Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung der Flusswasser-Großwärmepumpenanlage sowie die Errichtung eines Gebäudes.
Zum Gebäude gehört die komplette Lüftungs- und Klimatechnik, die Umsetzung des Brand-schutzkonzeptes, die Elektroinstallation und die Technische Gebäudeausrüstung (TGA).
Zur Realisierung des Projektes schreibt der Auftraggeber Planung, Errichtung, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Leistungsnachweis der Großwärmepumpenanlage funktional aus. Zum Auftragsgegenstand gehört die Einbindung der Großwärmepumpenanlage an die vereinbarten Schnittstellen.
Investitionskosten Gesamtanlage (33 Punkte),Wartungskosten der instandzuhaltenden Anlage in der 1. Ausbaustufe (3 Punkte),Jährlicher Strombedarf der Anlage in der 1. Ausbaustufe (24 Punkte),
Besondere Beschaffenheitsmerkmale und Verfügbarkeit (25 Punkte)zur Liefer- und Montagezeit (5 Punkte)
Risikostruktur Verträge
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134 und 135. Entsprechend dem § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 2 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Aufgrund der festen Vorgabe des E-Vergabetool, mussten die Eignungskriterien mit einer anderen Punktevergabe erfolgen. Die Übersetzung der Hauptkriterien wurde in der Bewertungsmatrix hinterlegt.