Gruppenversicherungsvertrag über eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten der Stadt Duisburg
Die Stadt Duisburg beabsichtigt, einen Gruppenversicherungsvertrag über eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung für die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angehörenden Mitarbeitenden des Auftraggebers in Form einer Gruppenversicherung ohne Altersbegrenzung mit der Möglichkeit privater Fortführung und dem Einbezug von Familienangehörigen als Selbstzahler abzuschließen. Zudem sollen auch Familienangehörige der Mitarbeitenden außerhalb des TVöD die Möglichkeit erhalten, sich auf eigene Kosten bei der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zu versichern.
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 4.2
Es sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen, wovon sich mindestens eine Referenz auf eine Behörde oder einen öffentlichen Auftraggeber beziehen muss. Beide Referenzen müssen mindestens 300 versicherte Personen vorweisen können. Gegenstand beider Referenzen muss die ausgeschriebene Leistung sein, also der Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrags über eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung. Beide Referenzen können sich auf eine laufende oder vergangene Beauftragung beziehen, müssen jedoch mindestens innerhalb der letzten 3 Jahren beauftragt worden sein. In beiden Referenzen ist eine zuständige Ansprechperson beim Referenzgeber unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit anzugeben.
Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 4.1
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss seine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufungsausübung i.S. von § 44 VgV nachweisen.
Bietererklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Teil 3 - Vordrucke, Punkt 3
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