Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Die Ausgabe der Angebotsunterlagen erfolgt nur an solche Firmen oder Bietergemeinschaften, die nachweislich in den letzten Jahren Leistungen gleicher oder ähnlicher Art ausgeführt haben und in der Lage sind, die geforderten Fristen einzuhalten. Ein entsprechender Nachweis ist auf Anforderung zu erbringen.
Verpflichtung/Einhaltung Tariftreue und Mindestlohn gem. TVgG NRW
Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
Folgende Nachweise oder Angaben sind auf Anforderung zu erbringen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Angabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. gesetzlichen Sozialversicherungen erfüllt wurde.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Eintragung ins Berufsregister (z.B. Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Handelsregisterauszug)