Verfahrensangaben

2026-0671 TU-Ausschreibung Landfermann GYM, Nahestr, 47051 Duisburg

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.12.2026
08.12.2026 10:00 Uhr
22.12.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
svi-einkauf@wb-duisburg.de
+492032836826

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05315-03002-81
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45210000-2
45214000-0
45214220-8
45220000-5
71000000-8
71240000-2
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Schlüsselfertige Errichtung eines funktionsfähigen Erweiterungsneubaus, die Gesamtsanierung des
Bestandsgebäudes und die Herstellung der zugehörigen Außenanlagen.

Hinweis:
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt zeitnah nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Es ist vorgesehen, die Angebotsaufforderung noch im Jahr 2026 zu versenden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Duisburg hat das Sondervermögen Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (WBD), mit der Projektsteuerung zur Umsetzung der Maßnahme
beauftragt. Ziel ist die nachhaltige Weiterentwicklung des Landfermann-Gymnasiums am
Teilstandort Nahestraße 12 zu einem modernen, funktionalen und langfristig wirtschaftlich
betreibbaren Schulstandort für die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Die Jahrgangsstufen 11 bis 13
verbleiben am Hauptstandort Mainstraße 10 auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Gegenstand des vorgesehenen Auftrags sind die vollständigen Planungsleistungen sowie die
schlüsselfertige Errichtung eines funktionsfähigen Erweiterungsneubaus, die Gesamtsanierung des
Bestandsgebäudes und die Herstellung der zugehörigen Außenanlagen. Das Bestandsgebäude
verfügt über rund 7.080 m2 Bruttogrundfläche. Der viergeschossig vorgesehene Erweiterungsneubau
umfasst rund 6.700 m2 Bruttogrundfläche. Beide Gebäudeteile sind funktional, technisch und
gestalterisch zu einem zusammenhängenden Schulcampus zu entwickeln.

Vertragliche Besonderheiten
Die Beauftragungsstufe 1 erfasst sämtliche Leistungen, die für die Einreichung des
Bauantrags erforderlich sind (LPH 1 bis 4 HOAI). Die Beauftragungsstufe 2 erfasst die
Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI) und die schlüsselfertige Bauausführung einschließlich
der Objektüberwachung (LPH 6 bis 8 HOAI) sowie alle übrigen Leistungen, die zur
Einhaltung des vereinbarten Endfertigstellungstermins erforderlich sind. Die Beauftragungsstufe 3 beinhaltet die Durchführung von Wartungsarbeiten und kann vom
Auftraggeber nach Bedarf ganz oder teilweise abgerufen werden.
- stufenweise Beauftragung; ein Anspruch auf Abruf der weiteren Stufen besteht nicht;
- Einzelpositionen für Leistungen, deren Erforderlichkeit erst nach Entkernung und
Freilegung vollständig feststeht;
- Abstimmung mit mehreren vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen
und Sachverständigen, insbesondere Abbruchunternehmer, Schadstoffgutachter und
Schadstoffsanierer, Baugrundgutachter sowie Prüfsachverständige.

Nähere Informationen zum Projekt ergeben sich aus den Teilnahme- und
Vergabebedingungen (Anlagen 1002, 5002). Nähere Informationen zu den nach Zuschlag
zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Entwurf des TU-Vertrages (Anlage
4001) sowie der Projekt- und Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Anlage 2001 und
2002).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
08.07.2027
15.06.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Landfermann GYM
47051
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Nachhaltigkeit und Energie
- bei der Auswahl der Materialien ist unter anderem auf Zertifikate und Umweltzeichen
sowie auf Recyclingfähigkeit zu achten;
- Photovoltaikanlage und extensive Dachbegrünung;
- eine Ökobilanzierung mindestens in Form einer Berechnung der
Treibhausgasemissionen, die durch die Errichtung entstehen;

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTDYH3TWS9W

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gemäß § 6b EU Abs. 1 S. 3 VOB/A durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder
Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der
Präqualifizierung nicht umfasst sind. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis ihrer Eignung auch durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder
Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, erbringen. Bei Einsatz von
anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke jeweils Eigenerklärungen für die einzelnen Eignungskriterien
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 6b EU Abs. 1 S. 1 u. 2 VOB/A), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen vorzulegen. Die Bewerberin darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt a auszufüllen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt der Antrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der Bescheinigungen der
jeweils zuständigen unabhängigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Erklärungen bzw. Nachweise, deren Vorlage sich die AG vorbehalten hat und die von der AG nach dem Einreichungstermin angefordert werden, sind von der Bewerberin innerhalb der von der AG bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist einzureichen. Anderenfalls ist der Teilnahmeantrag der Bewerberin auszuschließen (§ 16 EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A). Für den Teilnahmeantrag und die Vollständigkeit, insbesondere der einzelnen Nachweise der Eignung, sind allein die Bewerberinnen verantwortlich. Sofern solche vorliegen, sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke und Formblätter zu verwenden und ggf. durch erforderliche Anlagen zu ergänzen. Sofern für einzelne Eignungskriterien oder sonstige Nachweise keine Vordrucke oder Formblätter vorliegen, sind diese je nach Anforderung entweder durch selbst gefertigte Eigenerklärungen der Bewerberinnen oder
Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen zu erbringen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach § 16a EU VOB/A zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten

Bewerber die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Bewerber die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.

Bewerber die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bewerber über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bewerber die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.

Bewerber die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.

Bewerber bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.

Bewerber die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 1

Die AG behält sich vor, aussichtsreiche Bewerber-/innen aufzufordern, diese durch
einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Ähnliches zu
ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis
für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Jährlichen allgemeiner Gesamtumsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mindestens 35,0 Mio. EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 2

Die AG behält sich vor, aussichtsreiche Bewerber-/innen aufzufordern, diese
durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 S. 1 u. 2 VOB/A).

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es
ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung
zumindest durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfüllt wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Jährlicher spezifischer Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mindestens 25,0 Mio. EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A). Strukturell vergleichbar sind Projekte im Bereich Generalplanung und schlüsselfertige Errichtung oder Sanierung von Hochbauten als Total- oder Generalunternehmer einschließlich der dabei erbrachten oder beauftragten Planungsleistungen.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 3

Die AG behält sich vor, aussichtsreiche Bewerber-/innen aufzufordern, diese
durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung (Bauleistung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung (Bauleistung) mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 10,0 Mio. EUR und für
sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. a) VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 4

Die AG behält sich vor, aussichtsreiche Bewerber-/innen aufzufordern, diese
durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche
abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Bitte reichen Sie bei Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich eine Eigenerklärung ein!

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung (Planungs- und Ingenieurleistung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung (Planungs- und Ingenieurleistung) mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. a) VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 4

Die AG behält sich vor, aussichtsreiche Bewerber-/innen aufzufordern, diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Bitte reichen Sie bei Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich eine Eigenerklärung ein!

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen (Allgemeiner Hinweis) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge für die nachfolgend aufgelisteten Referenzkategorien 1-5
aufzulisten, wobei die Anforderungen der unterschiedlichen Referenzkategorien durch eine oder mehrere Referenzen erfüllt werden können.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzkategorie 1: Generalplanerleistungen Schulbau (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Generalplanungsleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit,
der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse
und Funktionsbezeichnung (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A).

Die vergleichbaren Planungsleistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Generalplanung von Schulbauten oder vergleichbarer Objekte der Kategorie
"Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" i.S.d. Anlage 10.2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit folgenden - kumulativ vorliegenden - Besonderheiten:
- Leistung auf der Grundlage eines Generalplaner- oder Totalunternehmervertrages (Bau inkl. Planungsleistungen) ausgeführt,
- Baukosten von mind. 10,0 Mio. Euro netto (KG 300 - 400 i.S.d. DIN 276)

[mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenzprojekt muss innerhalb der letzten
5 Jahre abgeschlossen sein), für zusätzliche, also ein eventuelles zweites oder
drittes Referenzprojekte wird ein längerer Zeitraum gegeben, siehe 1002_Teilnahmebedingungen]

Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die
o.g. Kriterien erfüllt werden.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. Formblatt "3002a Eigenerklärung Referenz"

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der referenzgebenden Auftraggeberinnen entsprechend VHB-Formblatt 444
einzufordern (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzkategorie 2: Generalunternehmerleistungen Schulbau (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A).

