1. Teilnahmewettbewerb, Angebotsphase sowie Verhandlungsrunde:
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die über die erforderlichen Nachweise, Referenzen und die damit verbundenen Erfahrungen verfügen. In einem zweiten Verfahrensschritt werden maximal 5 geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erhält der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl von maximal 300 Punkten (Angaben hierzu sind im Bewerbungsbogen zu machen) den 1. Platz. Die weiteren Plätze ergeben sich entsprechend aus der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl der anderen Bewerber. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erfolgt die Entscheidung durch Los unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Bewertet werden unter anderem die eingereichten Referenzprojekte.
In der Angebotsphase erhält der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Kriterien Preis und Qualität den Zuschlag, da er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Nach der Wertung der Angebotsphase wird mit den Bewerbern eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Im Anschluss erhalten die Bewerber eine angemessene Frist zur Abgabe eines "finalen Angebots". Danach erfolgt eine weitere Prüfung und Wertung der Angebote. Der Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls eine zweite Verhandlungsrunde mit anschließender Wertung durchzuführen.
Bei einer möglichen Punktgleichheit entscheidet das Los.
2. Mindestanforderungen an die zu erbringenden Leistung:
Die Mindestanforderungen behinhalten die Befähigung zur Berufsausübung; Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die ebenfalls aus den Vergabeunterlagen ersichtlich sind.
3. Nachfordern von Unterlagen:
Nach § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.