Fachkunde, Leistungsfähigkeit - Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch
den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen
auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf
die letzten drei Geschäftsjahre (Vordruck VHB 124 DEG).
- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Vordruck VHB 124 DEG).
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen
Geschäftsjahren (Vordruck VHB 124 DEG)
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung des AG die in Vordruck VHB 124 DEG genannten drei Referenznachweise vorzulegen (Formblatt F1 DEG). Geeignet sind Referenzprojekte mit einem vergleichbaren Leistungsumfang
sowie einer Auftragssumme von mind. 1.500.000 EUR netto.
- Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Formblatt F3 DEG).
- Eigenerklärung anstelle eines Nachweises der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausführung (Vordruck VHB 124 DEG).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind folgende Nachweise zu erbringen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw.
bei der Industrie- und Handelskammer.
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme
für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. 5.000.000 EUR (Vordruck VHB 124 DEG).
- Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) (Vordruck
VHB 124 DEG). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Nachweis der Mitgliedschaft in
einer Berufsgenossenschaft und der Nachweis darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände
bestehen durch eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft zu erbringen.