Die vergleichbaren Bauleistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen
enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Errichtung von Schulbauten oder vergleichbarer Objekte der Kategorie "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" i.S.d. Anlage 10.2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit folgenden - kumulativ vorliegenden - Besonderheiten:
- Leistung auf der Grundlage eines Total- oder Generalunternehmervertrages
ausgeführt,
- Baukosten von mind. 10,0 Mio. Euro netto (KG 300 - 400 i.S.d. DIN 276)

[mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenzprojekt muss innerhalb der letzten
5 Jahre abgeschlossen sein), für zusätzliche, also ein eventuelles zweites oder drittes Referenzprojekte wird ein längerer Zeitraum gegeben, siehe 1002_Teilnahmebedingungen]

Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die
o.g. Kriterien erfüllt werden.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. Formblatt "3002a Eigenerklärung Referenz"

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der referenzgebenden Auftraggeberinnen entsprechend VHB-Formblatt 444
einzufordern (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzkategorie 3: Generalplanungsleistungen Kernsanierung im Bestand (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Generalplanungsleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A).

Die vergleichbaren Planungsleistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Generalplanung von Bestandssanierung im Sinne einer Kernsanierung mit folgenden Besonderheiten:

Gegenstand und Begriffsbestimmung
Ein Referenzprojekt dieser Kategorie hat die Kernsanierung eines Bestandsgebäudes zum Gegenstand. Eine Kernsanierung im Sinne dieser Anforderung liegt vor, wenn beide Merkmale der Gruppe 1 (kumulativ) und mindestens zwei Merkmale der Gruppe 2 erfüllt sind.

Gruppe 1 - beide Merkmale zwingend
1. Rückbau des Ausbaus und der technischen Gebäudeausrüstung bis auf den Rohbau in wesentlichen Teilen des Gebäudes,
2. vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung in mindestens
drei der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Fördertechnik.

Gruppe 2 - mindestens zwei Merkmale
3. Eingriffe in das Tragwerk, insbesondere Durchbrüche, Verstärkungen oder
neue vertikale Erschließungselemente,
4. Erneuerung oder energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle,
5. Umsetzung eines neuen oder wesentlich geänderten Brandschutzkonzepts
einschließlich der Rettungswege,
6. Bauausführung in einem schadstoffbelasteten Bestand einschließlich der Abstimmung mit der Schadstoffsanierung; dabei ist unerheblich, ob die
Schadstoffsanierung vom Referenzgeber selbst oder von einem Dritten ausgeführt wurde.

Gebäudeart
Die Gebäudeart des Referenzobjekts ist nicht beschränkt. Gewertet werden insbesondere Schulen und Hochschulen, Verwaltungs- und Bürogebäude, Hotels sowie Wohngebäude, sofern die Merkmale nach der obigen Begriffsbestimmung (Gruppe 1 und Gruppe 2) erfüllt sind und außerdem folgende
Voraussetzungen - kumulativ - vorliegen:
- Leistung auf der Grundlage eines Generalplaner- oder Totalunternehmervertrages (Bau inkl. Planungsleistungen) ausgeführt,
- Baukosten von mind. 8,0 Mio. Euro netto (KG 300 - 400 i.S.d. DIN 276)

[mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenzprojekt muss innerhalb der letzten
5 Jahre abgeschlossen sein), für zusätzliche, also ein eventuelles zweites oder drittes Referenzprojekte wird ein längerer Zeitraum gegeben, siehe 1002_Teilnahmebedingungen]

Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. Formblatt "3002a Eigenerklärung Referenz"

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der referenzgebenden Auftraggeberinnen entsprechend VHB-Formblatt 444
einzufordern (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzkategorie 4: Generalunternehmerleistungen Kernsanierung im Bestand (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A).

Die vergleichbaren Bauleistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen
enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Generalunternehmerleistung einer Bestandssanierung im Sinne einer Kernsanierung mit folgenden Besonderheiten:

Gegenstand und Begriffsbestimmung
Ein Referenzprojekt dieser Kategorie hat die Kernsanierung eines Bestandsgebäudes zum Gegenstand. Eine Kernsanierung im Sinne dieser
Anforderung liegt vor, wenn beide Merkmale der Gruppe 1 und mindestens zwei Merkmale der Gruppe 2 erfüllt sind.

Gruppe 1 - beide Merkmale zwingend
1. Rückbau des Ausbaus und der technischen Gebäudeausrüstung bis auf den Rohbau in wesentlichen Teilen des Gebäudes,
2. vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung in mindestens drei der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Fördertechnik.
Gruppe 2 - mindestens zwei Merkmale
3. Eingriffe in das Tragwerk, insbesondere Durchbrüche, Verstärkungen oder neue vertikale Erschließungselemente,
4. Erneuerung oder energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle,
5. Umsetzung eines neuen oder wesentlich geänderten Brandschutzkonzepts einschließlich der Rettungswege,
6. Bauausführung in einem schadstoffbelasteten Bestand einschließlich der Abstimmung mit der Schadstoffsanierung; dabei ist unerheblich, ob die
Schadstoffsanierung vom Referenzgeber selbst oder von einem Dritten ausgeführt wurde.

