Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feuerwehrhelmen und Flammschutztüchern
Mit dem Bieter, der den Auftrag erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum 31.12.2028 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin eine einseitige Verlängerungsoption um 12 Monate (bis zum 31.12.2029). Die Feuerwehrhelme und Flammschutztücher sind dem Feuerwehrbedarfslager, Gießereistraße 12, 47053 Duisburg, frei Verwendungsstelle zu liefern.
Je Position (Feuerwehrhelme und Flammschutztücher) sind zwei Muster in der Größe H3 einzureichen. Die Muster werden hinsichtlich der Einhaltung der gestellten Anforderungen überprüft.
Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin eine einseitige Verlängerungsoption um 12 Monate (bis zum 31.12.2029). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, sofern die Auftraggeberin nicht bis spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes schriftlich erklärt, auf das Ziehen der Option zu verzichten.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Wir als Stadt Duisburg sind bestrebt, nachhaltig und umweltbewusst zu wirtschaften. Produkte, die in unser Haus geliefert werden, sollen daher in nachhaltiger Umverpackung geliefert werden (Bsp. Pappkarton und Papier).
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 2.2& Teil 3 - Vordrucke, Punkt 8
Keine besonderen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben des GWB, der VgV sowie die Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.