Diese Ausschreibung zielt auf die Vergabe von Dienstleistungen ab. Sie umfasst dieVermittlung der Kinder zu geeigneten Kindertagespflegepersonen sowie die fachlicheBeratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Letztgenannten. Außerdem beinhaltet siedie Gewährung einer laufenden Geldleistung. Handlungsgrundlagen sind neben denallgemeinen gesetzlichen Bestimmungen die ortsrechtlichen Vorgaben der Stadt Witten sowiedie vertraglichen Regelungen.
- Näheres siehe Leistungsbeschreibung -
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines zeitlich befristetenDienstleistungsvertrages (gemäß § 611 BGB) zwischen der Stadt Witten (Auftragsgeberin)und einem Dienstleister (Auftragnehmer) zur Erbringung der Dienstleistung "Förderung in derKindertagespflege" für das Amt für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten.Ziel dieser Ausschreibung ist die oben beschriebene Sicherstellung einer hohen Fachlichkeit und Beratungsqualität. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kindertagespflege
- die Entwicklung der Kinder zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördert,
- die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt sowie
- den Eltern dabei hilft, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege bessermiteinander vereinbaren zu können.Neben dieser primären Zielsetzung soll aus der Ausgliederung der Aufgaben ebenfalls eineEntlastung der Stadtverwaltung resultieren.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag für den Zeitraum 01.08.2029 bis 31.07.2031 zu verlängern.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Keine
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.§§ 123 - 126 GWB
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB
Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n) gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
VVB 124 Eigenerklärung (für nicht präqualifizierte Unternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VVB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis einer Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Durch den Auftragnehmer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht- sowie einerVermögensschadenshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen derVersicherungssumme nachzuweisen:- für Personenschäden: 2 Millionen Euro,- für Sachschäden: 2 Millionen Euro,- für reine Vermögensschäden: 200.000 Euro.Eine Haftungsbegrenzung auf die o. g. (Mindest-)Deckungssummen gilt nicht bei Vorsatz undgrober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und/oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss über ausreichende Erfahrungen in der Förderung in derKindertagespflege verfügen. Das ist der Fall, wenn er mindestens zwei Jahre im Rahmen derFörderung der Kindertagespflege vergleichbare Leistungen für eine Kommune erbracht hat.Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung beizufügen, die eine prüffähigeReferenzliste enthält. Die Referenzen müssen mit Jahresangaben versehen sein. Hierbei istmindestens eine Referenz anzugeben und maximal drei Referenzen. Es ist anzugeben,welche Leistungen erbracht wurden und wie lange die Leistungen erbracht wurden (in Monaten).
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen) Vertragsbestandteil