Gem. Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters und der Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft. Hinweis: Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/
Biergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bewerber/Bieter oder als
Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters
oder eines anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter der die
Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine
Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bewerbers/Bieters bzw. der
anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft erhält.