Gebäudeart
Die Gebäudeart des Referenzobjekts ist nicht beschränkt. Gewertet werden insbesondere Schulen und Hochschulen, Verwaltungs- und Bürogebäude, Hotels sowie Wohngebäude, sofern die Merkmale nach der obigen Begriffsbestimmung (Gruppe 1 und Gruppe 2) erfüllt sind und außerdem folgende Voraussetzungen - kumulativ - erfüllt sind:
- Leistung auf der Grundlage eines Total- oder Generalunternehmervertrages
ausgeführt,
- Baukosten von mind. 8,0 Mio. Euro netto (KG 300 - 400 i.S.d. DIN 276).
Maßgeblich sind die Kosten des Referenzobjekts insgesamt, nicht der Anteil des Referenzgebers.

[mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenzprojekt muss innerhalb der letzten
5 Jahre abgeschlossen sein), für zusätzliche, also ein eventuelles zweites oder drittes Referenzprojekte wird ein längerer Zeitraum gegeben, siehe 1002_Teilnahmebedingungen]

Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. Formblatt "3002a Eigenerklärung Referenz"

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der referenzgebenden Auftraggeberinnen entsprechend VHB-Formblatt 444
einzufordern (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzkategorie 5: BIM-Methodik in der Projektabwicklung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Leistungen mit
Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines
Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeich-
nung (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Die vergleichbaren Planungsleistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:

Die Leistungsbeschreibung verlangt die Erbringung der Planung nach der BIM-
Methode auf Grundlage der Auftraggeber-Informationsanforderungen, ein Gesamtkoordinationsmodell aus mindestens vier Fachmodellen, einen vom Auftragnehmer zu erstellenden BIM-Abwicklungsplan und die Übergabe qualitätsgesicherter As-built-Fachmodelle. Die Eignungsanforderung knüpft daran
an.

5.1 Was als BIM-Projekt gilt
Ein Referenzprojekt gilt für die Zwecke dieses Abschnitts als mit der BIM-Methodik abgewickelt, wenn die BIM-Methode projektbezogen organisatorisch und vertraglich verankert war und die modell- und datenbasierte Zusammenarbeit anhand definierter Informationsanforderungen und festgelegter Prozesse erfolgte. Hierzu müssen mindestens folgende Grundvoraussetzungen vorgelegen haben:

Ein Referenzprojekt gilt für die Zwecke dieses Abschnitts als mit der BIM-Methodik abgewickelt, wenn das Informationsmanagement nach den Grundsätzen der DIN EN ISO 19650 strukturiert war und hierzu mindestens dokumentierte Informationsanforderungen des Auftraggebers (AIA oder ein gleichwertiges Anforderungsdokument), ein schriftlicher BIM-Abwicklungsplan (BAP) sowie eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment, CDE) für den Modell- und Datenaustausch der Projektbeteiligten eingesetzt wurden. Die alleinige Verwendung einer 3D-fähigen Planungssoftware erfüllt diese Voraussetzung nicht.

5.2 Mindestanforderung
Mindestens ein benanntes Referenzprojekt muss die Voraussetzungen nach ee.1 erfüllen. In diesem Referenzprojekt müssen sämtliche unter "VERPFLICHTENDE BIM-ANWENDUNGSFÄLLE" benannten Anwendungsfälle sowie mindestens einer der unter "WEITERE ANWENDUNGSFÄLLE (MINDESTENS 1)" benannten Anwendungsfälle nachweislich umgesetzt und projektbezogen dokumentiert
worden sein. Die Referenz muss von demjenigen Unternehmen stammen, das die Planungsleistungen auch bei diesem Vorhaben erbringt. Die geforderten Anwendungsfälle müssen im Referenzprojekt tatsächlich angewendet und projektbezogen dokumentiert worden sein. Eine bloße Benennung eines Anwendungsfalls ohne nachvollziehbare Umsetzung genügt nicht.

5.3 Nachzuweisende BIM-Anwendungsfälle
Die Bezeichnungen der Anwendungsfälle orientieren sich an der harmonisierten Liste der BIM-Anwendungsfälle von BIM Deutschland. Abweichende, projektspezifische oder gleichwertige Bezeichnungen sind zulässig, sofern eine eindeutige inhaltliche Zuordnung zu den nachfolgend benannten Anwendungsfällen möglich ist. In diesem Fall ist die im Referenzprojekt verwendete Anwendungsfallbeschreibung mit einzureichen, aus der mindestens Zielsetzung, wesentliche Prozessschritte und Ergebnisse hervorgehen.

