Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Rettungsdienststiefeln und Tagesdienstschuhen für die Feuerwehr Duisburg.
Die Stadt Duisburg schließt für die Feuerwehr eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Rettungsdienststiefeln und Tagesdienstschuhen ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch ab dem 01.01.2027, für 24 Monate zuzüglich einer Verlängerungsoption für 12 Monate im Rahmen eines offenen Verfahrens auf Grundlage des GWB in Verbindung mit der VgV ab.
Verlängerungsoption um 12 weitere Monate Mit dem Bieter, der den Auftrag erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (frühestens ab dem 01.01.2027) für 24 Monate geschlossen. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin eine einseitige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate. Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, sofern die Auftraggeberin nicht bis spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes schriftlich erklärt, auf das Ziehen der Option zu verzichten.
Stadt Duisburg, Feuerwehrbedarfslager
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte benennen Sie pro Los mind. zwei Referenzen aus den Bereichen "Feuerwehr", "Werksfeuerwehren", "THW" oder "Polizei", bei der Sie die angebotene Leistung bereits ausführen oder innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner beim Referenzgeber unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit an. Sollten Sie ein Angebot für mehrere Lose einreichen, so dürfen identische Referenzen für Los 1, Los 2 und Los 3 genannt werden, sofern die Lieferung der Rettungsdienststiefel sowie der Tagesdienstschuhe bei dem Referenzgeber erfolgte.
Keine
Die Stadt Duisburg schließt für die Feuerwehr eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Rettungsdienststiefeln (Form C) vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch ab dem 01.01.2027, für 24 Monate zuzüglich einer Verlängerungsoption für 12 Monate ab.
Die Stadt Duisburg schließt für die Feuerwehr eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Rettungsdienststiefeln (Form B) vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch ab dem 01.01.2027, für 24 Monate zuzüglich einer Verlängerungsoption für 12 Monate ab.
Die Stadt Duisburg schließt für die Feuerwehr eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Tagesdienstschuhen vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch ab dem 01.01.2027, für 24 Monate zuzüglich einer Verlängerungsoption für 12 Monate ab.