Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von FIDO2-Sticks für die Stadt Duisburg
Die Stadt Duisburg schließt für das Amt für Innovation und Zentrale Services eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FIDO2-Sticks im Rahmen eines offenen Verfahrens nach GWB i.V.m. VgV ab. Bei der Stadt Duisburg wird für die Absicherung von Online-Diensten eine Multi-Faktor-Authentisierung eingesetzt. Zur Bereitstellung einer vom Smartphone unabhängigen Alternative zum Microsoft Authenticator sollen hardwarebasierte FIDO2-Sicherheitssticks beschafft werden. Die Anforderungen orientieren sich inhaltlich an den Merkmalen aktueller, marktverfügbarer Enterprise-Sicherheitsschlüssel der Geräteklasse, wie sie für öffentliche Verwaltungen und KRITIS-Betreiber ausgelegt sind.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 2.2& Teil 3 - Vordrucke, Punkt 8
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