Verfahrensangaben

2026-0467 Einsatz von Leiharbeitnehmern für saisonale Unterstützung - Laubzeit und...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
492032832980
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
p.wunsch@wb-duisburg.de
0203 283 2832

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05315-03002-81
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79620000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, für den Zeitraum vom 19.10.2026 bis zum 16.01.2027 Leiharbeitnehmer:innen zur Unterstützung der saisonalen Aufgaben in der Laubsammlung und Weihnachtsbaumabfuhr einzusetzen.

Gegenstand des Auftrags ist die zeitlich gestaffelte Gestellung von Arbeitskräften, die an den folgenden Betriebshöfen eingesetzt werden:

Betriebshof Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Betriebshof Hamborn, Schlachthofstraße 8, 47167 Duisburg

In Phase 1 (19.10.2026 - 12.12.2026) werden insgesamt 24 Arbeitskräfte eingesetzt (12 Helfer/Lader und 12 Fahrer mit Führerscheinklasse B), davon je 6 Helfer/Lader und 6 Fahrer je Betriebshof. In Phase 2 (14.12.2026 - 16.01.2027) reduziert sich der Bedarf auf insgesamt 16 Arbeitskräfte (8 Helfer/Lader und 8 Fahrer, je 4 je Betriebshof). Die konkrete Auswahl der ab KW 51/2026 weiter zu beschäftigenden Leiharbeitnehmer:innen erfolgt einseitig durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR auf Basis der in Phase 1 erbrachten Arbeitsleistung und des gezeigten Arbeitsverhaltens.

Die Tätigkeiten umfassen insbesondere:

Laubsammlung sowie Abfuhr von Laubgittern, Laubsäcken und Weihnachtsbäumen,
allgemeine Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet,
Unterstützung im Winterdienst.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Person bei variablen Schichtzeiten (Mo.-Fr. bzw. Di.-Sa., jeweils in den im Leistungsverzeichnis genannten Schichtzeiten), mit Bereitschaft zu Mehrarbeit, Überstunden sowie Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit einschließlich am 24.12.2026 und am 31.12.2026.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Beschaffung ist die zeitlich gestaffelte Gestellung von Leiharbeitnehmer:innen zur saisonalen Unterstützung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR in der Zeit vom 19.10.2026 bis zum 16.01.2027. In Phase 1 (19.10.2026 - 12.12.2026) werden insgesamt 24 Leiharbeitnehmer:innen eingesetzt (12 Helfer/Lader und 12 Fahrer mit Führerscheinklasse B). In Phase 2 (14.12.2026 - 16.01.2027) reduziert sich der Bedarf auf 16 Leiharbeitnehmer:innen (8 Helfer/Lader und 8 Fahrer). Die konkrete Auswahl der ab KW 51/2026 weiter zu beschäftigenden Personen erfolgt einseitig durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR auf Basis der in Phase 1 erbrachten Arbeitsleistung und des gezeigten Arbeitsverhaltens.

Die eingesetzten Personen werden an den Betriebshöfen Hochfeld (Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg) und Hamborn (Schlachthofstraße 8, 47167 Duisburg) stationiert und für folgende Tätigkeiten benötigt:

Aufstellung und Entfernung von Laubgittern,
Sammlung und Abfuhr von Laub und Laubsäcken,
Abfuhr von Weihnachtsbäumen,
allgemeine Straßen- und Reinigungsarbeiten, maschinell und händisch,
Unterstützung im Winterdienst.

Die Arbeitszeit umfasst jeweils 39 Stunden pro Woche je Leiharbeitnehmer:in, verteilt auf variable Schichtzeiten (Mo.-Fr. bzw. Di.-Sa.). Mehrarbeit, Überstunden sowie Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit einschließlich am 24.12.2026 und am 31.12.2026 sind bei Bedarf zu leisten.

Die Leiharbeitnehmer:innen müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

ausreichende Deutschkenntnisse,
körperliche Belastbarkeit (Tragen schwerer Lasten, Arbeiten im fließenden Straßenverkehr, Witterungsbeständigkeit),
arbeitsmedizinische Untersuchung gemäß G 20 "Lärm",
persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Orange mit reflektierenden Streifen, bereitzustellen durch den Verleiher (Latz- oder Bundhose, Regenjacke, Winterjacke, Arbeitsschuhe; Gehörschutz und Handschuhe werden bei Bedarf vom Auftraggeber gestellt),
gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie gültige Fahrerkarte (ausschließlich für Fahrer; ohne gültige Fahrerkarte ist die Übernahme einer Fahrertätigkeit nicht möglich).

Die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie der Nachweis einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG erfolgt durch den Verleiher.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
408.402,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
19.10.2026
16.01.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA12

Erfüllungsort ist das gesamte Einsatzgebiet im Stadtgebiet Duisburg, mit Stationierung der eingesetzten Leiharbeitnehmer:innen an den Betriebshöfen Hochfeld (Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg) und Hamborn (Schlachthofstraße 8, 47167 Duisburg).

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis / Preisliche Aspekte

Das Angebot mit dem niedrigsten "Preis" aller wertbaren Angebote für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen erhält die für den Preis maximal erreichbare Punktzahl von 1000 Punkten und bildet damit die Basis für die preisliche Bewertung aller übrigen wertbaren Angebote. Jedes andere wertbare Angebot wird durch Interpolation ins Verhältnis zu diesem Basiswert gesetzt, indem der niedrigste "Preis" aller wertbaren Angebote durch den "Preis" des jeweils zu bewertenden Angebotes dividiert wird. Mittels der Multiplikation des auf diese Weise ermittelten Quotienten mit der erreichbaren Maximalpunktzahl von 1000 Punkten wird dann die Punktzahl für alle übrigen wertbaren Angebote berechnet. Dabei wird generell auf ganze Punkte auf- (ab 0,5) oder abgerundet (bis 0,4). Angebote deren "Preis" das Zweifache des niedrigsten "Preises" aller wertbaren Angebote übersteigt (Quotient < 0,500), erhalten für den "Preis" 0 Punkte. Eine negative Punktewertung findet nicht statt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Maßgebende Wichtungen für die Wertung der Zuschlagskriterien sind: 1) Honorar 70% 2) Referenzen 30%. Eine detaillierte Beschreibung der Zuschlagskriterien befindet sich in den Vergabebedingungen. ********************************************* ACHTUNG!!! DIE NACHWEISE ZUR BEPUNKTUNG KÖNNEN NICHT NACHGEFORDERT WERDEN. SIE MÜSSEN ZWINGEND MIT DER ANGEBOTSABGABE EINGEREICHT WERDEN, ANSONSTEN WIRD DAS KRITERIUM MIT 0 PUNKTEN BEWERTET!!! ********************************************

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

1
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

408.402,00
EUR
550.254,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
rapid personal-leasing GmbH, 47051 Duisburg
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

rapid personal-leasing GmbH
0203 935558 0
Mittleres Unternehmen
Erftstr. 1
47051
Duisburg
Deutschland
DEA12
info@rapid-gmbh.com
0203 935558 0
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

21.09.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

408.402,00
EUR

Angaben zum Angebot

2 - 600884
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung