Mittagsverpflegung im cook & freeze Verfahren
Die Stadt Witten beabsichtigt die Vergabe der Anlieferung von Tiefkühlkostkomponenten zur Mittagsverpflegung für ca. 730 Kinder in den 8 städtischen Kindertageseinrichtungen und ca. 210 Kinder in 2 Offenen Ganztagsgrundschulen,insgesamt rund 183.000 Mittagsmahlzeiten aus Tiefkühlkomponenten pro Jahr.
optionale Verlängerung für ein weiteres Jahr zu den gleichen Konditionen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.§§ 123 - 126 GWB
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB
Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n) gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
VVB 124 Eigenerklärung (für nicht präqualifizierte Unternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VVB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Firmenprofil / Unternehmensdarstellung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Firmenprofil / Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Umsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren
Nachweis gewerbliche Tätigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit (nicht älter als 6 Monate)
Referenzen, Speisepläne und Zertifikate (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens zwei aktuelle Referenzeinrichtungen sowie Referenzspeiseangebote im Bereich der Verpflegung von Kindern im Bereich Kita und Grundschule sind vorzulegen sowie die Speisepläne und die erforderlichen Zertifikate (HACCP, ISO 22000 oder ISO 50001 oder ISO 9001, BIO-Siegel)