Rahmenvereinbarung über die Reinigung, Prüfung, Reparatur und Dokumentation für Dienst- und Schutzbekleidung
Die Rahmenvereinbarung wird über einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Tag der Beauftragung ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarung kann um ein viertes Jahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Ablauf der 3-jährigen Vertragslaufzeit die Verlängerung der Zeit schriftlich dem Auftragnehmer mitteilt.
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Eventuelle Nachfragen sind über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch die Stadt Kamen innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Angaben zum Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Anzahl Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Gesamtzahl der Beschäftigen im Unternehmen bzw. im ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten 3 (drei) Jahren
Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Eintragung im Berufsregister (Handelsregister o. Handwerksrolle) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Eintragung im Berufsregister
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtkosten
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Wirksamkeitsnachweise eines akkreditierten Labors für die eingesetzten Spezialverfahren wie Flüssig-CO2-Dekontamination, Ozonisierung und Sonderdekontaminationsverfahren (z.B. bei PAK- oder Asbestbelastungen) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wirksamkeitsnachweise eines akkreditierten Labors für die eingesetzten Spezialverfahren wie Flüssig-CO2-Dekontamination, Ozonisierung und Sonderdekontaminationsverfahren (z.B. bei PAK- oder Asbestbelastungen) sind dem Angebot zwingend beizufügen
Screenshots als Nachweis über ein webbasiertes Bekleidungsmanagementsystem mit umfassenden, speziellen Funktionen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): o Lückenlose elektronische Lebensakte mit vollständiger Historie zu jedem ein-zelnen Bekleidungsteil (inklusive Reinigung, Imprägnierung, Prüfungsergeb-nisse, Schäden, Reparaturen, Lebensdauerverfolgung).o Detaillierte Auswertungsmöglichkeiten zu Einsatzhäufigkeiten, Schadensbil-dern, Ursachenanalysen und gezielter Optimierung des PSA-Einsatzes.o Automatisierte Erinnerungs- und Warnfunktionen, insbesondere zur Überwa-chung der Prüfintervalle und vorgeschriebenen Normenkonformitäten.o Echtzeit-Übersicht und Live-Statusmeldung zum aktuellen Bearbeitungsstatus jedes einzelnen Bekleidungsstücks (Abholung, Prüfung, Reinigung, Reparatur, Rücklieferung).o Integration spezifischer Kundenanforderungen (Customizing), insbesondere die Möglichkeit, individuelle Anforderungen des Auftraggebers gezielt in das System einzupflegen und abzubilden.
Alle Bekleidungsstücke sind auf einem elektronischen Weg zu erfassen und zu jedem Bekleidungsstück muss es einen Nachweis über alle Reinigungsvorgänge, Beschädigungen und Reparaturen erstellt werden (führen einer Lebensakte).
Nachweise über die Wirksamkeit der Waschverfahren durch entsprechende Zertifikate eines externen Sachverständigen oder akkreditierten Prüflabors. Der Nachweis ist für jedes Waschverfahren einzureichen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweise über die Wirksamkeit der Waschverfahren durch entsprechende Zertifikate eines externen Sachverständigen oder akkreditierten Prüflabors. Der Nachweis ist für jedes Waschverfahren einzureichen
Nachweis über die Einhaltung nach DIN 14065, die Desinfektion nach A+B § 18 lfSG und die Einhaltung der aktuellen RKI- und DGHM-Richtlinien für die desinfizierende Wäsche (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Einhaltung nach DIN 14065, die Desinfektion nach A+B § 18 lfSG und die Einhaltung der aktuellen RKI- und DGHM-Richtlinien für die desinfizierende Wäsche
Textil- oder Bekleidungstechniker/in (Bachelor) oder vergleichbar qualifizierte Fachkraft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ein/e Textil- oder Bekleidungstechniker/in (Bachelor) oder vergleichbar qualifizierte Fachkraft für das Qualitätsmanagement des gesamten PSA-Aufbereitungsprozesses. Diese Fachkraft ist insbesondere zuständig für Qualitätskontrolle, Bewertung und Dokumentation aller Reparaturen sowie für die fachliche Beratung der technischen Abteilung bei Entscheidungen über Aussonderungen, Qualitätsprobleme und Hilfe bei der Weiterentwicklung von der Nutzung der Materialien und der Prozesse im Bereich PSA.
Die Nachweise der genannten Qualifikationen (Berufsabschlüsse, Qualifikationsnachweise und Herstellerzertifikate) sind dem Angebot zwingend beizufügen.
ausgebildete/r Schneidermeister/in oder vergleichbar qualifizierte Fachkraft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Mindestens ein/e ausgebildete/r Schneidermeister/in oder vergleichbar qualifizierte Fachkraft für die fachliche Aufsicht, Durchführungskontrolle, Weiterbildung und Qualitätssicherung der Reparaturarbeiten an der PSA.
eine IHK-geprüfte Fachkraft für PSA als Fachberater/in (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zusätzlich ist mindestens eine IHK-geprüfte Fachkraft für PSA als Fachberater/in vorzuhalten.
Fachpersonal für die fachgerechte Dekontamination, Prüfung auf Einsatzfähigkeit und gegebenenfalls notwendigen Reparaturen der Feuerwehrstiefel der Einsatzkräfte (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die Feuerwehrstiefel der Einsatzkräfte sind essenzielle Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung und müssen höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Um dieEinsatzbereitschaft und Sicherheit zu gewährleisten, sollen die Stiefel einer fachgerechten Dekontamination, Prüfung auf Einsatzfähigkeit und gegebenenfalls notwendigen Reparaturen unterzogen werden. Hierzu hält der Leistungserbringer Fachpersonal vor, welches über die handwerklichen Fähigkeiten und die Kenntnisse über die Instandsetzung von Sicherheitsschuhwerk verfügt, um die vollständige Schutzwirkung der Schutzbekleidung zu erhalten und zu beurteilen.Für die vorgenannten Berufsfelder sind die Nachweise der Berufsabschlüsse / Qualifikationen bei der Abgabe des Angebots zwingend beizufügen.
Einzureichende Unterlagen:- Angebotsschreiben ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Angebotsschreiben VVB 633- Leistungsverzeichnis ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Leistungsverzeichnis mit Preisen ausgefüllt- 521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausschlussgründe- 523_EU Eigenerklärung Sanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Sanktionen- 524_EU Eigenerklärung Subventionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Subventionen- CSX 59 Eigenerklärung Informationen zum Bieter ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Informationen zum Bieter- Eigenerklärung zur Eignung bzw. Nachweis über Präqualifzierung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124). Die Eigenerklärung ist nicht notwendig,sofern Ihr Betrieb präqualifiziert ist. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr..