Gegenstand der Vergabe ist die Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Oberhausen "rund um die Uhr" durch die entsprechend qualifizierte notärztliches Besetzung von insgesamt drei Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Verträge (Einbindungsvereinbarung)
Siehe Leistungsbeschreibung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung KölnInformationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinweis: Angebote können je NEF für eines, mehrere oder alle Voll- bzw. Teillose abgegeben werden (siehe Bewerbungsbedingungen). Die Anzahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist indes auf die Höchstzahl von einem Volllos bzw. 3 Teillosen begrenzt (Zuschlagslimitierung). Der Auftraggeber kann also bezogen auf ein NEF für jedes der Lose eine gesonderte Einbindungsvereinbarung schließen. Hierbei handelt es sich dann um voneinander unabhängige Verträge über die Sicherstellung der jeweiligen Anzahl an notärztlichen 24 Stunden-Diensten, die Gegenstand des betreffenden Loses sind. Für die notwendige Zusammenarbeit mehrerer Auftragnehmer bezogenen auf ein NEF wird auf diese Leistungsbeschreibung sowie die Anlage Einbindungsvereinbarung verwiesen.
Die vergabrechtlich zugelassenen Nachforderungen werden angefordert.
Umsatz der letzten drei Jahre (netto) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Nutze Formblatt 124 LD
Vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindIch/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.Siehe Formblatt 124 LD
Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Siehe Formblatt 124 LD
Eintragung in das Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben über die Eintragung in ein Berufsregister. Siehe Formblatt 124 LD
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Formblatt 124 LD
Angaben zur Zahlung von Steuern (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Nutze Formblatt 124 LD
Nachweis tätigkeit im öffentlichen Rettungsdienst (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Um den Anforderungen des § 13 Absatz 3 RettG NRW Rechnung tragen zu können, muss die Auftraggeberin sich anhand von geeigneten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen ein umfassendes Bild vom Bieter/ Auftragnehmer machen können. Die folgenden Eignungskriterien sind vom Bieter vollumfänglich zu erfüllen, um im weiteren Auswahlverfahren eine entsprechende Berücksichtigung zu finden.Es werden nur solche Auftragnehmer zugelassen, die bereits eine Tätigkeit im öffentlichen Rettungsdienst und damit ihre grundsätzliche Eignung für die Übernahme der Aufgaben gem. Leistungsverzeichnis nachweisen können.Als Referenz wird eine mindestens dreijährige Einbindung in einen öffentlichen Notarztdienst (NAW, NEF, ITW, RTH oder ITH) gewertet. Dabei werden Zeiten ab dem 01.01.22 berücksichtigt. Als Referenzen können berücksichtigt werden:
· Einbindungen bei unterschiedlichen Trägern· Einbindungen in unterschiedlichen Bereichen (NEF, NAVV oder RTH)· Einbindungen, die länger als 12 Monate andauern/ andauerten
Zu den Referenzen sind Kontaktdaten vom jeweiligen Auftraggeber zu hinterlegen und der Umfang genau zu beschreiben.Es ist der Nachweis zu erbringen, dass das eingesetzte Personal über die entsprechende Qualifikation verfügt, regelmäßig fortgebildet wird und über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung verfügt. Dazu sind durch den Bieter bei Angebotsabgabe eine Mitarbeiterliste und entsprechende Nachweise vorzulegen.Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine vollständige Liste des einzusetzenden Personals erstellt werden kann, so muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben, dass er geeignetes Personal in ausreichender Anzahl bis zum Beginn der Leistungserbringung generieren wird. Zum Leistungsbeginn müssen dem Auftraggeber unaufgefordert die entsprechende Liste und die Nachweise nachgereicht werden.
Siehe Punkt 3.5 in der Leistungsbeschreibung
Gemäß § 4 Abs. 1 RettG NRW dürfen in der Notfallrettung nur Personen eingesetzt werden, die für diese Aufgabe gesundheitlich und fachlich geeignet sind und sich in der erforderlichen körperlichen Verfassung befinden. Der Auftraggeber entscheidet im Bedarfsfall, ob die körperlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW dürfen in der Notfallrettung nur Ärzte/ Ärztinnen eingesetzt werden, die über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer oder eine von den Ärztekammern Nordrhein oder Westfalen-Lippe als vergleichbar anerkannte Qualifikation verfügen (Notärztin oder Notarzt)... Siehe Leistungsbeschreibung.
Gestellung von notärztlichem Personal für die ganzjährige Besetzung eines Notarztfahrzeuges des Auftraggebers für den Regelbedarf. Der notärztliche monatliche Gesamtbedarf für die Besetzung einer Rettungswache im Stadtgebiet Oberhausen umfasst jeweils 28 bzw., 30-31 24-Stunden-Dienste, von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr (Volllos).Die Zuordnung des Auftragnehmers zu der jeweiligen Rettungswache obliegt der Auftraggeberin.
Gestellung von notärztlichem Personal für die ganzjährige Besetzung eines Notarztfahrzeuges des Auftraggebers für den Regelbedarf. Der notärztliche monatliche Gesamtbedarf für die Besetzung einer Rettungswache im Stadtgebiet Oberhausen umfasst jeweils 28-31 24-Stunden-Dienste, von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr.Der monatliche Gesamtbedarf für dieses NEF ist der Menge nach in drei Teillose aufgeteilt (siehe auch Anlage Preisblatt):Teillos 3.1 10 x 24-Stunden-Dienste
Gestellung von notärztlichem Personal für die ganzjährige Besetzung eines Notarztfahrzeuges des Auftraggebers für den Regelbedarf. Der notärztliche monatliche Gesamtbedarf für die Besetzung einer Rettungswache im Stadtgebiet Oberhausen umfasst jeweils 28-31 24-Stunden-Dienste, von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr.Der monatliche Gesamtbedarf für dieses NEF ist der Menge nach in drei Teillose aufgeteilt (siehe auch Anlage Preisblatt):Teillos 3.2 10 x 24-Stunden-Dienste
Gestellung von notärztlichem Personal für die ganzjährige Besetzung eines Notarztfahrzeuges des Auftraggebers für den Regelbedarf. Der notärztliche monatliche Gesamtbedarf für die Besetzung einer Rettungswache im Stadtgebiet Oberhausen umfasst jeweils 28-31 24-Stunden-Dienste, von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr.Der monatliche Gesamtbedarf für dieses NEF ist der Menge nach in drei Teillose aufgeteilt (siehe auch Anlage Preisblatt):Teillos 3.3 8-11 x 24-Stunden-Dienste