die gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen werden abschließend in einem psychologischen Gutachten dokumentiert und der auftraggebenden Stelle zur Verfügung gestellt.
Die Zuweisung zur berufspsychologischen Auswahlbegutachtung erfolgt entweder im Einzelfall durch die zuständige Integrationsfachkraft oder gruppenweise durch den Bildungszielkoordinator für das jeweilige Umschulungs- bzw. Qualifizierungsziel.
Kurzintervention
Die Kurzintervention dient dem Entgegenwirken von potentiellen Abbrüchen bei Umschulungsteilnehmenden.
In einem oder mehreren Einzelgesprächen (durchschnittlich 3 Gespräche á 45 min, max. 5 Gespräche) unterstützt der Psychologe den Kunden dabei, diverse Problemstellungen/ Schwierigkeiten/ Belastungen zu überwinden und dem entgegenzuwirken.
Teilangebot Begutachtung zur beruflichen Perspektiventwicklung
Ziel ist es, mittels diagnostischer Verfahren sowie ressourcenorientierter Gespräche die Ursachen für noch nicht ausreichend entwickelte berufliche Handlungskompetenzen zu identifizieren. Das Angebot richtet sich insbesondere an Kunden ohne spezifisches berufliches Ziel oder an solche, für die bisher keine positive Empfehlung für eine (außerbetriebliche) Ausbildung oder Umschulung ausgesprochen werden konnte.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begutachtung des Gründungs- und Selbstständigkeitspotenzials. Hierbei erhalten die Kunden eine fundierte Einschätzung ihrer persönlichen Eignung für eine Existenzgründung. Darüber hinaus umfasst das Modul die Überprüfung von IT- und Deutschkenntnissen, um festzustellen, ob die vorhandenen Kompetenzen für die Teilnahme an spezifischen Maßnahmen (z. B. nach § 45 SGB III) ausreichend sind.
Die Erkenntnisse der Begutachtung werden in einem Gutachten dokumentiert, welches konkrete Empfehlungen für die weiteren Integrationsschritte enthält. Weiterhin sollen die IT und Deutschkenntnisse der Kundinnen und Kunden getestet werden um eine Beurteilung zu erhalten, ob die Fähigkeiten ausreichend sind, für andere eingekaufte Maßnahmen im Rahmen des § 45 SGB III.
Teilangebot berufspsychologische Begutachtung im Rahmen des Fachteams Gesundheit
Im persönlichen Kontakt mit dem Maßnahmeteilnehmer werden die für die Erstellung eines gesundheits- und integrationsorientierten Maßnahmeplans/ Gesundheitsfahrplans erforderlichen Daten erhoben (vornehmlich durch Verhaltensbeobachtung, mit Hilfe psychologischer Testverfahren und im diagnostischen Gespräch). Der Psychologe interpretiert die Daten und gibt eine Beurteilung ab. Die für den weiteren Vermittlungs-/ Beratungsprozess relevanten Ergebnisse erläutert er dem Kunden in einem ausführlichen Gespräch.
Der Psychologe dokumentiert die für die Fragestellung relevanten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen in einem Psychologischen Gutachten.
Teilangebot gemeinsame Fallbesprechung im Rahmen des Fachteams Gesundheit
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Integrationsfachkraft (IFK) des JobCenters Essen und dem Psychologen werden im Nachgang zu einer bereits erbrachten psychologischen Dienstleistung die für die Fragestellung des Fachberaters relevanten Informationen über einen Maßnahmeteilnehmer analysiert und interpretiert.
Teilangebot Psychologische Kurzintervention im Rahmen des Fachteams Gesundheit
Die Kurzintervention kann in den verschiedensten Phasen des Projektes Arbeitslosigkeit und Gesundheit erforderlich sein, ggfls. auch mehrfach.