Verfahrensangaben

2026-0559 Deichsanierung/-rückverlegung im Rheinbogen Duisburg Mündelheim - Leistu...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.10.2026
14.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Dezernat VI
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
n.lenz@wb-duisburg.de
+492032832980

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Ökologie für das Projekt "Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausschreibung der zu erbringenden Leistungen beinhaltet schwerpunktmäßig folgende Leistungen, der nachfolgend in Kurzform dargestellt ist:

1. Feststellung und Dokumentation der örtlich notwendigen landschaftlichen Eingriffe bei der Bauab-wicklung.

2. Überwachung von Bauarbeiten im Bereich zu erhaltenen Bäumen und Bewuchses (Baugruben, Lei-tungsgräben, Auffüllungen, Abtragungen).

3. Überwachung des Umgangs mit Oberboden.

4. Unterstützung bei der Abstimmung evtl. notwendiger Planfeststellungsabweichungen aus ökologischer Sicht.

5. Auswertung der festgestellten Eingriffe und Festlegungen für den landschaftspflegerischen Begleit-plan unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsrechnung.

6. Entwickeln von Vorschlägen für den Ausgleich im Rahmen der genehmigten landschaftspflegerischen Begleitpläne.

Der genaue Leistungsumfang ist in der jeweiligen Leistungsbeschreibung für Los 1 bzw. Los 2 (s. "2002_L1 LB ÖBB_BA3und4", "2002_L2 LB ÖBB_B288") aufgeführt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Duisburg-Mündelheim
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTDYRDS2M61

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

94
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden Unterlagen nachgefordert, soweit dies nach VgV zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden.

Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.

Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.

Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.

Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist,
entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung
in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
Der Bieter hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass er bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4
VgV).

Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2

Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
Der Bewerber hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass sie in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
(1) Ökologische Baubegleitung (ÖBB): 20.000,00 Euro (netto)

--> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3

Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs.
4 Nr. 2 VgV) - Ausschlusskriterium
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine
Deckungssumme (mind. 2-fach maximiert) für Personenschäden in Höhe von (mindestens)
2,00 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe
von (mindestens) 1,00 Mio. Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen,
dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber
mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem
Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.

--> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche
abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich der AG vor,
im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§
46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb
der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten
3 Jahre) beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von
mindestens 5 Beschäftigten erreicht werden muss.

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5

Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6

--> Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis
zur Berufsausübung für die Führungskräfte
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen namentlich zu
benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch Vorlage
von Bescheinigungen nachzuweisen.
Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen.
Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen Personen, welche die
Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne verantwortlich sind.
Mindestanforderungen:
Die verantwortliche Person und ihre Stellvertretung
- verfügen über mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von
Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und fachlicher Bearbeitung und Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung,
- besitzen einen akademischen Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- besitzen Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, Brücken und/oder
Straßen für mindestens ein vergleichbares Projekt als ökologische Baubegleitung
- beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige und fließende Sprachkenntnisse")
Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben das Formblatt 3002c.
Hinweis:
Alle in Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das
Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der
bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG
steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte
Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten
Personen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte
Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen.
Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und
nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen.

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen)

Referenzen von vergleichbaren Leistungen
--> Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge
mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der
Vergleichbarkeit vorzulegen.
Als Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8
Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu
vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.
1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Sofern eine Referenz mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum
Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache
Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht
wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die folgenden Leistungen enthalten
haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
Für Los 1: Ökologische Baubegleitung an Deichbaumaßnahmen
Für Los 2: Ökologische Baubegleitung an Brückenbaumaßnahmen
Ökologische Baubegleitung an Straßenbaumaßnahmen
Hinweis:
Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um technische Erdbauwerke (für Los 1) oder Infrastrukturprojekte (für Los 2) handelt

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber,
dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.

--> Eigenerklärung "Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt"
- entfällt (Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9)

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter folgende Nachweise zu
erbringen:
--> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123
Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a, 11b

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus
einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften
der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags
in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister
Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG).
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

--> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über
die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs.
1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11c
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).

--> Eigenerklärung, dass der Bieter nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz
1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 98c Aufenthaltsgesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist

--> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem
einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats des Bieters zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022

-> Nachweis: "Eigenerklärung RUS-Sanktionen"

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Deichbaumaßnahmen im Bauabschnitt 3 und 4
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche, über den Umfang der bereits vergebenen bzw. ausgeschriebenen Leistungen hinausgehenden Leistungen im "Themenumfeld Ökologie". Die zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf folgende Projektphasen:

a) Leistungen zur Ökologischen Baubegleitung, Leistungszeitraum voraussichtlich 2026 -2029
Die Leistungen zur Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) beziehen sich ausschließlich auf die Aufständerung der B288 im Bauabschnitt BA 3.
Die Leistungen sind interaktiv zu erbringen. D.h., es sind jeweils umfangreiche Abstimmungen mit den übrigen Beteiligten (AG, Planer, Baufirma, Behörden etc.) für die Leistungserbringung erforderlich. Die AG übernimmt dabei eine steuernde und leitende Funktion. Die unmittelbare Abstimmung mit Dritten ohne die Kenntnis oder Einwilligung der AG ist unzulässig.
Die Leistungen sind zu großen Teilen als Zeithonorare ausgeschrieben. Näheres findet sich an den entsprechenden Stellen der Leistungsbeschreibung bzw. - verzeichnis. Der Umfang der Leistungen basiert naturgemäß auf sehr groben Schätzungen. Im Zuge der Bearbeitung der Aufgabenstellungen ist durch den AN jeweils ein Vorschlag für die Vorgehensweise zu unterbreiten und dem AG vorzustellen. Über die Umsetzung wird einvernehmlich entschieden.

