Die Übernahme der gefährlichen Abfälle hat durch den Auftragnehmer an dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten errichteten Standort - Wertstoffhof der WBO GmbH, Buschhausener Str. 142, 46049 Oberhausen, zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage oder einem Zwischenlager zu transportieren und dort zu verwiegen. Die Beseitigung/Verwertung der gefährlichen Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen.
Siehe Leistungsbeschreibung
Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029zzgl. Verlängerungsoption für ein Jahr
Stadtgebiet Oberhausen NRW
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen im EU Verfahren sind in Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 festgelegt.Überprüfungsstelle: Vergabekammer WestfalenInformationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Angaben über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben über Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils, der mit anderen Unternehmen gemeinsam ausgeführten Leistungen. Siehe Formblatt 124 LD
Anmeldung Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. SIehe 124 LD
Handelsregisterauszug oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Unternehmen, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Gründungsjahr, Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar).
Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlosssenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leistungspersonal. Siehe 124 LD
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung.
Steuern, Abgaben und Sozialversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung des Finanzamtes) sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse/Eignungsstelle). Siehe 124 LD
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Siehe Besondere Vertragsbedingungen.