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Verfahrensangaben

Berufspsychologischer Dienst

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.04.2026
14.04.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen - JobCenter Essen
05113-31001-15
Ruhrallee 175
45136
Essen
Deutschland
DEA13
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05315-03002-81
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+492514111604

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85121270-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 32 SGB III ist die Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereiches des Auftraggebers, der Unterbreitung von geeigneten Maßnahmeangeboten sowie die Wahrnehmung betriebspsychologischer Aufgaben.

Teilnehmende sind erwerbsfähige Hilfebedürftige bei denen in der Regel eine berufspsychologische Untersuchung erforderlich ist um die Vermittlungsfähigkeit oder eine Berufseignung festzustellen. Fallbesprechungen oder Unterstützungen der Integrationsfachkräfte des Auftraggebers sind bei Bedarf Inhalt der Leistungsbeschreibung.

Die Maßnahmedauer ergibt sich aus dem Los- und Preisblatt (E.1). Zum Ende der Vertragslaufzeit noch zu erstellende Gutachten sind 2 Wochen nach Vertragsende zu fertigen.
Fallbesprechungen sind innerhalb des Vertragszeitraumes durchzuführen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Teilangebot Fallbesprechung
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) des JobCenter Essen und Psychologen werden die für die Fragestellung des Fachberaters relevanten Informationen über einen Maßnahmeteilnehmer analysiert und interpretiert, gegebenenfalls auch im Nachgang zu einer bereits erbrachten berufspsychologischen Dienstleistung. Der Psychologe unterstützt die IFK bei der Urteilsbildung und/oder dem Planen weiterer Schritte (evtl. weiterer berufspsychologischer Dienstleistungen).
Der Psychologe hält relevante Aspekte der Fallbesprechung in Form einer kurzen Protokollnotiz fest, eine Ausfertigung erhält die zuständige IFK.

Teilangebot Deutsch-Test
Im Rahmen einer Testpsychologischen Untersuchung soll eine Sprachstanderhebung/ eine Überprüfung der deutschen Sprachkompetenz erfolgen, mit dem Ziel der Beurteilung der Deutsch-Kenntnisse bei erwachsenen und jugendlichen (ab 16. Lebensjahr) Kundinnen/Kunden, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben und weniger gut beherrschen als Muttersprachler. Die Ergebnisse werden in einem kurzen Bericht an die zuständige Integrationsfachkraft weitergeleitet. Die Sprachstanderhebung ist unabhängig von beruflichen Voraussetzungen durchzuführen. Im Einzelfall kann es sich auch um eine berufsbezogene Sprachstanderhebung hinsichtlich einer Umschulung/ Qualifizierung beziehen.

Teilangebot berufspsychologische Auswahlbegutachtung
Im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmenden werden die für die Bearbeitung der Fragestellung der Integrationsfachkraft (IFK) erforderlichen berufspsychologischen Daten erhoben. Dies erfolgt insbesondere durch Verhaltensbeobachtung, den Einsatz psychologischer Testverfahren, ggf. erweiterter Untersuchungsmethodik sowie durch ein diagnostisches Gespräch.
Die berufspsychologische Auswahlbegutachtung erfolgt stets bezogen auf eine konkrete Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bzw. eine Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahme. Ziel ist die fundierte Einschätzung der individuellen Eignung des Teilnehmenden in Bezug auf die jeweilige Anforderungssituation.
Der Psychologe wertet die erhobenen Daten aus, interpretiert die Ergebnisse und erstellt eine differenzierte Eignungsbeurteilung. Bestandteil der Beurteilung sind insbesondere Aussagen zu den kognitiven Fähigkeiten, arbeitsrelevanten Kompetenzen sowie zu weiteren eignungsrelevanten Merkmalen des Teilnehmenden.
Die für den weiteren Vermittlungs- und Beratungsprozess relevanten Ergebnisse werden dem Teilnehmenden in einem ausführlichen Auswertungsgespräch verständlich erläutert.
Die gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen werden abschließend in einem psychologischen Gutachten dokumentiert und der auftraggebenden Stelle zur Verfügung gestellt.
Die Zuweisung zur berufspsychologischen Auswahlbegutachtung erfolgt entweder im Einzelfall durch die zuständige Integrationsfachkraft oder gruppenweise durch den Bildungszielkoordinator für das jeweilige Umschulungs- bzw. Qualifizierungsziel.

Kurzintervention
Die Kurzintervention dient dem Entgegenwirken von potentiellen Abbrüchen bei Umschulungsteilnehmenden.
In einem oder mehreren Einzelgesprächen (durchschnittlich 3 Gespräche á 45 min, max. 5 Gespräche) unterstützt der Psychologe den Kunden dabei, diverse Problemstellungen/ Schwierigkeiten/ Belastungen zu überwinden und dem entgegenzuwirken.

Teilangebot Begutachtung zur beruflichen Perspektiventwicklung
Ziel ist es, mittels diagnostischer Verfahren sowie ressourcenorientierter Gespräche die Ursachen für noch nicht ausreichend entwickelte berufliche Handlungskompetenzen zu identifizieren. Das Angebot richtet sich insbesondere an Kunden ohne spezifisches berufliches Ziel oder an solche, für die bisher keine positive Empfehlung für eine (außerbetriebliche) Ausbildung oder Umschulung ausgesprochen werden konnte.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begutachtung des Gründungs- und Selbstständigkeitspotenzials. Hierbei erhalten die Kunden eine fundierte Einschätzung ihrer persönlichen Eignung für eine Existenzgründung. Darüber hinaus umfasst das Modul die Überprüfung von IT- und Deutschkenntnissen, um festzustellen, ob die vorhandenen Kompetenzen für die Teilnahme an spezifischen Maßnahmen (z. B. nach § 45 SGB III) ausreichend sind.

Die Erkenntnisse der Begutachtung werden in einem Gutachten dokumentiert, welches konkrete Empfehlungen für die weiteren Integrationsschritte enthält. Weiterhin sollen die IT und Deutschkenntnisse der Kundinnen und Kunden getestet werden um eine Beurteilung zu erhalten, ob die Fähigkeiten ausreichend sind, für andere eingekaufte Maßnahmen im Rahmen des § 45 SGB III.

Teilangebot berufspsychologische Begutachtung im Rahmen des Fachteams Gesundheit
Im persönlichen Kontakt mit dem Maßnahmeteilnehmer werden die für die Erstellung eines gesundheits- und integrationsorientierten Maßnahmeplans/ Gesundheitsfahrplans erforderlichen Daten erhoben (vornehmlich durch Verhaltensbeobachtung, mit Hilfe psychologischer Testverfahren und im diagnostischen Gespräch). Der Psychologe interpretiert die Daten und gibt eine Beurteilung ab. Die für den weiteren Vermittlungs-/ Beratungsprozess relevanten Ergebnisse erläutert er dem Kunden in einem ausführlichen Gespräch.
Der Psychologe dokumentiert die für die Fragestellung relevanten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen in einem Psychologischen Gutachten.

Teilangebot gemeinsame Fallbesprechung im Rahmen des Fachteams Gesundheit
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Integrationsfachkraft (IFK) des JobCenters Essen und dem Psychologen werden im Nachgang zu einer bereits erbrachten psychologischen Dienstleistung die für die Fragestellung des Fachberaters relevanten Informationen über einen Maßnahmeteilnehmer analysiert und interpretiert.

Teilangebot Psychologische Kurzintervention im Rahmen des Fachteams Gesundheit
Die Kurzintervention kann in den verschiedensten Phasen des Projektes Arbeitslosigkeit und Gesundheit erforderlich sein, ggfls. auch mehrfach.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
30.06.2027

Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Essen, Ruhr
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.

Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit, etc.) geachtet werden.

Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern Jugendliche befinden können, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe des Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt.

Nachweis des Personals
Der Nachweis des eingesetzten Personals incl. der Verwaltungskraft für administrative Aufgaben hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Die Personalmeldung für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung hat im Vorfeld ebenfalls über den Vordruck F. 1 zu erfolgen.

Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden.

Personaleinsatz
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.

Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein. Die für diese Teilnehmer entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leitungserbringung einzusetzen. Das tatsächlich in der Maßnahme eingesetzte Personal ist täglich namentlich in Listenform zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dokumentieren. Diese Erfassungslisten sind auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTQYSB1Q1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter:
- die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften)
- Trägerzulassung nach AZAV
vorzulegen.
Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung