| VO: | Sonstige | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
wie lässt sich der plötzliche Aufschub erkären? Gemäß Ihren eigenen Vorgaben endete die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen am 22.09.2026. Bis dahin ist kein Hinweis gekommen. Demensprechend dürfte es am Freitag keinen nachträglich Aufschub mehr geben.
Ich bitte um eine kurze Aufklärung.
Antwort:
Die Verlängerung der Angebotsfrist erfolgte im Interesse eines transparenten und fairen Vergabeverfahrens und gilt einheitlich für alle Bieter. Die Entscheidung wurde innerhalb des dem Auftraggeber zustehenden Ermessens getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
Der Treppenraum soll in einer F-60 Ausführung hergestellt werden, diese lässt sich in unserem Stahlbausystem nur zeitintensiv und kostenintensiv nachweisen. Da sich der Modulbau zurzeit noch in einer ungeregelten Bauart befindet, was hauptsächlich dem Brandschutz zuzuschreiben ist.
Das Gebäude ist aus unserer Sicht in Gebäudeklasse 3 einzuordnen, was bedeutet, dass tragende und aussteifende teile in F30 gefordert sind. Mit einem solchen Nachweis haben wir und auch andere Modulbauer weniger bis gar keine Probleme.
Kann der Treppenraum auch in einer F30 Konstruktion angeboten werden ?
Antwort:
Sofern die Ausführung des Treppenraums in F30 brandschutztechnisch zulässig ist und alle gesetzlichen sowie genehmigungsrelevanten Anforderungen erfüllt werden, sowie die erforderlichen Abstimmungen mit der Feuerwehr getroffen sind, spricht seitens der Bauherrschaft nichts gegen eine entsprechende Ausführung.
Die erforderlichen Nachweise sind durch Sie zu erbringen und vorzulegen
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
in den Vergabeunterlagen wurde ein bauseitiger TU-Vertrag zur Verfügung gestellt.
Bitte teilen Sie uns mit, ob im Rahmen des Bietergesprächs die Möglichkeit besteht, hierzu bestehende Anmerkungen und Klärungsbedarfe anzusprechen und zu klären?
Antwort:
Nein, die Inhalte des TU-Vertrages sind fest.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Submissionstermin wurde verschoben.
Submission alt: 29.09.2026, 10:00 Uhr
Submission neu:: 06.10.2026, 10:00 Uhr
Bindefrist alt: 17.11.2026
Bindefrist neu: 24.11.2026
Das Bieteranschreiben wurde entsprechend geändert und neu hinterlegt.
Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Submissionsstelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf nachfolgende Bieterfrage.
Frage 17: sie wüschen eine Totalunternehmerleistung gemäß Vertrag. In den FLB schreiben Sie für die Gründungsarbeiten mit Verweis auf die Position 1.8.3 folgendes:
"Die Durchführung von Tiefbau- und Gründungsarbeiten ist nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers." Ich gehe davon aus, dass wir eine ganzheitliche funktionierende Kita-Lösung inkl. aller notwendigen Gründungs- und Fundamentierungsarbeiten auf unserem angedachten Konzept unter dem ganzheitlichen TU-Gedanken anzubieten haben. Diese Leistung wäre in unserem Angebot enthalten.
Antwort: Der Auftraggeber führt im Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen die Rodung, Freimachung sowie die Herstellung eines tragfähigen Planums (Schotterschicht als Unterbau) aus.
Die Herstellung der Bodenplatte sowie sämtliche für die Errichtung des Gebäudes erforderlichen Gründungsmaßnahmen innerhalb des Baufeldes sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf nachfolgende Bieterfrage.
Frage 15: aufgrund eines Krankheitsfalls ist uns eine Besichtigung des Grundstücks nun jetzt erst möglich. Wäre es noch möglich das Grundstück zu besichtigen? Leider könnten wir die Frist von 14 Tagen im Vorlauf nicht einhalten.
Antwort: leider ist die kurzfristige Planung eines Besichtigungstermins terminlich nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf nachfolgende Bieterfrage.
Frage 16:
In Ihrer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verweisen Sie unter Punkt C) auf die einzureichenden Unterlagen. Der Aufforderung können wir entnehmen, dass die Formblätter 3008 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (VHB 221) / 3009 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (VHB 222) mit dem Angebot abgegeben werden müssen. Wir bitten um Zusendung der Dokumente.
Antwort: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Formblätter wurden in den Vergabeunterlagen ergänzt und sind zusätzlich dieser Mail beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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| 3008_VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docx | 21.09.2026 | 61,7 KB | ||
| 3009_VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docx | 21.09.2026 | 74,6 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf nachfolgende Bieterfrage.
Frage 14: vor dem Hintergrund, dass die Planung der 4-gruppigen Kindertagesstätte erst im Rahmen der Stufe 1 (LPH 1-4) durch den Auftragnehmer zu erbringen ist, bitten wir um Klarstellung, in welchem Umfang bereits mit dem Angebot planerische Leistungen bzw. Planungskonzepte vorzulegen sind. Nach unserem Verständnis soll das Zuschlagskriterium "Baukonzept" insbesondere die Projektabwicklung, die Planungs- und Bauorganisation, den Bauablauf sowie projektspezifische Lösungsansätze bewerten. Gleichzeitig wird klargestellt, dass ein architektonischer Entwurf bzw. eine konkrete Planungslösung nicht Gegenstand der Wertung ist. Wir bitten daher um Mitteilung, ob und in welcher Form bereits in der Angebotsphase eine Planung der 4-Gruppen-Kita bzw. ein planerisches Konzept vorzulegen ist und ob hierfür eine gesonderte Bewertungsmatrix bzw. konkrete Bewertungskriterien bestehen.
Sofern bereits in der Angebotsphase planerische Lösungsansätze, Grundrisse, Flächenkonzepte, Entwurfsskizzen oder vergleichbare Unterlagen erwartet werden, bitten wir um Konkretisierung des geforderten Detaillierungsgrades sowie der hierfür maßgeblichen Anforderungen.
Aus Bietersicht stellt die Erstellung einer vollständigen oder weitgehend vollständigen Planung bereits in der Angebotsphase ein erhebliches kalkulatorisches Wagnis dar, insbesondere wenn diese Planung nicht Bestandteil der Zuschlagswertung ist bzw. keine einheitlichen Vorgaben für deren Umfang und Detaillierungsgrad bestehen. Wir bitten daher um Klarstellung, welche konkreten planerischen Leistungen in der Angebotsphase erwartet werden und anhand welcher Kriterien diese gegebenenfalls bewertet werden.
Antwort: In der Angebotsphase sind keine Planungen, Entwurfsskizzen, Grundrisse oder vergleichbaren Planungsunterlagen vorzulegen. Die planerischen Leistungen sind lediglich im Rahmen der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Bewertung erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlags- und Eignungskriterien sowie der eingereichten Nachweise und Unterlagen.
Das geforderte Baukonzept dient insbesondere der Darstellung des vorgesehenen Vorgehens bei der Projektabwicklung und der Herangehensweise an die Aufgabenstellung.
Hierzu können beispielsweise Ausführungen enthalten sein, wie die geforderte 4-gruppige Kindertagesstätte umgesetzt und gleichzeitig eine spätere Erweiterbarkeit auf eine 6-gruppige Einrichtung berücksichtigt werden soll. Eine konkrete Planungslösung oder ein architektonischer Entwurf sind nicht Gegenstand der Angebotswertung. Die eigentliche Planung ist nach Zuschlagserteilung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Wie bereits in der FLB erwähnt, wurde die 6-Zügige Entwurf mit der LVR-Jugendamt und dem Betreiber abgestimmt
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bitten um Kenntnisnahme der nachfolgenden Beantwortung der Bieterfrage, welche als Rückfrage zu unserer Antwort auf die Bieterfrage Nr. 1 gestellt wurde.
Frage:
Bitte stellen Sie für die Angebotserarbeitung ein grobes Vorkonzept für die zunächst vorgesehene viergruppige Kita einschließlich der optionalen, späteren Erweiterung auf sechs Gruppen zur Verfügung. Eine einheitliche und belastbare Kalkulation ist auf der aktuellen Grundlage nicht möglich.
Wir bitten um Klarstellung bzw. Bereitstellung entsprechender Unterlagen, damit die Angebote auf einer vergleichbaren Grundlage erstellt werden können. Dies entspricht dem Grundsatz gemäß § 7 Abs. 1 VOB/A, wonach die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, sodass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.
Antwort:
Die Ausschreibung erfolgt bewusst als funktionale Leistungsbeschreibung. Ein Vorkonzept für die 4-gruppige Ausbaustufe wird seitens des Auftraggebers nicht bereitgestellt.
Für die Angebotserstellung ist von einer 4-gruppigen Kindertagesstätte auszugehen. Das bauliche Volumen sowie die Raumstruktur sind entsprechend auszulegen.
Die in den Planunterlagen dargestellte 6-gruppige Variante dient lediglich als Orientierung hinsichtlich der grundsätzlichen Zielsetzung und ist nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner vollumfänglichen Planungsleistung (LPH 1-4) ein eigenständiges Konzept für eine 4-gruppige Kita zu entwickeln und dabei planerisch sowie konstruktiv zu berücksichtigen, dass eine spätere Erweiterung auf insgesamt 6 Gruppen grundsätzlich möglich bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
Wir bitten um Erläuterung, wie eine Vergleichbarkeit der Angebote für die Stufe 3 geschaffen werden soll, wenn hierfür keine Planung der 4-Gruppen-Kita vorliegt und diese Variante jedoch bepreist werden soll. Ein fairer Wettbewerb kann nur erfolgen, wenn allen Bietern zur Preisfindung eine einheitliche Vorgabe zur Planung gemacht wird.
Es sei denn, die Planung wäre ein Wertungskriterium, was jedoch durch die vorliegende Matrix nicht gegeben ist.
Wir bitten um Klarstellung.
Antwort:
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die Planung und schlüsselfertige Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagesstätte im Rahmen eines Totalunternehmervertrags.
Die Planung der 4-gruppigen Kindertagesstätte ist Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung (Stufe1 LPH 1-4). Aus diesem Grund wird seitens des Auftraggebers kein gesonderter Entwurf bzw. kein Vorkonzept für die 4-Gruppen-Variante zur Verfügung gestellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagesstätte. Die Möglichkeit einer späteren Erweiterung auf insgesamt 6 Gruppen ist dabei planerisch und konstruktiv zu berücksichtigen. Die konkrete Ausgestaltung einer möglichen zukünftigen Erweiterung ist jedoch nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und daher nicht gesondert zu kalkulieren.
Die Vergleichbarkeit der Angebote wird durch die für alle Bieter gleichermaßen geltenden funktionalen, technischen und qualitativen Anforderungen der Vergabeunterlagen sichergestellt. Sämtliche Bieter kalkulieren auf Grundlage desselben Leistungsumfangs sowie identischer Rahmenbedingungen.
Die Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Das Zuschlagskriterium "Baukonzept" bezieht sich auf die Darstellung der Projektabwicklung, der Planungs- und Bauorganisation, des Bauablaufs sowie projektspezifischer Lösungsansätze. Die Bewertung eines architektonischen Entwurfs oder einer konkreten Planungslösung ist nicht Gegenstand der Wertung.
Eine weitergehende Konkretisierung der 4-Gruppen-Variante ist daher für die Angebotserstellung nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
in der FLB werden sowohl eine Bauweise aus vorgefertigten Wand- und Deckenelementen als auch eine Bauweise aus komplett vorgefertigten Raumzellen beschrieben.
Wir bitten um Klarstellung, ob das Gebäude in einer elementierten Holzrahmenbauweise aus vorgefertigten Wand- und Deckenelementen errichtet werden kann oder ob eine Ausführung aus vollständig vorgefertigten Raumzellen vorgesehen ist.
Antwort:
Die Entscheidung der Bauweise und Konstruktionsart ist dem Bieter freigestellt, bestellt ist hier ein Endprodukt gemäß den Anforderungen des FLB.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antworten auf die nachfolgenden Bieterfragen.
Frage 3:
Ist eine halogenfreie Verkabelung erforderlich?
Antwort:
Eine generelle Verpflichtung zur Ausführung sämtlicher Kabel und Leitungen als halogenfreie Ausführung ergibt sich aus der FLB nicht. Halogenfreie Kunststoff-Verdrahtungskanäle sind jedoch gemäß Abschnitt 4.4.1 vorzusehen. Im Übrigen sind die einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen einzuhalten
Frage 4:
Wer trägt die Kosten für den konstruktiv prüfenden Prüfingenieur ?
Antwort:
Unter Abschnitt 3.1.2 "Abgaben und Gebühren" ist geregelt, dass der Auftraggeber die Kosten für Prüf- und Abnahmegebühren sowie weitere gutachterliche Leistungen übernimmt, die von der Bauaufsicht gefordert werden, insbesondere die Prüfstatik.
Frage 5:
Ist eine vBg/ZiE erforderlich? Wenn ja, ist diese Abnahmevoraussetzung?
Antwort:
Derzeit ist gemäß FLB keine vBG bzw. ZiE ausdrücklich gefordert. Sollte aufgrund des gewählten Bausystems oder einzelner Bauarten eine vBG/ZiE erforderlich werden, ist diese vom Auftragnehmer im Rahmen der Planung zu identifizieren und zu veranlassen. Soweit behördlich gefordert, wäre deren Vorliegen Voraussetzung für die Genehmigung bzw. Abnahme
Frage 6:
Muss die Tragwerksplanung durch einen bei einer Ingenieurkammer eingetragenen "qualifizierten" Tragwerksplaner erfolgen?
Antwort:
Die Tragwerksplanung ist entsprechend den geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen und den Vorgaben der Bauordnung NRW durch entsprechend qualifizierter Personen zu erstellen. Die prüffähige Statik ist dem Prüfstatiker vorzulegen
Frage 7:
Ist es möglich mit Ihnen eine Vorauszahlung gegen eine Vorauszahlungsbürgschaft zu vereinbaren?
Antwort:
Die FLB trifft hierzu keine ausdrückliche Regelung. Gemäß Abschnitt 3.1.1 wird nach Zuschlagserteilung ein gemeinsamer Zahlungsplan erarbeitet. Über die Möglichkeit einer Vorauszahlung gegen Stellung einer entsprechenden Vorauszahlungsbürgschaft kann im Rahmen der Vertragsverhandlungen entschieden werden
Frage 8:
Müssen hier VSG verglaste Fenster zur Ausführung kommen? Wenn ja, wo?
Antwort:
Sicherheitsverglasungen sind gemäß FLB insbesondere bei bodentiefen und öffenbaren Fenstern im Obergeschoss sowie überall dort vorzusehen, wo dies aufgrund DIN 18008, DGUV-Vorschriften oder der Planung erforderlich ist. Eine ausdrückliche Festlegung auf VSG enthält die FLB nicht. Die Auswahl der erforderlichen Sicherheitsverglasung (z.B. VSG/ESG) ist im Rahmen des Verglasungsnachweises durch den Auftragnehmer zu bestimmen
Frage 9
Wie hat der Außenbrandnachweis zu erfolgen, oder gibt es organisatorische Maßnahmen, die den Nachweis nicht erforderlich machen ?
Antwort:
Der Außenbrandnachweis ist, soweit bauordnungsrechtlich erforderlich, im Rahmen des vom Auftragnehmer zu erstellenden Brandschutzkonzeptes durch den beauftragten Brandschutzsachverständigen zu führen. Organisatorische Maßnahmen zur Entbehrlichkeit eines erforderlichen Nachweises sind derzeit nicht vorgegeben. Maßgeblich sind die Festlegungen des Brandschutzkonzeptes und der Genehmigungsbehörde
Frage 10:
Dürfen die Fundamente über die Modulaußenkante auskragen?
Antwort:
Die Fundamente dürfen nicht über die Modulaußenkante auskragen. Die Fundamentierung ist so auszubilden, dass keine Stolpergefahren entstehen und die spätere Ausführung der Außenanlagen nicht eingeschränkt wird. Die Anforderungen an Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und die Nutzung der Außenbereiche sind einzuhalten
Frage 11:
Mit welcher Sohlpressung sollen die Fundamente bemessen werden?
Antwort:
Die maßgeblichen zulässigen Bodenkennwerte und die anzusetzende Sohlpressung sind dem als Vertragsanlage beigefügten Baugrundgutachten zu entnehmen. Eine pauschale Vorgabe zur Sohlpressung enthält die FLB nicht
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
Es wird mehrfach die Ausführung einer 4-Gruppen Kita mit der Option einer späteren Erweiterung auf 6-Gruppen beschrieben. Für die 4-Gruppen Variante liegen jedoch keine entsprechenden Planunterlagen vor. Im Dokument 5009b_Planunterlagen ist hingegen eine 6-Gruppen Kita geplant.
Ist vorgesehen, das Gebäude bereits entsprechend der in den Planunterlagen dargestellten 6-Gruppen Variante zu errichten und zunächst lediglich 4-Gruppen zu nutzen, sodass die übrigen Flächen zu einem späteren Zeitpunkt für die Nutzung als 5. und 6. Gruppe hinzugezogen werden können?
Antwort:
Aufgrund eines geänderten Nutzungsbedarfs wird die Kita zunächst für 4 Gruppen gebaut. Deshalb soll das bauliche Volumen einer 4-gruppigen Kita entsprechen.
Aktuell ist unklar, ob das Gebäude zukünftig mit 6 Gruppen genutzt werden soll.
Das Gebäude muss jedoch planerisch sowie konstruktiv so vorbereitet werden, dass eine spätere Erweiterung auf 6 Gruppen durch bauliche Veränderungen jederzeit möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
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