| VO: | VOB/A | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns haben untenstehende Bieterfragen erreicht, die wir nachfolgend beantworten:
Frage 1:
Soll die neue NSHV ohne Eckfelder realisiert werden (diese tauchen im LV nicht auf), und wie wird dieses beim Umbau und dem Betrieb der neuen Anlage realisiert?
In diesem Zusammenhang geben wir zu bedenken, dass die Eckfelder 200mm breiter sind als die Anlagentiefe.
Antwort auf Frage 1:
Die Position 11.3.10 ist bewusst so formuliert, dass der Bieter ein eigenes Umschlusskonzept entwickeln und anbieten kann. Alle hierfür erforderlichen Komponenten sind im Rahmen dieser Position zu kalkulieren. Der im Lastenheft beschriebene Umschluss kann beispielsweise durch Kabelverbindungen zwischen den Schaltfeldreihen 10-14 und 1-8, sowie 15-18 hergestellt werden, dann könnte auf die Eckfelder verzichtet werden. Alternativ kann die Verbindung über neue Eckfelder und eine Sammelschienenverbindung der beiden Sammelschienenteile erfolgen. Darüber hinaus sind auch andere technische Lösungen, in Abhängigkeit des gewählten Umschlusskonzeptes, denkbar. Im Leistungsverzeichnis sind die Komponenten aufgeführt, die unabhängig vom gewählten Umschlusskonzept in jedem Fall benötigt werden. Alle Komponenten, die für das vom Bieter gewählte Umschlusskonzept zusätzlich erforderlich sind, sind im Rahmen der Position 11.3.10 vom Bieter zu berücksichtigen und in die Kalkulation einzubeziehen.
Frage 2:
Derzeit verläuft die Hauptsammelschiene über das Eckfeld E2 von Feld 8 in die Felder 10 und 15, und die Notstromeinspeisung erfolgt im Feld 17. Wie soll dieser Umstand in den Umbauphasen realisiert bzw. berücksichtigt werden?
Wie und wann sollen die ebenfalls mit der Hauptsammelschiene verbundenen Felder 15 bis 18, sowie die MSR-Felder umgebaut werden?
Antwort auf Frage 2:
Gemäß Umschlusskonzept des Planungsstandes: Zunächst werden die Felder 1-14 sukzessive erneuert, die Felder 15-18 folgen danach. Im Zuge des Umschlusses werden jedoch die Notstromeinspeisung sowie der Abgang Pumpwerk 10A, die sich derzeit noch auf dem Sammelschienenabschnitt 15-18 befinden, auf den Sammelschienenabschnitt 1-14 verlegt. Dadurch sind bereits nach der ersten Umbauphase alle kritischen Abgänge auf den neuen Sammelschienenabschnitt umgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns haben untenstehende Bieterfragen erreicht, die wir nachfolgend beantworten:
Frage 1:
Der Austausch der NSHV kann nicht wie geplant/ausgeschrieben realisiert werden; der Umbau ist erheblich aufwendiger bzw. komplizierter als vorgesehen, was u.A. an der Konstellation der vorhandenen Anlage liegt. Aus unserer Sicht muss ein Provisorium zum Weiterbetrieb von mindestens 2 Pumpen, in einem externen Container, mit temporärer Einspeisung von einem Trafo und einer NEA erbracht werden. Nur so kann dann die NSHV ohne Weiteres ausgetauscht, und die Neuanlage sukzessiv in Betrieb genommen werden. Bitte ergänzen bzw. ändern Sie die Verdingungsunterlagen entsprechend.
Antwort auf Frage 1:
Das Planungsbüro hat das vorgesehene Umschlusskonzept heute nochmals eingehend hinterfragt und auf Durchführbarkeit geprüft. Aus Sicht des Planungsbüros (Projektleiter und ein projektunabhängiger Kollege) ist das vorgesehene Umschlusskonzept der Niederspannungsverteilung umsetzbar. Ggf. war das Umschlusskonzept im Lastenheft jedoch nicht ausreichend verständlich beschrieben. Dies ist nun im Lastenheft angepasst und detaillierter beschrieben.
Der Betrieb besteht aber nicht auf die entsprechende Umsetzung des vorgesehenen Planungskonzeptes und kann sich auch einen anderen Umschlussvorgang vorstellen. Da der Ausrüster die Verantwortung für den fachgerechten Umschluss übernehmen muss, sollte diesen kein Umschlussweg vorgeschrieben werden. Entsprechend ist die LV-Position angepasst, mit dem Verweis, dass ein Umschlusskonzept im Lastenheft als "ein möglicher Weg" beschrieben ist, allerdings nicht zwingend ausgeführt werden muss. Der Bieter hat nach Besichtigung der Anlage die Möglichkeit ein eigenes Umschlusskonzept zu entwickeln und im LV in der entsprechenden Position (11.3.10) anzubieten. In dieser Position sind dann sämtliche Kosten für sukzessive Demontage und Entsorgung der Bestandsschaltanlage, sukzessive Montage der neuen Schaltanlage, Provisorien, Aufstell- und Transportkosten, Kabelwege und -Durchführungen (Kernbohrungen, Kabeleinführungen, etc.) bzw. sonstig notwendige Leistungen einzukalkulieren. In jedem Fall ist das vorgesehene Umschlusskonzept vom Auftragnehmer zu verantworten.
Frage 2:
Des Weiteren wurde keine Notwendigkeit für die Vor-Ort-Steuerstellen und Reparaturschalter gem. Titel 9.3 gesehen; werden diese tatsächlich benötigt? Und wenn diese Positionen zu Tragen kommen, wie und wo werden die Komponenten montiert, verkabelt und angeschlossen? Bitte auch hier bei Bedarf die Ausschreibungsunterlagen entspr. anpassen.
