Wartungsarbeiten am Montag, 05.10.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Auf Steinhausen - Böschungssicherung
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt
Annenstr. 111 b
58453
Witten
Deutschland
DE25ZZZ00000073627
+49 23025816008
zentrales.vergabeamt@stadt-witten.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YMUDYR7B80HD

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YMUDYR7B80HD/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Auf Steinhausen - Böschungssicherung

Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Baumaßnahme ist die Hangsicherung im Bereich der Straßen Auf Steinhausen, inklusive der notwenigen Leitungsumverlegungen und Anpassung der Fahrbahn.

Näheres siehe Leistungsverzeichnis.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Auf Steinhausen
58452
Witten

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

18.01.2027
31.05.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

18.01.2027
31.05.2027

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Erklärung zur Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Drei vergleichbare Referenznachweise; Mit dem Angebot

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Erklärung Nachunternehmer; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Urkalkulation; Auf Anforderung der Vergabestelle

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (siehe Punkt 6 in Besondere Vertragsbedingungen)

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

21.10.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

23.12.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.10.2026 10:00 Uhr

Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt, Annenstr. 111b, 58453 Witten

Es sind nur digitale Angebote zulässig und somit ist keine Teilnahme am Eröffnungstermin möglich.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bei Bauleistungen gelten die Bestimmungen der VOB Teil B und C.
Teil A kommt nicht zur Anwendung.
Die Stadt Witten hat keine Satzung zur Einschränkung vergaberechtlicher Regelungen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass durch den Wegfall der verpflichtenden Anwendung der VOB/A die Bekanntgabe des Submissionsergebnisses nach § 14 Abs. 6 VOB/A entfällt.

Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben:
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten
Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem
bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

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