Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe des Auftragssumme, der Auftraggeberin und der Leistungszeit (§ 6a (2) Nr. 2 VOB/A). --> Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG die in Vordruck VHB 124 genannten Referenznachweise vorzulegen (vgl. § 6b (2) VOB/A) --> Formblatt F1
- Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (Arbeitskräfte, gegliedert nach technischem Personal für Leitung und Aufsicht und gewerbliche Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppe) (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A).
-->Formblatt F2.
- Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht (Mindestanforderung: drei Jahre Berufserfahrung des Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen) verfügt (§ 6b (3) VOB/A).
--> Formblatt F3.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt kann das Vorhandensein des für die Durchführung der Leistung erforderlichen fachlich qualifizierten Personals auf Anforderung der AG anhand eines Lebenslaufs des Bauleiters nachzuweisen sein (vgl. § 6b (2) VOB/A).
- Eigenerklärung anstelle eines Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a (2) Nr. 4 VOB/A). --> Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (vgl. § 6b (2) VOB/A).
- Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) (§ 6a (3) VOB/A). --> Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen durch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft zu ersetzen (vgl. § 6b (2) VOB/A).