Antwort auf Frage 2:
Titel 9.3 wurde entfernt.
Das angepasste Leistungsverzeichnis (Revision 2 als GAEB-Datei und PDF) steht Ihnen ab sofort über die Vergabeplattform zur Verfügung, ebenso die Revision 1 des Lastenhefts.
Das alte Leistungsverzeichnis und das alte Lastenheft sind über die Vergabeplattform nicht mehr abrufbar und sind nicht weiter zu verwenden!
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sollten Probleme beim Einlesen der Gaeb-Datei des Leistungsverzeichnisses im X83-Format auftreten, können alternativ die Gaeb-Dateien im D83- oder P83-Format verwendet werden. Diese können ergänzend ab sofort über das Vergabeportal abgerufen werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns haben untenstehende Bieterfragen erreicht, die wir nachfolgend beantworten:
Frage 1:
Die ausgeschriebene MS-Anlage verfügt über Schaltgeräte, welche fest in einem mit der Anlage verschweißten Kessel integriert sind; somit ist die separate Benennung von Einheitspreisen hierfür nicht möglich. Bitte ändern Sie die Verdingungsunterlagen entspr. ab, so dass die Schaltgeräte in den jeweiligen Schaltfeldern enthalten sind.
Antwort auf Frage 1:
Das ist korrekt. Nach Rücksprache mit den Herstellern "Schneider Electric" und "Siemens" werden keine einzelnen Betriebsmittel für Mittelspannungsschaltanlagen angeboten, sondern ausschließlich komplette Schaltfelder inklusive aller elektrischen Betriebsmittel als Gesamtsystem. Daher können die entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis nicht separat bepreist werden. Das Leistungsverzeichnis wurde entsprechend angepasst.
Frage 2:
Soll das mobile Notstromaggregat in Pos. 4.2.20 nur als Standby, oder für durchgehenden Betrieb (24/7) in den 3 Wochen, einschl. aller Betriebskosten (Betriebsstunden, Kraft- und Schmierstoffe etc.) angeboten werden? Gem. Ihrem LV ist ausschließlich Standby ersichtlich.
Antwort auf Frage 2:
Ja, das ist korrekt. Das im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene mobile Mietaggregat ist lediglich als Reserve vorgesehen und soll möglichst nicht eingesetzt werden.
Die Stromversorgung des Pumpwerks während des Umschlusses erfolgt vorrangig über das vorhandene Bestandsaggregat. Nur im Falle eines technischen Defekts übernimmt das Mietaggregat vorübergehend die Versorgung.
Ein entsprechender Hinweis wurde im Leistungsverzeichnis ergänzt.
Frage 3:
Für steckbare NH-Sicherungslasttrennschalter (Pos. 5.4.80 und 5.5.100) wären spezielle Schaltfelder mit entspr. Feldsammelschienen erforderlich, auf denen die Schaltleisten waagerecht montiert werden. Die in Ihrem LV beschriebene Ausführung ist so weder realisierbar noch lieferbar; genügen hier direkt bzw. mittels Adapter auf die Sammelschiene montierbare NH-Sicherungslasttrennschalter mit Ausführung in Anlehnung an Ihren Ausschreibungstext?
Antwort auf Frage 3:
Das ist so nicht korrekt. Es stehen Produkte zur Verfügung, die diese Anforderungen erfüllen. So kann die ABB SlimLine Gold-Serie sowohl waagerecht als auch senkrecht eingesetzt werden und ist steckbar ausgeführt. Auch die Produkte der Firma Wöhner ermöglichen mit der CrossLink-Kontaktierung eine bohrungslose, aufklemm- bzw. aufsteckbare Montage.
Der Text im Leistungsverzeichnis war jedoch in diesem Punkt nicht eindeutig formuliert und wurde daher entsprechend angepasst.
Frage 4:
Ist für sämtliche Demontage- und Umbauarbeiten von PCB- und Asbestfreien Materialien auszugehen?
Antwort auf Frage 4:
Das Pumpwerk und die Transformatoren wurden 1995 errichtet. Daher ist weder mit PCB in den Transformatoren noch mit Asbest im Pumpwerk zu rechnen.
Das angepasste Leistungsverzeichnis (GAEB-Datei und PDF) steht Ihnen ab sofort über die Vergabeplattform zur Verfügung.
Das alte Leistungsverzeichnis ist über die Vergabeplattform nicht mehr abrufbar und ist nicht weiter zu verwenden!
Aufgrund der Anpassung des Leistungsverzeichnisses und der Komplexität des Ausschreibungsinhalts, werden das Ende der Angebotsfrist, die Submission (Angebotsöffnung), die Zuschlags-/Bindefrist sowie der plangemäße früheste Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf um je zwei Wochen "nach hinten" auf folgende Termine verschoben:
Ende der Angebotsfrist: 05.08.2026, 9:50 Uhr
Submission (Angebotsöffnung): 05.08.2026, 10:00 Uhr
Zuschlags-/Bindefrist: 04.09.2026
Plangemäßer frühester Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf: 07.09.2026
Der entsprechend angepasste Projektterminplan sowie die angepassten Formblätter F211 und F214 stehen Ihnen ab sofort über die Vergabeplattform zur Verfügung.
Der alte Projektterminplan und die alten Formblätter F211 und F214 sind über die Vergabeplattform nicht mehr abrufbar und sind nicht weiter zu verwenden!
Mit freundlichen Grüßen
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