Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend § 123 Abs. 1-3 u.
5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB.
Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen. Der AG kann bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenige Bieterin vorliegen, die der AG zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 1, 2 Nr. 2 WRegG).
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung (entsprechend § 125 GWB) von denjenigen Bieterinnen, die der AG zur
Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.
Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1
oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch
eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen. Die AG kann bei der
Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenige
Bieterin vorliegen, die die AG zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 1, 2 Nr. 2
WRegG). Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (entsprechend § 125 GWB) von derjenigen Bieterin, die die AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.
Vorzulegende Nachweise:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend § 123 Abs. 1-3 u.
5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB.
Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung (entsprechend § 125 GWB) von denjenigen Bieterinnen, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Keine Strafe nach SchwarzArbG, AEntG, MiLoG; Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung (entsprechend § 125 GWB) von derjenigen Bieterin, die die AG zur Abgabe
eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Zahlung von Steuern / Abgaben; Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (entsprechend § 123 Abs. 4, 5
S. 2 GWB).
Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 9 und ggf. Nr. 11
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung (entsprechend § 125 GWB) von derjenigen Bieterin, die die AG zur Abgabe
eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Bietergemeinschaft; Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
Nachweis: Formblatt "3004_Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft"; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Kapazitäten anderer Unternehmen; Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die
Bieterin sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), ist die Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und Unternehmen notwendig und der Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen zu führen.
Nachweis: Formblatt "3005_Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer
Unternehmen"; Formblatt "3006_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung
oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die
Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen. Diese Unternehmen müssen ebenso
die entsprechenden Anforderungen an die Eignung erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Bieterin hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem
Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB vorliegen, innerhalb einer von der AG
gesetzten Frist zu ersetzen.
Sofern im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, haften die Bieterin und
diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung.
Sofern die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen einer
Bietergemeinschaft erfolgt, gelten im Übrigen die Ausführungen unter Gliederungspunkt 3.
a).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung