Ersatzneubau der Fuß- und Radwegüberführung Erlenbrücke
Planungsleistungen gem. HOAI, LPH 1 - LPH 8 sowie Besondere Leistungen
Das vorhandene Bauwerk überspannt im Stadtteil Witten-Annen die DB-Strecke zwischen Witten und Dortmund und verbindet den Erlenweg mit der Goethestr.
Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung.
In Stufe 1 werden dem Auftragnehmer die Leistungsphasen bis einschließlich LPH 6 in allen Leistungsbildern sowie die Besonderen Leistungen Nr. 1 und 2 übertragen. Nach erfolgtem Baubeschluss werden dem Auftragnehmer in Stufe 2 die restlichen LPH in allen Leistungsbildern sowie die Besondere Leistung Nr. 3 übertragen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die restlichen Leistungen zu erbringen, wenn sie von dem Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der in Stufe 1 in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gem. Stufe 2 gelten die Bedingungen des Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Sofern mehr als 5 Bewerbende die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten Bewerbende mit der höchsten Punktzahl eine Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
Keine
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.§§ 123 - 126 GWB
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB
Nachweis über das Bestehen einer aktuellen (Berufs-)Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen (je Versicherungsfall): - über mind. 1,5 Mio EUR für Personenschäden und 1,5 Mio EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Näheres s. Teilnahmeantrag, Anlage 5
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Mindestgesamtumsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Näheres s. Teilnahmeantrag, Anlage 6
Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Bürogröße (Anzahl der Beschäftigte) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Näheres s. Teilnahmeantrag, Anlage 7
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1 Referenz jeweils in den Teilbereichen:- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Referenz 1)- Teilleistung Tragwerksplanung (Referenz 2)
Näheres s. Teilnahmeantrag, Anlage 8
Verschiedene Erklärungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung
- zu Interessen und Beteiligung- Zusammenarbeit mit Anderen - Nachunternehmer - Zuverlässigkeit
Näheres s. Teilnahmeantrag, Anlagen 1 - 4
Mindestkriterien des Referenzobjektes: - Investitionssumme mind. 2 Mio EUR Brutto - Honorar mind. 150.000 ,- EUR - abgeschlossen (mind. Abschluss LPH 5)
Zusätzliche Bewertungskriterien:- Planung einer Brücke über eine DB Gleisanlage (2 Punkte) - Planung von Baubetrieb für den Neubau einer Brücke über eine DB Gleisanlage (1 Punkt)- Planung einer Geh- und Radwegbrücke (2 Punkte)- Integration anderer Fachdisziplinen (1 Punkt)- Auftragsbearbeitung LPH 8 OP Ing.-Bauwerke (1 Punkt) - Referenz 1 Teilleistung Objektplanung Ingenieurbauwerke
Zusätzliche Bewertungskriterien: - Planung einer Brücke über eine DB Gleisanlage (2 Punkte)- Planung einer Geh- und Radwegbrücke (1 Punkt) - Integration anderer Fachdisziplinen (1 Punkt) - Referenz 2 Teilleistung Tragwerksplanung
Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (1Punkt):- Umsatz Honorar ab 3.000.000,- bis 4.000.000,- EUR netto ( 1 Punkt)
Zusätzliche Bewertungskriterien: - Umsatz ab 4.000.000,- EUR netto (2 Punkte) - Leistungsfähigkeit / Gesamtumsatz
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen) Vertragsbestandteil.