Grundsätzlich werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die eine Eignung gemäß dieser Bekanntmachung aufweisen (weitere Details zur Eignung sind der beigefügten Eignungsmatrix zu entnehmen). Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl von fünf, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach der mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesenen Referenzlage. Ist auch danach noch keine Begrenzung des Bieterkreises auf maximal fünf möglich, entscheidet das Los.
Die Bewerberauswahl in Phase 1 des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) erfolgt somit gestuft:
1.) Es wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingereicht wurden und alle in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Angaben und Unterlagen enthalten. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht frist- oder formgerecht eingehen oder nach Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2.) Es wird geprüft, ob die Bewerber anhand der eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Bei der Eignungsprognose kommt die beigefügte Eignungsmatrix zur Anwendung.
3.) Bei mehr als fünf grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden diejenigen fünf am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben / Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenen Leistungen zu erbringen.
Entscheidend ist bei dieser Selektion vorrangig die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der hier ausgeschriebenen Planungsleistung. Es soll geprüft werden, ob der Bewerber in der Lage ist, Referenzen vorzulegen, die die geforderten Leistungen abdecken (Details zur Bewertung sind der beigefügten Eignungsmatrix zu entnehmen).
Kriterien:
- Planung einer Freianlage über mehr als drei bzw. fünf Leistungsphasen
- Planung einer Verkehrsanlage über mehr als drei bzw. fünf Leistungsphasen
- Baumaßnahme (vergleichbarer) Stadtplatz
- Baumaßnahme (vergleichbare) Haltestelle
- Abschluss der Leistungsphase 8 in den letzten 5 bzw. 10 Jahren
Die Gewichtung ist der beigefügten Eignungsmatrix zu entnehmen.
4.) Ist anhand der gewählten Kriterien in Schritt 3 keine Begrenzung auf fünf Bewerber möglich, wird ein Losentscheid herbeigeführt.