Deichsanierung/-rückverlegung im Rheinbogen Duisburg Mündelheim - Aufständerung der B288 - Bauoberleitung (BOL) und SiGeKo
Die Ausschreibung der zu erbringenden Leistungen beinhaltet sind Leistungen der Objektplanung §43 Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) und 9 sowie der Verkehrsanlagenplanung §47 Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) und 9 auf Grundlage der HOAI für die Baumaßnahme "Aufständerung der B288" in Duisburg Mündelheim (Los 1).
Zudem sind folgende Leistungen für die Baumaßnahmen zur "Aufständerung der B288" Gegenstand dieser Ausschreibung: Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination und -kontrolle gemäß BaustellV über den gesamten Ausführungszeitraum der o.g. Bauleistungen (Los 2).
Der genaue Leistungsumfang ist in den losspezifischen Leistungsverzeichnissen (s. 2002_Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los) aufgeführt.
Jedes Los verwendet seine eigenen losspezifischen Zuschlagskriterien.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
**** VERWEIS AUF BEWERTUNGSMATRIX ****WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE BEPUNKTUNG GEMÄSS DEN BEIGEFÜGTEN UND DEM JEWELIGEN LOS ZUGEHÖRIGEN UNTERLAGEN ERFOLGT. DIESE SIND FÜR LOS 1: "1002_L1_L2_Teilnahmebedingungen TWB_AnfEignung" & "1003_L1 Bewertungsmatrix TWB_Los 1".
DIESE SIND FÜR LOS 2: "1002_L1_L2_Teilnahmebedingungen TWB_AnfEignung" & "1003_L2 Bewertungsmatrix TWB_Los 2".
Für die spätere Angebotsphase gilt folgender Grundsatz:
Für Los 1 ist der Angebotspreis als auch die Berufserfahrung und die Angebotspräsentation das Zuschlagskriterium (siehe Datei "5003-L1_Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien B288").
Für Los 2 ist nur der Netto-Angebotspreis alleiniges Zuschlagskriterium.In den Vergabebedingungen ("5002_L1_L2_Vergabebedingungen_Zuschlagskriterien") ist dies entsprechend beschrieben.
Angebotspreis
Qualifikation, Berufserfahrung des Projektteams
Präsentation
Preis