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist,
entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung
in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
Der Bieter hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass er bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4
VgV).

Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2

Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
Der Bewerber hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass sie in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
(1) Ökologische Baubegleitung (ÖBB): 20.000,00 Euro (netto)

--> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3

Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs.
4 Nr. 2 VgV) - Ausschlusskriterium
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine
Deckungssumme (mind. 2-fach maximiert) für Personenschäden in Höhe von (mindestens)
2,00 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe
von (mindestens) 1,00 Mio. Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen,
dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber
mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem
Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.

--> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche
abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich der AG vor,
im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§
46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb
der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten
3 Jahre) beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von
mindestens 5 Beschäftigten erreicht werden muss.

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5

Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6

--> Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis
zur Berufsausübung für die Führungskräfte
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen namentlich zu
benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch Vorlage
von Bescheinigungen nachzuweisen.
Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen.
Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen Personen, welche die
Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne verantwortlich sind.
Mindestanforderungen:
Die verantwortliche Person und ihre Stellvertretung
- verfügen über mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von
Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und fachlicher Bearbeitung und Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung,
- besitzen einen akademischen Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- besitzen Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, Brücken und/oder
Straßen für mindestens ein vergleichbares Projekt als ökologische Baubegleitung
- beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige und fließende Sprachkenntnisse")
Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben das Formblatt 3002c.
Hinweis:
Alle in Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das
Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der
bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG
steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte
Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten
Personen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte
Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen.
Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und
nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen.

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen)

Referenzen von vergleichbaren Leistungen
--> Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge
mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der
Vergleichbarkeit vorzulegen.
Als Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8
Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu
vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.
1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Sofern eine Referenz mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum
Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache
Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht
wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die folgenden Leistungen enthalten
haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
Für Los 1: Ökologische Baubegleitung an Deichbaumaßnahmen
Für Los 2: Ökologische Baubegleitung an Brückenbaumaßnahmen
Ökologische Baubegleitung an Straßenbaumaßnahmen
Hinweis:
Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um technische Erdbauwerke (für Los 1) oder Infrastrukturprojekte (für Los 2) handelt

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber,
dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.

--> Eigenerklärung "Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt"
- entfällt (Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9)

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter folgende Nachweise zu
erbringen:
--> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123
Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a, 11b

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus
einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften
der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags
in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister
Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG).
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

--> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über
die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs.
1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11c
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).

--> Eigenerklärung, dass der Bieter nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz
1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 98c Aufenthaltsgesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist

--> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem
einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats des Bieters zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
Der Bieter hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2

- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
Der Bewerber hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
(1) Ökologische Baubegleitung (ÖBB): 20.000,00 Euro (netto)
-> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3

- Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) - Ausschlusskriterium
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme (mind. 2-fach maximiert) für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,00 Mio. Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftrag-gebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
-> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich der AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte

Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten 3 Jahre) beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten erreicht werden muss.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5

- Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6

- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen namentlich zu benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch Vorlage von Bescheinigungen nachzuweisen.
Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen. Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen Personen, welche die Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne verantwortlich sind. Mindestanforderungen:
Die verantwortliche Person und ihre Stellvertretung
- verfügen über mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und fachlicher Bearbeitung und Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung,
- besitzen einen akademischen Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- besitzen Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, Brücken und/oder Straßen für mindestens ein vergleichbares Projekt als ökologische Baubegleitung
- beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige und fließende Sprachkenntnisse")
Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben das Formblatt 3002c.

Hinweis:
Alle in Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten Personen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen.
Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbildungs-nachweisen oder sonstigen Bescheinigungen)

- Referenzen von vergleichbaren Leistungen
? Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.
Als Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8 Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Sofern eine Referenz mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:

Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
Für Los 1: Ökologische Baubegleitung an Deichbaumaßnahmen
Hinweis:
Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um technische Erdbauwerke (für Los 1) oder Infrastrukturprojekte (für Los 2) handelt.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a, 11b

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftrags-wert ab 50.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG).
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11c
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).

- Eigenerklärung, dass der Bieter nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 98c Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist
-> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem
einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Aufständerung der B288
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche, über den Umfang der bereits vergebenen bzw. ausgeschriebenen Leistungen hinausgehenden Leistungen im "Themenumfeld Ökologie". Die zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf folgende Projektphasen:
a) Leistungen zur Ökologischen Baubegleitung, Leistungszeitraum voraussichtlich 2026 -2029
Die Leistungen zur Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) beziehen sich ausschließlich auf die Aufständerung der B288 im Bauabschnitt BA 3.
Die Leistungen sind interaktiv zu erbringen. D.h., es sind jeweils umfangreiche Abstimmungen mit den übrigen Beteiligten (AG, Planer, Baufirma, Behörden etc.) für die Leistungserbringung erforderlich. Die AG übernimmt dabei eine steuernde und leitende Funktion. Die unmittelbare Abstimmung mit Dritten ohne die Kenntnis oder Einwilligung der AG ist unzulässig.
Die Leistungen sind zu großen Teilen als Zeithonorare ausgeschrieben. Näheres findet sich an den entsprechenden Stellen der Leistungsbeschreibung bzw. - verzeichnis. Der Umfang der Leistungen basiert naturgemäß auf sehr groben Schätzungen. Im Zuge der Bearbeitung der Aufgabenstellungen ist durch den AN jeweils ein Vorschlag für die Vorgehensweise zu unterbreiten und dem AG vorzustellen. Über die Umsetzung wird einvernehmlich entschieden.

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist,
entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung
in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
Der Bieter hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass er bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4
VgV).

Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2

Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
Der Bewerber hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass sie in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
(1) Ökologische Baubegleitung (ÖBB): 20.000,00 Euro (netto)

--> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3

Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs.
4 Nr. 2 VgV) - Ausschlusskriterium
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine
Deckungssumme (mind. 2-fach maximiert) für Personenschäden in Höhe von (mindestens)
2,00 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe
von (mindestens) 1,00 Mio. Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen,
dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber
mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem
Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.

--> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche
abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich der AG vor,
im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§
46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb
der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten
3 Jahre) beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von
mindestens 5 Beschäftigten erreicht werden muss.

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5

Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6

--> Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis
zur Berufsausübung für die Führungskräfte
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen namentlich zu
benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch Vorlage
von Bescheinigungen nachzuweisen.
Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen.
Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen Personen, welche die
Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne verantwortlich sind.
Mindestanforderungen:
Die verantwortliche Person und ihre Stellvertretung
- verfügen über mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von
Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und fachlicher Bearbeitung und Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung,
- besitzen einen akademischen Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- besitzen Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, Brücken und/oder
Straßen für mindestens ein vergleichbares Projekt als ökologische Baubegleitung
- beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige und fließende Sprachkenntnisse")
Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben das Formblatt 3002c.
Hinweis:
Alle in Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das
Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der
bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG
steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte
Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten
Personen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte
Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen.
Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und
nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen.

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen)

Referenzen von vergleichbaren Leistungen
--> Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge
mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der
Vergleichbarkeit vorzulegen.
Als Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8
Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu
vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.
1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Sofern eine Referenz mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum
Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache
Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht
wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die folgenden Leistungen enthalten
haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
Für Los 1: Ökologische Baubegleitung an Deichbaumaßnahmen
Für Los 2: Ökologische Baubegleitung an Brückenbaumaßnahmen
Ökologische Baubegleitung an Straßenbaumaßnahmen
Hinweis:
Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um technische Erdbauwerke (für Los 1) oder Infrastrukturprojekte (für Los 2) handelt

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber,
dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.

--> Eigenerklärung "Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt"
- entfällt (Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9)

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter folgende Nachweise zu
erbringen:
--> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123
Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a, 11b

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus
einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften
der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags
in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister
Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG).
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

--> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über
die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs.
1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)

--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11c
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).

--> Eigenerklärung, dass der Bieter nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz
1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 98c Aufenthaltsgesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist

--> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem
einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats des Bieters zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
Der Bieter hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2

- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
Der Bewerber hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
(1) Ökologische Baubegleitung (ÖBB): 20.000,00 Euro (netto)
-> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3

- Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) - Ausschlusskriterium
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme (mind. 2-fach maximiert) für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,00 Mio. Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftrag-gebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
-> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich der AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a, 11b

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftrags-wert ab 50.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG).
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11c
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).

- Eigenerklärung, dass der Bieter nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 98c Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist
-> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem
einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten 3 Jahre) beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten erreicht werden muss.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5

- Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6

- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen namentlich zu benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch Vorlage von Bescheinigungen nachzuweisen.
Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen. Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen Personen, welche die Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne verantwortlich sind. Mindestanforderungen:
Die verantwortliche Person und ihre Stellvertretung
- verfügen über mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und fachlicher Bearbeitung und Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung,
- besitzen einen akademischen Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrich-tungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- besitzen Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, Brücken und/oder
Straßen für mindestens ein vergleichbares Projekt als ökologische Baubegleitung
- beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige und fließende Sprachkenntnisse")
Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben das Formblatt 3002c.

Hinweis:
Alle in Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten Personen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen.
Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbildungs-nachweisen oder sonstigen Bescheinigungen)

- Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.
Als Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8 Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Sofern eine Referenz mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:

Für Los 2:
- Ökologische Baubegleitung an Brückenbaumaßnahmen
- Ökologische Baubegleitung an Straßenbaumaßnahmen
Hinweis:
Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um technische Erdbauwerke (für Los 1) oder Infrastrukturprojekte (für Los 2) handelt
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.