Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Kalenderjahre
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Anlagen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, der letzten fünf vor dem Eröffnungstermin (Angebotsabgabe) abgeschlossenen Kalenderjahre, gerechnet vom Tage des Fertigstellungstermins der nachgewiesenen Referenzleistung mittels mindestens dreier Referenzen.
Geforderte Mindeststandards:
Bezeichnung des Bauvorhabens, Bauherr/Auftraggeber/Referenzgeber (einschließlich Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner), Ort der Ausführung, Ausführungszeit (Baubeginn und Fertigstellungstermin), Angabe der Leistungsbereiche auf die sich die Referenz bezieht, Angabe der vertraglichen Bindung sofern die Leistung nicht als Hauptauftragnehmer erbracht wurde
Kommt das Angebot in die engere Wahl, kann die Auftraggeberin die eingereichten Referenzen durch den Referenzgeber verifizieren lassen.
! Hinweis: Der Nachweis kann nur dann über die Eintragung im PQ-Verzeichnis erbracht werden, wenn die dort hinterlegten Referenzen den aufgeführten Mindestanforderungen entsprechen. Andernfalls müssen auch präqualifizierte Unternehmen die geforderten Referenzen über Einzelnachweise erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Sache des präqualifizierten Bieters ist zu prüfen, ob die in seinem PQ-Eintrag hinterlegten Referenznachweise mit der hier zu vergebenden Leistung soweit vergleichbar sind, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf seine diesbezügliche Leistungsfähigkeit ermöglichen.
Vorzulegende Nachweise:
Mind. 3 Referenzen; Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind entsprechend den Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung. Bitte beachten Sie die in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Mindestanforderungen.
!Hinweis: Der Nachweis kann nur dann über die Eintragung im PQ-Verzeichnis erbracht werden, wenn die dort hinterlegten Referenzen den aufgeführten Mindestanforderungen entsprechen. Andernfalls müssen auch präqualifizierte Unternehmen die geforderten Referenzen über Einzelnachweise erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Sache des präqualifizierten Bieters ist zu prüfen, ob die in seinem PQ-Eintrag hinterlegten Referenznachweise mit der hier zu vergebenden Leistung soweit vergleichbar sind, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf seine diesbezügliche Leistungsfähigkeit ermöglichen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung