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Verfahrensangaben

Einführung eines Bibliotheksmanagementsystems

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Oberhausen Stabsstelle 2-0-10 Zentrale Vergabe
DE120646753
Bahnhofstraße 66
46145
Oberhausen
Deutschland
DEA17
Stabsstelle 2-0-10 Zentrale Vergabe
vergabestelle@oberhausen.de
+49 2088252091

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72212160-8
30238000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Einführung eines Bibliotheksmanagementsystems

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Oberhausen beabsichtigt, für die Stadtbibliothek mit der Zentralbibliothek und den drei
Stadtteilbibliotheken und der schulbibliothekarischen Arbeitsstelle mit einer Zentrale, drei fachlich
geleiteten Schulbibliotheken und ca. 50 ehrenamtlichen Schulbibliotheken, ein neues
Bibliotheksmanagementsystem (BMS) einzuführen und das bestehende System abzulösen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadt Oberhausen
46145
Oberhausen
Deutschland
DEA17

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Teilnahmewettbewerb, Angebotsphase sowie Verhandlungsrunde:

Im Rahmen der Eignungsprüfung werden nur Bewerber mit den erforderlichen Nachweisen, Referenzen und den damit verbundenen Erfahrungen akzeptiert. In einem zweiten Verfahrensschritt werden höchstens 5 geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erhält der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl max. 360 Punkte (Matrix1) den 1. Platz. Danach ergeben die erreichten Gesamtpunkte der anderen Bewerber den jeweiligen Platz. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, wird unter einem Vier-Augen-Prinzip gelost. Bewertet wird die Personelle Besetzung sowie die Referenzprojekte.

Im Rahmen der Angebotsphase hat der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl (max. 400 Punkte) (Matrix2 =300 Punkte + Preis = 100 Punkte) , das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet und bekommt den Zuschlag.

Nach Wertung der Angebotsphase wird mit den Bewerbern eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Danach bekommt der Bewerber eine angemessene Frist für die Abgabe eines "Finalen Angebotes". Es erfolgt eine weitere Angebotsprüfung. Der Auftraggeber hält sich vor, evtl. eine 2. Verhandlungsrunde mit anschl. Wertung durchzuführen.

Bei einer möglichen Punktgleichheit entscheidet das Bewertungskriterium niedrigster Gesamtpreis. Besteht auch bei der Wertung nach dem Preis Gleichstand, so entscheidet das Los.

Bewertet wird die Qualität der Herangehensweise zur Umsetzung der Aufgabenstellung, die auftragsbezogene Qualifikation und Organisation und Projektmanagement sowie der Preis.

Die in der Angebotsphase (Stufe 2) vorbenannten Aspekte sollen in schriftlicher Form wie auch im Rahmen einer Präsentation vorgestellt werden.

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2) Mindestanforderungen an die Leistung:

Es bestehen folgende Mindestanforderungen an die Leistungen:

- Erfüllung aller Ausschlusskriterien (Muss-Kriterien) des Kriterienkatalogs

- Erfüllung von Mindestpunktzahlen in Höhe von 50 Prozent je Kriteriengruppe

Die Mindestanforderungen sind bereits mit dem verbindlichen Erstangebot zu erfüllen.

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3) Nachfordern von Unterlagen:

Nach § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
3

Größe der Unternehmen

3
3
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
datronic IT-Systeme GmbH & Co. KG, 86157 Augsburg
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

datronic IT-Systeme GmbH & Co. KG
DE813212280
Mittleres Unternehmen
Pröllstr. 22
86157
Augsburg
Deutschland
DE271
info@datronic.de
0821 44009-46
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

16.09.2024

Angaben zum Angebot

1 - 408710
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung