Siehe Leistungsbeschreibung
Dienstleistung gem. beigefügter Leistungsbeschreibung
Eine genaue Liste der Erfüllungsorte entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung KölnInformationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nachfordern von Unterlagen: Nach § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Unternehmensbezogen Unterlagen werden nachgefordert.
Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Anmeldung ber der Berufsgenossenschaft (ersatzweise Eigenerklärung des Bewerbers)
Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leistungspersonal.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer aktuellen und gültigen Betriebshaft-pflichtversicherung mit Datumsangabe.
Liquidität (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Steuern und Sozialabgaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis ( ersatzweise Eigenerklärung des Bieters ) der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung des Finanzamtes) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse/Eignungsstelle)
Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Keine.