VERPFLICHTENDE BIM-ANWENDUNGSFÄLLE
050 Koordination der Fachgewerke
100 Mengen- und Kostenermittlung
190 Projekt- und Bauwerksdokumentation
WEITERE ANWENDUNGSFÄLLE (MINDESTENS 1 ERFORDERLICH)
010 Bestandserfassung und -modellierung
120 Terminplanung der Ausführung
140 Baufortschrittskontrolle
170 Abnahme- und Mängelmanagement

5.4 Nachweis
Für jedes Referenzprojekt sind die wesentlichen an der BIM-basierten Projektabwicklung beteiligten Unternehmen bzw. Rollen sowie die auf Auftraggeberseite für die BIM-Abwicklung verantwortliche Ansprechperson mit Name, Funktion, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung den BIM-Abwicklungsplan des Referenzprojekts in anonymisierter Form, die zugrunde liegenden Anwendungsfallbeschreibungen oder eine Bestätigung des Referenzgebers über die umgesetzten Anwendungsfälle zu verlangen.
- Leistung auf der Grundlage eines Generalplaner- oder Totalunternehmervertrages (Bau inkl. Planungsleistungen) ausgeführt,
- Gesamtauftragssumme von mind. 8,0 Mio. Euro netto (KG 300 - 400 i.S.d. DIN 276)

[mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenzprojekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein), für zusätzliche, also ein eventuelles zweites oder drittes Referenzprojekte wird ein längerer Zeitraum gegeben, siehe 1002_Teilnahmebedingungen]

Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die
o.g. Kriterien erfüllt werden.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. Formblatt "3002a Eigenerklärung Referenz"

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der referenzgebenden Auftraggeberinnen entsprechend VHB-Formblatt 444 einzufordern (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Jahresdurchschnittlich beschäftige Arbeitskräfte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. g) VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 6 i.V.m. mit beizufügender Gliederung nach Lohngruppen

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Qualifikation Führungskräfte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung der Bewerberin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern (§ 6a EU Nr. 3e VOB/A).

Mindestanforderung: Folgende Führungskräfte sind (1.) berechtigt, die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung
("Master of Science" o.Ä.) zu führen und verfügen (2.) über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in dieser Position:
- Der/die vorgesehene Gesamtbauleiter/in
- der/die vorgesehene Planungsverantwortliche

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7

Die AG behält sich vor, aussichtsreiche Bewerber-/innen aufzufordern, das
Vorhandensein und die geforderte Qualifikation der genannten Führungskräfte (Gesamtbauleiter/in und Planungsverantwortliche/r) anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass vorgenannte Mindestanforderung durch eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Erklärung Nachunternehmereinsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung der Bewerberin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr.
3i VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3004 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"

Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages die Teile des Auftrags/der Leistung
benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung
des/ der Unterauftragnehmer und der Nachweis, dass die erforderlichen Mittel dieses/dieser Unterauftragnehmer(s) zur Verfügung stehen, besteht im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/Bewerbers erfolgen.

Die AG behält sich vor, aussichtsreiche Bewerber-/innen vor Zuschlagserteilung
aufzufordern, aufzufordern, einen Nachweis dafür vorzulegen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieses/dieser Unterauftragnehmer(s) zur Verfügung stehen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1-10,
Abs. 2- 3 sowie Abs. 6 Nr. 1-9 VOB/A.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register und ggf. durch die Bescheinigung einer zuständigen Behörde oder - falls Auskünfte/Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht erteilt/ausgestellt werden - durch eine Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A) zu ersetzen.

Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 50.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs kann die AG
bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG).

Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die die AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Keine Strafe nach SchwarzArbG, AEntG, MiLoG (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register und ggf. durch die Bescheinigung einer zuständigen Behörde oder - falls Auskünfte/Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht erteilt/ausgestellt werden - durch eine Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A) zu ersetzen.
Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 50.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs kann die AG
bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG).

Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die die AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben etc. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 9 und ggf. Nr. 11

Die AG behält sich vor, aussichtsreiche Bewerber-/innen aufzufordern, diese durch eine
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).

Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die die AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung "Sanktionspaket" (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der
EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022

Nachweis: Formblatt "3011 Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Antrag eine Erklärung aller Mitglieder in
Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Nachweis: Formblatt "3003_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die
Bewerberin sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), ist eine Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und der Nachweis erforderlich, dass die erforderlichen
Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden, beispielsweise
durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 1, 2 VOB/A) zu führen.

Nachweis: Formblatt "3005_Verzeichnis der Leistungen u. Kapazitäten anderer
Unternehmen"; Formblatt 3006_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche technische und berufliche Befähigung (§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3e) oder die einschlägigen beruflichen Erfahrung (§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3a und b) ist nur möglich, wenn diese
Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A).

Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die
Nachweisführung entsprechend § 6b EU VOB/A auch für diese Unternehmen erfolgen (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Diese Unternehmen müssen ebenso die entsprechenden Anforderungen an die Eignung gemäß § 6a EU VOB/A erfüllen und es dürfen keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 S. 4 VOB/A). Die Bewerberin hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung - entsprechend dem Gegenstand der Eignungsleihe - nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 6 VOB/A vorliegen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5, 6 VOB/A).

Sofern im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, haften die Bewerberin und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).

Sofern die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft erfolgt, gelten im Übrigen die Ausführungen unter Gliederungspunkt 3. a).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) - Für die Wertung in der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend

5 Punkte = Umsatz >75,0 Mio. Euro
4 Punkte = Umsatz > 65,0 Mio. Euro und < = 75,0 Mio. Euro
3 Punkte = Umsatz > 55,0 Mio. Euro und< = 65,0 Mio. Euro
2 Punkte = Umsatz > 45,0 Mio. Euro und < = 55,0 Mio. Euro
1 Punkt ( Mindestanforderung ) = Umsatz >= 35,0 Mio. Euro und < = 45,0 Mio. Euro
0 Punkte = Mindestanforderung nicht erreicht

Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
200,00

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags. - Für die Wertung in der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend

5 Punkte = Umsatz >65,0 Mio. Euro
4 Punkte = Umsatz > 55,0 Mio. Euro und < = 65,0 Mio. Euro
3 Punkte = Umsatz > 45,0 Mio. Euro und < = 55,0 Mio. Euro
2 Punkte = Umsatz > 35,0 Mio. Euro und < = 45,0 Mio. Euro
1 Punkt ( Mindestanforderung ) = Umsatz >= 25,0 Mio. Euro und < = 35,0 Mio. Euro
0 Punkte = Mindestanforderung nicht erreicht

Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
200,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzkategorie 1: Generalplanerleistungen Schulbau - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen dieses Bewertungskriteriums [nicht im Rahmen des Mindestkriteriums im Sinne von Ziff. IV. 1. c) aa)] auch Referenzen aus den letzten 8 Jahren berücksichtigt [§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 2 VOB/A]. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.

mehr als zwei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenz ( Mindestanforderung ) = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte/Ausschluss

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
120,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzkategorie 2: Generalunternehmerleistungen Schulbau - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen dieses Bewertungskriteriums [nicht im Rahmen des Mindestkriteriums im Sinne von Ziff. IV. 1. c) bb)] auch Referenzen aus den letzten 8 Jahren berücksichtigt [§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 2
VOB/A]. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.

mehr als zwei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenz ( Mindestanforderung ) = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte/Ausschluss

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
120,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzkategorie 3: Generalplanerleistungen Kernsanierung im Bestand - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen dieses Bewertungskriteriums [nicht im Rahmen des Mindestkriteriums im Sinne von Ziff. IV. 1. c) cc)] auch Referenzen aus den letzten 8 Jahren berücksichtigt [§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 2
VOB/A]. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.

mehr als zwei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenz ( Mindestanforderung ) = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte/Ausschluss

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
120,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzkategorie 4: Generalunternehmerleistungen Kernsanierung im Bestand - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen dieses Bewertungskriteriums [nicht im Rahmen des Mindestkriteriums im Sinne von Ziff. IV. 1. c) dd)] auch Referenzen aus den letzten 8 Jahren berücksichtigt [§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 2 VOB/A]. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.

mehr als zwei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenz ( Mindestanforderung ) = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte/Ausschluss

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
120,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzkategorie 5: BIM-Methodik in der Projektabwicklung - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen dieses Bewertungskriteriums [nicht im Rahmen des Mindestkriteriums im Sinne von Ziff. IV. 1. c) ee)] auch Referenzen aus den letzten 6 Jahren berücksichtigt [§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 2 VOB/A]. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.

mehr als zwei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenz ( Mindestanforderung ) = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte/Ausschluss

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
120,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung