Der Gebäudekomplex Städtisches Gymnasium Kamen, Hammer Straße 19, 59174 Kamen besteht aus insgesamt 5 einzelnen 2 bis 3-geschossigen Bauteilen, sowie einer Einfachturnhalle mit einer Gymnas-tikhalle. Die Gebäude sind in unterschiedlichen Bauabschnitten Ende der 60er- und Anfang der 90er-Jahre errichtet bzw. umgebaut worden. Es handelt sich, wie in dieser Zeit üblich, um eine Beton-Ske-lett-Bauweise mit einer Waschbeton-Vorhangfassade.Mit Ausnahme der Heizzentrale (Erneuerung 2015) entsprechen sowohl die technische Gebäudeaus-rüstung als auch die Baukonstruktionen nicht mehr den heutigen Anforderungen bzw. sind in großen Teilen sanierungs- oder modernisierungsbedürftig. Nach einer Kamerabefahrung der Bestandsleitun-gen auf dem Schulgelände wurde festgestellt, dass auch die Regen- und Schmutzwasserleitungen auf erneuert werden müssen.Damit die Stadt Kamen einen reibungslosen Betrieb des Städtischen Gymnasiums für die Zukunft ge-währleisten kann, sieht sie sich gezwungen den nunmehr 50 (in wenigen Teilen 25) Jahre alten gesam-ten Gebäudekomplex und die damit verbundenen Maßnahmen in den Geländeflächen in den folgen-den Jahren abschnittsweise zu sanieren bzw. modernisieren
Zur Bearbeitung der Bauantragsunterlagen für den Ringschluss wurde die Erstellung des Überflutungs-nachweises für den Teil des Grundstücks, der durch den Neubau beeinflusst wird, vorab beauftragt. Demnach muss nach Beauftragung der Freianlagenplanung im Folgenden die maßgebliche Restfläche des Grundstücks für die Bearbeitung des Überflutungsnachweises hinzugezogen werden.Die Bestandsleitungen werden aufgrund der dokumentierten Beschädigungen umfangreich saniert.
Städtisches GymnasiumHammer Straße 1959174 Kamen
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Stadt Kamen erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktmarktplatz.
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.Der Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Eventuelle Nachfragen sind nur über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch die Stadt Kamen innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtkosten
Anzahl Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Gesamtzahl der Beschäftigen im Unternehmen bzw. im ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten 3 (drei) Jahren
Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
s. Bewerbungsformular (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Mindestanforderung - Berufsqualifikation
Angebote sind ausschließlich auf den bereitgestellten Formularen abzugeben.