Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§
46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb
der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten
3 Jahre) beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von
mindestens 5 Beschäftigten erreicht werden muss.
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
--> Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis
zur Berufsausübung für die Führungskräfte
Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen namentlich zu
benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch Vorlage
von Bescheinigungen nachzuweisen.
Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen.
Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen Personen, welche die
Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne verantwortlich sind.
Mindestanforderungen:
Die verantwortliche Person und ihre Stellvertretung
- verfügen über mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von
Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und fachlicher Bearbeitung und Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung,
- besitzen einen akademischen Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- besitzen Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, Brücken und/oder
Straßen für mindestens ein vergleichbares Projekt als ökologische Baubegleitung
- beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige und fließende Sprachkenntnisse")
Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben das Formblatt 3002c.
Hinweis:
Alle in Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das
Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der
bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG
steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte
Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten
Personen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte
Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen.
Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und
nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen.
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen)
Referenzen von vergleichbaren Leistungen
--> Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge
mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der
Vergleichbarkeit vorzulegen.
Als Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8
Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu
vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.
1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Sofern eine Referenz mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum
Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache
Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht
wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die folgenden Leistungen enthalten
haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
Für Los 1: Ökologische Baubegleitung an Deichbaumaßnahmen
Für Los 2: Ökologische Baubegleitung an Brückenbaumaßnahmen
Ökologische Baubegleitung an Straßenbaumaßnahmen
Hinweis:
Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um technische Erdbauwerke (für Los 1) oder Infrastrukturprojekte (für Los 2) handelt
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber,
dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.
--> Eigenerklärung "Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt"
- entfällt (Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9)