Referenzkategorie 5: BIM-Methodik in der Projektabwicklung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Leistungen mit
Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines
Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeich-
nung (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Die vergleichbaren Planungsleistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Die Leistungsbeschreibung verlangt die Erbringung der Planung nach der BIM-
Methode auf Grundlage der Auftraggeber-Informationsanforderungen, ein Gesamtkoordinationsmodell aus mindestens vier Fachmodellen, einen vom Auftragnehmer zu erstellenden BIM-Abwicklungsplan und die Übergabe qualitätsgesicherter As-built-Fachmodelle. Die Eignungsanforderung knüpft daran
an.
5.1 Was als BIM-Projekt gilt
Ein Referenzprojekt gilt für die Zwecke dieses Abschnitts als mit der BIM-Methodik abgewickelt, wenn die BIM-Methode projektbezogen organisatorisch und vertraglich verankert war und die modell- und datenbasierte Zusammenarbeit anhand definierter Informationsanforderungen und festgelegter Prozesse erfolgte. Hierzu müssen mindestens folgende Grundvoraussetzungen vorgelegen haben:
Ein Referenzprojekt gilt für die Zwecke dieses Abschnitts als mit der BIM-Methodik abgewickelt, wenn das Informationsmanagement nach den Grundsätzen der DIN EN ISO 19650 strukturiert war und hierzu mindestens dokumentierte Informationsanforderungen des Auftraggebers (AIA oder ein gleichwertiges Anforderungsdokument), ein schriftlicher BIM-Abwicklungsplan (BAP) sowie eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment, CDE) für den Modell- und Datenaustausch der Projektbeteiligten eingesetzt wurden. Die alleinige Verwendung einer 3D-fähigen Planungssoftware erfüllt diese Voraussetzung nicht.
5.2 Mindestanforderung
Mindestens ein benanntes Referenzprojekt muss die Voraussetzungen nach ee.1 erfüllen. In diesem Referenzprojekt müssen sämtliche unter "VERPFLICHTENDE BIM-ANWENDUNGSFÄLLE" benannten Anwendungsfälle sowie mindestens einer der unter "WEITERE ANWENDUNGSFÄLLE (MINDESTENS 1)" benannten Anwendungsfälle nachweislich umgesetzt und projektbezogen dokumentiert
worden sein. Die Referenz muss von demjenigen Unternehmen stammen, das die Planungsleistungen auch bei diesem Vorhaben erbringt. Die geforderten Anwendungsfälle müssen im Referenzprojekt tatsächlich angewendet und projektbezogen dokumentiert worden sein. Eine bloße Benennung eines Anwendungsfalls ohne nachvollziehbare Umsetzung genügt nicht.
5.3 Nachzuweisende BIM-Anwendungsfälle
Die Bezeichnungen der Anwendungsfälle orientieren sich an der harmonisierten Liste der BIM-Anwendungsfälle von BIM Deutschland. Abweichende, projektspezifische oder gleichwertige Bezeichnungen sind zulässig, sofern eine eindeutige inhaltliche Zuordnung zu den nachfolgend benannten Anwendungsfällen möglich ist. In diesem Fall ist die im Referenzprojekt verwendete Anwendungsfallbeschreibung mit einzureichen, aus der mindestens Zielsetzung, wesentliche Prozessschritte und Ergebnisse hervorgehen.
VERPFLICHTENDE BIM-ANWENDUNGSFÄLLE
050 Koordination der Fachgewerke
100 Mengen- und Kostenermittlung
190 Projekt- und Bauwerksdokumentation
WEITERE ANWENDUNGSFÄLLE (MINDESTENS 1 ERFORDERLICH)
010 Bestandserfassung und -modellierung
120 Terminplanung der Ausführung
140 Baufortschrittskontrolle
170 Abnahme- und Mängelmanagement
5.4 Nachweis
Für jedes Referenzprojekt sind die wesentlichen an der BIM-basierten Projektabwicklung beteiligten Unternehmen bzw. Rollen sowie die auf Auftraggeberseite für die BIM-Abwicklung verantwortliche Ansprechperson mit Name, Funktion, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung den BIM-Abwicklungsplan des Referenzprojekts in anonymisierter Form, die zugrunde liegenden Anwendungsfallbeschreibungen oder eine Bestätigung des Referenzgebers über die umgesetzten Anwendungsfälle zu verlangen.
- Leistung auf der Grundlage eines Generalplaner- oder Totalunternehmervertrages (Bau inkl. Planungsleistungen) ausgeführt,
- Gesamtauftragssumme von mind. 8,0 Mio. Euro netto (KG 300 - 400 i.S.d. DIN 276)
[mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenzprojekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein), für zusätzliche, also ein eventuelles zweites oder drittes Referenzprojekte wird ein längerer Zeitraum gegeben, siehe 1002_Teilnahmebedingungen]
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die
o.g. Kriterien erfüllt werden.
Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. Formblatt "3002a Eigenerklärung Referenz"
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der referenzgebenden Auftraggeberinnen entsprechend VHB-Formblatt 444 einzufordern (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.