Finanzierung von Equipment für die Datenverarbeitung und im Bereich Kommunikationstechnik im Wege des Leasings
Gegenstand der Ausschreibung ist die Finanzierung von Equipment für die Datenverarbeitung (Hard- und Software) und von Produkten für den Bereich Kommunikationstechnik im Wege des Leasings.Kalkuliert wird auf ein jährliches Finanzierungsvolumen in Höhe von 900.000 Euro.Die maximale Vertragsdauer läuft bis zum 30.06.2030
Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Bitte beachten Sie die Schließzeiten der Stadtverwaltung Witten zum Jahreswechsel in der Zeit vom 24.12.2026 bis einschließlich 03.01.2027. Fragen zum Vergabeverfahren können in dieser Zeit nicht beantwortet werden.
Die Nichtvorlage der Unterlagen, auch nach einmaliger Aufforderung, führt zur Nichtwertung oder zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.§§ 123 - 126 GWB
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB
Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n) gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
VVB 124 Eigenerklärung (für nicht präqualifizierte Unternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzliste mit mindestens drei Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): für Auftragsvergaben gleicher Größenordnung(ab 300.000 Euro pro Jahr)Die Referenzliste muss den Auftraggeber und einen Ansprechpartner benennen.
alle sonstigen Vertrags- / Geschäftsbedingungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): die das Vertragsverhältnis mit der Stadt Wittenbetreffen, insbesondere die AGB des Bieters
sonstige rechtlich erforderlichen Zulassungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf Verlangen muss der LG sonstige rechtlich erforderlichen Zulassungen vorlegen.
Konzept zur Abholung der Leasinggüter bei dem Leasingnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Außerdem ist ein Konzept zur Abholung der Leasinggüter bei dem Leasingnehmer vorzulegen,welches insbesondere Angaben erhält, wie die Leasinggüter transportiert und die entsprechendeNachhaltigkeit sichergestellt wird. Hierbei soll insbesondere auf die Punkte der sicheren Löschung vonDaten, die Wiedervermarktung und Wiederverwertung eingegangen werden - das Konzept darfmaximal 10 Seiten (DIN-A4, Schriftgröße 12, Arial) umfassen
Es muss eine Elektronikversicherung vorliegen bzw. eine Erklärung, dass diese bei Auftragserteilung abgeschlossen wird.