Projektsteuerung und Nutzermanagement für die Planung und den Bau des neuen Verwaltungsgebäudes Duisburg.
Die Stadt Duisburg, handelnd durch das Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR, plant die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes im Duisburger Stadtgebiet (Steinsche Gasse). Der Kostenrahmen für die KG 300-400 für die Errichtung des NVG liegt bei ca. EUR 90 Mio. brutto.Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 und § 3 AHO (Heft Nr. 9, Stand: 05-2025) für die Planung und den Bau des neuen Verwaltungsgebäudes der Stadt Duisburg sowie Nutzermanagementleistungen und die Betreuung des Change-Prozesses. Die Auftraggeberin schreibt die Leistungen in zwei Losen aus.Die zu vergebenden Projektsteuerungsleistungen (Los 1) orientieren sich an der AHO, Projektstufen 1 - 5. Die Projektsteuerungsleistungen sollen für und im Interesse der WBD erbracht werden.Die Nutzermanagementleistungen (Los 2) sollen insbesondere die Koordination und Abstimmung zwischen den verschiedenen innerstädtischen Organisationseinheiten sowie die Information und Einbindung der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer umfassen. Die Nutzermanagementleistungen sollen für und im Interesse der Stabsstelle "NVG" der Stadt Duisburg erbracht werden. Der Aufwand für die Nutzermanagementleistungen hängt vom entsprechenden Bedarf der Stabsstelle ab.Es ist in Los 1 eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungen für Los 2 werden mit Zuschlag vollständig beauftragt. Die Abrechnung erfolgt für tatsächlich erbrachte Leistungen. Der Auftraggeberin steht ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu.
Bewerber dürfen sich nur für ein Los bewerben. Die Bewerbung auf beide Lose ist unzulässig.Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Zustimmungen der Gremien der Stadt Duisburg nicht vorliegen sollten. Die Zuschlagserteilung in beiden Losen steht damit unter einem "Gremienvorbehalt".
Qualität: Erfahrung des Projektteams
Qualität: Konzept zur Vorgehensweise
Preis
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.
Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an der AHO, Projektstufen 1 - 5 und betreffen folgende Handlungsbereiche: - Organisation, Information, Koordination und Dokumentation; - Qualitäten und Quantitäten; - Kosten und Finanzierung; - Termine, Kapazitäten und Logistik; - Verträge und Versicherungen. Darüber hinaus ist die Projektleitung der Auftraggeberin zu unterstützen. Folgende weitere Leistungen sind insbesondere zu erbringen: Steuerung der Schnittstelle zum separat ausgeschriebenen BIM-Management.Die Vergütung der Projektsteuerungsleistungen wird sich voraussichtlich nach AHO-Heft Nr. 9 richten.Die Projektsteuerungsleistungen sollen für und im Interesse der WBD erbracht werden. Ferner dient der Aufragnehmer aus Los 1 dem Auftragnehmer aus Los 2 als "single point of contact" als Ansprechpartner für das Hochbauprojekt NVG. Dies gilt wechselseitig: der Auftragnehmer für Los 2 dient dem Auftragnehmer für Los 1 ebenfalls als "single point of contact" für sämtliche die Nutzerinnen und Nutzer betreffenden Belange.Beabsichtigt ist eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeberin steht ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufen- und gegebenenfalls abschnittsweise. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Die Nutzermanagementleistungen sollen insbesondere die Unterstützung der Stabsstelle "NVG" in diversen Teilprojekten sowie die Koordination und Abstimmung zwischen den verschiedenen Organisationseinheiten der Stadt umfassen, wobei der Fokus auf der Information und Einbindung der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich anstehender Änderungen in Arbeitsweisen und Arbeitsinhalten liegt, die sich auf die Planungsprozesse auswirken können und die sich aus der Umsetzung moderner, flexibler Büro- und Servicekonzepte ergeben.Das NVG hat eine BGF von ca. 30.000 qm und wird ca. 21 Nutzeinheiten (Fachbereiche) mit ca. 1.220 New-Work-Arbeitsplätzen sowie ergänzenden Arbeitsmöglichkeiten umfassen.Zu den Aufgaben gehören unter anderem die interne Koordination, die Vorbereitung, die Durchführung und Dokumentation von Gesprächen mit den Fachbereichen - beispielsweise zur Ermittlung und Abstimmung der nutzerspezifischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung von New Work-Konzepten und die Integration nachhaltiger Lösungen, Etablieren und Unterstützen eines Change-Managements, das Umzugsmanagement sowie die Entwicklung eines Designkonzeptes für das NVG, welches als Gesamtkonzept aus Bauwerk und Interieur sowie die Möblierung, welche die Anforderungen an flexible, nachhaltige und moderne Arbeitsumgebungen erfüllt und die Aufenthaltsqualität für Mitarbeitende und Bürgerinnen und Bürger maximiert, besteht. Im Rahmen der Leistungserbringung ist zudem vorgesehen, das Teilprojekt IT-Ausstattung, die Projektleistung, das Kapazitätsmanagement sowie die Konzepterstellung des Front-Back-Office zu unterstützen. Das Nutzermanagement übernimmt dabei keine klassischen Bauherrenaufgaben, sondern soll gezielt die Lücke schließen, die der Bauherr bzw. Projektsteuerer nicht abdecken kann und soll.Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich dabei u.a. an den Leistungsbildern nach Kapitel 8 (Inbetriebnahmemanagement) und Kapitel 11 (Nutzerprojektmanagement) Heft Nr. 19 AHO.Die Nutzermanagementleistungen sollen für und im Interesse die Stabsstelle "NVG" der Stadt Duisburg erbracht werden. Der Aufwand hängt vom entsprechenden Bedarf der Stabsstelle ab. Ferner dient der Aufragnehmer aus Los 2 dem Auftragnehmer aus Los 1 als "single point of contact" als Ansprechpartner für sämtliche die Nutzerinnen und Nutzer betreffenden Belange. Dies gilt wechselseitig: der Auftragnehmer für Los 1 dient dem Auftragnehmer für Los 2 ebenfalls als "single point of contact" für das Hochbauprojekt NVG.Das Projekt wird ca. 5-6 Jahre dauern.Die Leistungen für Los 2 werden mit Zuschlag vollständig beauftragt. Die Abrechnung erfolgt für tatsächlich erbrachte Leistungen. Der Auftraggeberin steht ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu.
Der Abruf einzelner Leistungen erfolgt abhängig vom Bedarf der Stabsstelle "NVG".