Viermalige Reinigung von ca. 16.500 Biotonnen pro Jahr in den Jahren 2026-2028
Viermalige Reinigung von ca. 16.500 Biotonnen im Stadtgebiet Witten pro Jahr in der Zeit von Mitte März bis Mitte Oktober in den Jahren 2026-2028
Stadtgebiet Witten
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Stadtverwaltung Witten hat vom 29.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen. In dieser Zeit können Rückfragen zum Verfahren nicht beantwortet werden.
Gem. gesetzlicher Grundlage; Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
keine
Keine
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem.§§ 123 - 126 GWB
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB
Fahrzeugbeschreibung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Fahrzeugbeschreibung aller Fahrzeuge, die in Witten eingesetzt werden sollen (bei baugleichen Fahrzeugen ist eine Fahrzeugbeschreibung ausreichend)
Näheres siehe Vorbemerkung Leistungsverzeichnis.
Drei vergleichbare Referenznachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Vordruck 124 Eigenerklärung
Vorführung der Fahrzeuge (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Auf Verlangen sind die Fahrzeuge vor Auftragsvergabe dem Auftraggeber vorzuführen.Der Auftraggeber kann bestimmte Fahrzeuge, vor allem solche, die keine ausreichende Reinigungsleistung erbringen, ausschließen.
Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n) gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung
VVB 124 Eigenerklärung (für nicht präqualifizierte Unternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VVB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Abschläge können alle zwei Wochen gestellt werden und werden innerhalb von 14 Tagen beglichen.
Auf Verlangen sind die Fahrzeuge vor Auftragsvergabe dem Auftraggeber vorzuführen.Der Auftraggeber kann bestimmte Fahrzeuge, vor allem solche, die keine ausreichende Reinigungsleistung erbringen, ausschließen.