Planung der Verkehrsanlagen Maßnahmenpaket neue Gewerbeerschließung Herbede
Planung Verkehrsanlagen der definierten Maßnahmen für die neue Gewerbeerschließung in Witten-Herbede.Maßnahmen u.a.: Planung der Gewerbeabfahrt von der L924 auf Höhe Haus Herbede, Planung der "Von-Elverfeldt-Allee", Planung der Bahnübergänge Schloßstraße und Meesmannstraße, Planung Straße "Ruhrtal" inkl.Anschlusspunkte neue Lakebrücke
- Vorbereitung und Durchführung (Vortrag mit Präsentation, Moderation etc.) von Bürgerbeteiligungen bzw.Bürgerinfos inklusive Dokumentation (pauschal anbieten je Termin)
- Vorstellung der Sachstände in städtischen und politischen Gremien (pauschal anbieten je Termin)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Bewerbergemeinschaften:Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Keine
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.§§ 123 - 126 GWB
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Eintragung in einschlägiges Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 VgV (als Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung).
Nachweis über das Bestehen einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ausreichende (Berufs-)Haftpflichtversicherung (mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EURfür sonstige Schäden
Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n) gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlich mindestens 10 Projektbearbeiterinnen / -bearbeiter oder festangestellte Mitarbeitende in denletzten 3 Geschäftsjahren, davon mindestens 8 in der Projektbearbeitung (Gewertet wird hierbei derDurchschnittswert der letzten drei Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe allerMitarbeitenden der Bewerbergemeinschaft zu bilden. Voll berücksichtigt werden Mitarbeitende mit einerArbeitszeit von mindestens 35 Wochenstunden. Mitarbeitende mit einer Arbeitszeit zwischen 20 und 35Wochenstunden werden anteilig berücksichtigt (z.B. Mitarbeitende mit 20 Wochenstunden mit dem Faktor 0,57 und Mitarbeitende mit 30 Wochenstunden mit dem Faktor 0,86))
technische Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausreichende technische Ausstattung: Zugriff des Bieters auf einschlägige und aktuelle Textverarbeitungs-, Grafik- und CAD/GIS-Programme, die eine Leistungserbringung entsprechend der Beschaffungsbeschreibung ermöglichen und einen hinreichend verlustfreien Datenaustausch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gewährleisten
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des / der Architekten / Architektin bzw. des / der Ingenieurs /Ingenieurin gefordert wird (vgl. III.1.1), ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach dem für dieöffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zutragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichenBerufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 oder 2 VgV benennen
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen (mind. 2): Übergreifendes Kriterium bei der Bewertung der Referenzen ist dieVergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung. Dies gilt für alle in der Bewertungsmatrix genannten Unterkriterien (Abgedeckte Leistungsphasen, Schwierigkeitsgrad der Leistung (u.a. Verkehrsanlagen in topographisch herausfordernden Verhältnissen, Zwangs-/Knotenpunkte, gestalterische Aspekte (z. B. Brückenanschlüsse), innovative/barrierefreie Lösungen, Anlagen für den Freizeitverkehr (insb. Rad und Inliner), Rahmenbedingungen / Planungsvorgaben (u.a. Verkehrsanlagen für Gewerbe- und Freizeitverkehr, Planung von Bahnübergängen/Erfahrungen im Eisenbahnrecht, Integration in Planungen Dritter, Bauen in der Nähe von Gewässern, Erläuterungen sonstiger Inhalte, die im Projektkontext relevant sind (Besonderheiten/Risiken).
Darüber hinaus sind die angegebenen Referenzendurch aussagekräftige Unterlagen zu belegen.
Informationen über die Qualifikation des vorgesehenen Projektteams (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): In diesem ZusammenhangNennung der jeweiligen Berufserfahrung (personenbezogen) und Darstellung der persönlichenQualifikationen mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung. Einschlägige Kenntnisse in den BereichenPlanungen von planfreien Knotenpunkten, Planung (touristischer) Radwege/Freizeitverkehr,Bahnübergänge, Andienung von Gewerbebetrieben, Entwässerung von Verkehrsanlagen) schlagen sichpositiv in der Wertungsentscheidung nieder. Hierbei werden auch entsprechende Weiterbildungen o.ä.berücksichtigt
VVB 124 Eigenerklärung (für nicht präqualifizierte Unternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens 300.000 Euro netto
VVB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen) Vertragsbestandteil