Anlieferung der Fraktionen:
Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 7.00 - 17.30 Uhr. Zu diesen Zeitpunkten muss die Anlage bzw. Übergabestelle geöffnet sein.
In Ausnahmefällen können Anlieferungen an Samstagen im Zeitraum von 7.00 bis 15.00 Uhr erfolgen.
Das Fahrzeug der AG muss die angelieferten Abfälle unverzüglich abkippen können. Die Zeitspanne vom Einfahren in die Anlage bzw. Übergabestelle bis zum Abkippvorgang darf max. 15 min betragen.
Die AN muss über eine Erstbehandlungs- bzw. Erstverwertungsanlage /Übergabestelle im Umkreis von 25 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen.
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.
Alle im Auftrage der AG eingehenden Mengen sind mit Gewichtsangabe, Verwiegung auf der amtlich geeichten Waage der Verwertungsanlage bzw. Übergabestelle, zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift bzw. Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist direkt dem Fahrer der AG auszuhändigen, eine weitere Durchschrift bzw. Kopie einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen.
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Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Verwertungsanlage/Übergabestelle
- Wiegeschein-Nr.,
- Firmenbezeichnung des Anlieferers,
- Amtl. Kennzeichen des Anlieferfahrzeuges,
- Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls abweichend),
- Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.
Anmerkung: Sollten angelieferte Abfälle Verunreinigungen aufweisen, ist dieses unverzüglich der AG per Fax oder per E-Mail mitzuteilen. Ein Foto/Digitalfoto ist beizufügen.
Jede Umdeklarierung von angelieferten Abfällen ist der AG ebenfalls sofort per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Als Beweis ist der AG unverzüglich ein Foto/Digitalfoto des umzudeklarierenden Containers zu übergeben. Zusätzliche Angaben wie Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und Anlieferzeit sind zu vermerken.
Nur in vorgenannter Art und Weise umdeklarierte Container werden von der AG anerkannt und können in Rechnung gestellt werden.
Vor der Umdeklarierung sollte die Möglichkeit der Nachsortierung der angelieferten Abfälle geprüft werden.
Weitere Details sind aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.