Verfahrensangaben

Quartiersmanagement Bildungsquartier Annen

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt
059540036036-31001-59
Annenstr. 111 b
58453
Witten
Deutschland
DEA56
zentrales.vergabeamt@stadt-witten.de
+49 23025816006

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
DE1642422157
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bzreg-muenster.nrw.de
+49 2514110

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71410000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Installation und Umsetzung des Quartiersmanagements im Stadterneuerungsgebiet Witten-Annen / Bildungsquartier Annen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Stadterneuerungsgebiet Witten-Annen (Förderung im Programm Sozialer Zusammenhalt) soll im Bildungsquartier Annen ein Quartiersmanagement eingesetzt werden. Das Bildungsquartier ist die zentrale Maßnahme des ISEK Witten-Annen. Es wird Anfang 2026 fertiggestellt und soll als Bildungs-, Bewegungs- und Begegnungsort im Stadtteil dienen. Die Akquise von Angeboten, die Organisation und Unterstützungen der Nutzenden sowie die Öffentlichkeitsarbeit sind zentrale Aufgaben des Quartiersmanagements.

Das Quartiersmanagement soll im Bildungsquartier angesiedelt sein. Hier findet sich ein Büroarbeitsplatz mit der notwendigen EDV-Ausstattung sowie ein Empfangsbereich mit Teeküche. Der Büroarbeitsplatz befindet sich in einem separaten Raum, der allerdings ebenfalls vom Hausmeister des Bildungsquartiers sowie vom Sportverein DJK Blau-Weiß Annen genutzt wird. Der Auftragnehmer gewährleistet Öffnungszeiten von in der Regel 12 Wochenstunden werktags innerhalb des Zeitraumes 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer muss über fundierte Erfahrungen in den Aufgabenfeldern des ISEK sowie über sehr gute Kenntnisse der Städtebauförderung verfügen. Er besetzt das Quartiersbüro mit ein bis zwei Fachkräften mit einem Umfang von 3.120 Stunden über einen Zeitraum von drei Jahren (voraussichtlich Mai 2026 bis Mai 2029). Die Fachkraft nimmt ihre Tätigkeit im Bildungsquartier wahr, sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber getroffen werden. Arbeiten im Homeoffice ist in begrenztem Umfang und nach Absprache möglich. Der Arbeitseinsatz am Wochenende und nach 18.00 Uhr ist im Rahmen des Gesamtstundenkontingents gelegentlich (z.B. für Veranstaltungen) erforderlich. Schließzeiten, insbesondere während der Ferien, sind nach Absprache mit der Projektleitung möglich.
Bestandteil des Auftrags ist die Organisation von und Teilnahme an unterschiedlichen Terminen. Dazu gehören u.a. die Sitzungen des Verfügungsfonds, Veranstaltungen am Bildungs-quartier, jour fixes mit der Verwaltung sowie die mündliche Berichterstattung einmal jährlich im zuständigen Fachausschuss.
Ein Wechsel in der Bearbeitung kann nur aus wichtigem Grund und im Einvernehmen mit der Stadt Witten erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Falle eines Ausfalls einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters von mehr als vier Wochen eine fachlich kompetente Vertretung einzusetzen.

Aufgaben:
- Koordination des Bildungsquartiers: Fortführung bzw. Aufbau tragfähiger Netzwerke, Kooperationen und Kontakte
- Mitwirkung an der Gründung eines Trägervereins (oder vergleichbarer Struktur)
- Unterstützung der verschiedenen Akteure bei der Entwicklung selbsttragender Strukturen
- Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege
- Konzeption, Durchführung und Steuerung von Prozessen zur Akteurs- und Bewohneraktivierung und -beteiligung
- Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Dokumentation von Veranstaltungen
- Mitwirkung an der Akquisition von Fördermitteln, Einwerbung von Drittmitteln bzw. Sponsoring
- Dokumentation von Fördermaßnahmen und der Tätigkeit des Quartiersmanagements
- Einrichtung und Betreuung des Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten (gem. Städtebauförderrichtlinien, Ziffer 17), konzeptionelle Beratung der Antragssteller
- Teilnahme an Abstimmungen mit der Verwaltung

Anforderungen:
- Abgeschlossenes Studium der Stadt-/Raumplanung, der sozialen Arbeit, Gemeinwesenarbeit oder vergleichbare Qualifikation, die dem Aufgabenprofil entspricht
- Hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz und gute Kommunikationsfähigkeit (mündlich und schriftlich)
- Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln, insbesondere der Städtebauförderung, und Verfügungsfonds
- Erfahrung im Bereich Stadtteilarbeit/Quartiersmanagement
- Kenntnisse über Projektentwicklung und -abrechnung, Prozesse der Imageaufwertung/Öffentlichkeitsarbeit und interkultureller Arbeit
- Die Tätigkeit der Fachkraft berührt die Arbeitsbereiche von öffentlicher Verwaltung, Planung
und Ingenieurwesen, in denen teilweise spezielle Ausdrucksweisen gepflegt werden. Für die Tätigkeit sind deswegen sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich.
- Im Zusammenhang mit Veranstaltungen Bereitschaft zu gelegentlichen Abend- und Wochenendterminen
- Erfahrungen in den gängigen Office-Anwendungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
501.468,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.05.2026
14.05.2029

Das Angebot soll des Weiteren optional die Fortführung des Quartiersmanagements für den Zeitraum vom 15.05.2029 bis zum 14.05.2032 enthalten. In Abhängigkeit von der Sicherung der Finanzierung sowie der Einwerbung weiterer Fördermittel wird seitens der Auftraggeberin über eine Fortführung vor Ablauf des ursprünglichen Bearbeitungszeitraums entschieden. Die Auftraggeberin erklärt die Inanspruchnahme der Option mindestens drei Monate vor Vertragsende. Aus der Erst-Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Weiterbeauftragung ableiten.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lisa-Aponik-Str. 8
58453
Witten
Deutschland
DEA56

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarforderung / Preis

Pauschalhonorar für geforderte Leistung

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Präsentationstermin

Präsentation, Gestaltung, Auftreten

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept

Konzept zur Umsetzung des Quartiersmanagements und zum Betrieb des Stadterneuerungsbüros

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen und Qualifikationen

Projektteam

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Als Option soll das Angebot eine einmalige Aufstockung des Stundenkontingents um 10 % (nicht vor dem 01.01.2027) enthalten. Diese kann optional in gegenseitiger Abstimmung vereinbart werden. Grundvoraussetzung ist die Sicherung der Finanzierung seitens der Stadt.

Zusätzliche Angaben

Die Stadtverwaltung Witten hat vom 29.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen. In dieser Zeit können Rückfragen zum Verfahren nicht beantwortet werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB).
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Verhandlungsgespräche sind für den 12.02.2026 vorgesehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss berät am 04.05.2026 über dieses Verfahren abschließend, daher ist die Bindefrist entsprechend lang gewählt.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

481.852,80
EUR
540.421,44
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
PLANUNGSGRUPPE STADTBÜRO, 44147 Dortmund
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

PLANUNGSGRUPPE STADTBÜRO
HRB 37793
Mittleres Unternehmen
Huckarder Straße 8-12
44147
Dortmund
Deutschland
DEA52
info@stadtbuero.com
0231 9732073
02031 9732074
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

07.05.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

501.468,00
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 564203
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung