Verfahrensangaben

Finanzierung von Equipment für die Datenverarbeitung und im Bereich Kommunikations...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.11.2026
07.12.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt
059540036036-31001-59
Annenstr. 111 b
58453
Witten
Deutschland
DEA56
zentrales.vergabeamt@stadt-witten.de
+49 23025816009

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE1642422157
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66000000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Finanzierung von Equipment für die Datenverarbeitung und im Bereich Kommunikationstechnik im Wege des Leasings

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist die Finanzierung von Equipment für die Datenverarbeitung (Hard- und Software) und von Produkten für den Bereich Kommunikationstechnik im Wege des Leasings.
Kalkuliert wird auf ein jährliches Finanzierungsvolumen in Höhe von 900.000 Euro.
Die maximale Vertragsdauer läuft bis zum 30.06.2030

Umfang der Auftragsvergabe

900.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.02.2027
30.06.2028

Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Annenstraße 111 b
58453
Witten
Deutschland
DEA56

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YMUDYH2JGMQ3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bitte beachten Sie die Schließzeiten der Stadtverwaltung Witten zum Jahreswechsel in der Zeit vom 24.12.2026 bis einschließlich 03.01.2027.
Fragen zum Vergabeverfahren können in dieser Zeit nicht beantwortet werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

67
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nichtvorlage der Unterlagen, auch nach einmaliger Aufforderung, führt zur Nichtwertung oder zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.
§§ 123 - 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n) gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

VVB 124 Eigenerklärung (für nicht präqualifizierte Unternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzliste mit mindestens drei Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): für Auftragsvergaben gleicher Größenordnung
(ab 300.000 Euro pro Jahr)
Die Referenzliste muss den Auftraggeber und einen Ansprechpartner benennen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

alle sonstigen Vertrags- / Geschäftsbedingungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): die das Vertragsverhältnis mit der Stadt Witten
betreffen, insbesondere die AGB des Bieters

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

sonstige rechtlich erforderlichen Zulassungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf Verlangen muss der LG sonstige rechtlich erforderlichen Zulassungen vorlegen.

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Konzept zur Abholung der Leasinggüter bei dem Leasingnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Außerdem ist ein Konzept zur Abholung der Leasinggüter bei dem Leasingnehmer vorzulegen,
welches insbesondere Angaben erhält, wie die Leasinggüter transportiert und die entsprechende
Nachhaltigkeit sichergestellt wird. Hierbei soll insbesondere auf die Punkte der sicheren Löschung von
Daten, die Wiedervermarktung und Wiederverwertung eingegangen werden - das Konzept darf
maximal 10 Seiten (DIN-A4, Schriftgröße 12, Arial) umfassen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es muss eine Elektronikversicherung vorliegen bzw. eine Erklärung, dass diese bei Auftragserteilung abgeschlossen wird.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung