Wartungsarbeiten am Montag, 13.07.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr

Verfahrensangaben

2026-0421 Erneuerung Sperrtor am Marientor - Beton-, Stahlbeton und Stahlwasserbau...

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.07.2026
11.08.2026 10:00 Uhr
11.09.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
n.lenz@wb-duisburg.de
+492032832980

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05315-03002-81
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
44212383-7
45220000-5
45223210-1
45232152-2
45240000-1
45240000-1
45246000-3
45246400-7
45248500-2
45262300-4
45311200-2
45315100-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erneuerung Sperrtor am Marientor - Beton-, Stahlbeton und Stahlwasserbauarbeiten sowie EMSR-Technik

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Als Hochwasserschutzanlage dient das Mariensperrtor, dem Hochwasserschutz für den gesamten Innen- und Altstadtbereich der Stadt Duisburg. Neben den dort wohnenden und arbeitenden Menschen werden Vermögenswerte von weit mehr als 2 Mrd. Euro, darunter das gesamte Gebiet um den lnnenhafen sowie das U-Bahn-Netz der Stadt Duisburg, geschützt. Das Mariensperrtor bildet als westlicher Abschluss des Innenhafens zusammen mit der Marientorbrücke den Übergang zum Außenhafen. Das Mariensperrtor ist als Hochwasserschutzanlage weiter in Funktion. Die Restnutzungsdauer des Mariensperrtores, insbesondere des Verschlusses einschließlich der Maschinen- und Anlagenteile, neigt sich nach mittlerweile mehr als 90 Jahren trotz durchgeführter Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen dem Ende entgegen. Die Bauwerke, Maschinen und technischen Anlagen der Hochwassersperrtoranlage sind in Teilen sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig. Zudem sind sie teilweise veraltet und entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und derzeitigen Sicherheitsstandards. Die Erneuerung des Mariensperrtores ist daher vorgesehen. Folgende am Mariensperrtor vorhandenen Bauwerke bzw. Bauwerksteile sind funktionaler Bestandteil des Sperrtores:

- Torhalle mit Torkammer, Verschlusskörper (Schiebetor), Dammtafelverschluss der Torkammer, Hallenkran
- Pumpenhalle mit Hochwasserpumpe, Umlaufkanal, Rechen, Schiebern, Dammtafeln Hallenkran
- Durchfahrtsöffnung mit Anprallschutzvorrichtung an Tor- und Pumpenhalle und Dammbalkennotverschluss (innenhafenseitig, mit demontierbaren Begehungsstegen (tor- und pumpenhallenseitig),
- Kranstellplatz mit Dammbalkenlager
Die Abmessungen des bestehenden Sperrtores betragen etwa 17,0 m Länge, 4,53 m Breite und 16,80 m Höhe. Die vorgesehene Erneuerung der Hochwasserschutzanlage "Mariensperrtor" umfasst im Wesentlichen folgende Hauptleistungsbereiche:

1. Rückbauarbeiten und Entsorgung:
- des bestehenden Sperrtores inkl. Antrieb
- des Torkammerverschlusses
- der Hallenkräne, Pumpen, Elektroinstallationen, Einbauten und Maschinentechnik und sonstiger Anlagen

2. Stahlwasserbau:
- Herstellung und Einbau eines neuen Sperrtors als aufgehängtes Schiebetor in Faltwerksbauweise, inkl. Torbrücke und Antrieb
- Herstellung und Einbau eines Torkammerverschlusses als Stemmtor inkl. An-trieb
- Herstellung und Einbau eines neuen, zweiten Dammbalkenverschlusses als Revisionsverschluss und Anpassung des bestehenden Dammbalkennotverschlusses, inkl. Neubau bzw. Umbau der Lagerkonstruktionen
- Herstellung und Einbau von Spindelschützen

3. Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR):
- Einbau sämtlicher zugehörige Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, u.a. Brandschutz- und Einbruchüberwachung, Trafo und Schaltanlagen, Datenfernübertragung

4. Pumpen und Leitungen
- Installation von Schmutzwasserpumpen, Edelstahl- und PE-Leitungen mit Armaturen (Schieber, Be- und Entlüfter, Rückflussverhinderer)

5. Massivbau:
- Massivbauliche Anpassungen der Torkammer, der Durchfahrtssohle und der Pumpenhalle
- Herstellung / Schließen von Wanddurchbrüchen und Öffnungen in der Torhalle
- Betonsanierung der Torkammer
- Bau eines neuen Kranstellplatzes und neuer Dammbalkenlager

5. Sonstige Ausrüstung:
- Treppenanlage, Geländer, Vogeleinflugschutz, Klappsteg, Gruben und Schachtabdeckungen, Zwischenbühnen, Türen / Tore / Fenster
- Hallenkräne

6. Technische Bearbeitung
- Gem. Leistungsbeschreibung

Ein detaillierter Leistungsumfang befindet sich in den Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.03.2027
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marientorstr. 49 und 51
47051
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT1AGXB37

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen
werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Prüffristen:
Aufgrund der besonderen Natur der Vereinbarung - insbesondere der förderrechtlichen
Prüfpflichten, der verwaltungsinternen Anordnungsverfahren der Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR sowie der haushaltsrechtlichen Anforderungen nach der Gemeindeordnung
NRW - wird die Prüffrist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B auf 60
Kalendertage verlängert. Der Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verschiebt sich entsprechend.
Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung beim AG gemäß Ziffer 18.12 der ZVB Bau WBD.
Für das Vorentwurfsverfahren zur Schlussrechnung gilt Ziffer 18.11 e) der ZVB Bau WBD.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

546835-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

**** VERWEIS AUF BEWERTUNGSMATRIX ****
WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE BEPUNKTUNG GEMÄSS DEN BEIGEFÜGTEN UNTERLAGEN ERFOLGT. DIESE SIND:

"1002_Teilnahmebedingungen_TWB" & "1003_Bewertungsmatrix TWB".

Für die spätere Angebotsphase sind folgende Unterlagen heranzuziehen:

"5002_Vergabebedingungen_Angebotsphase" & "5003a_Bewertungsmatrix Angebotswertung".

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach VgV und EU VOB/A zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden.

Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.

Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.

Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.

Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Objektive nichtdiskriminierende Kriterien (Auswahlkriterien) zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Teilnahmewettbewerb) - Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Mindestzahl: 3) gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i.V.m. Abs. 2, Nr. 3 VOB/A sind:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 264 Wertungspunkte)
Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (max. 264 Wertungspunkte)

Leistungsbereich I: Leistungen der Tragwerksplanung für Stahl- und Massivbau (max. 69 Punkte)
- Gesamtstützweite (max. 45 Punkte)
- Honorarzone (max. 9 Punkte)
- Fertigstellungszeitraum (max. 15 Punkte)

Leistungsbereich II: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (AG 6/7) (max. 45 Punkte)
- Baukosten (max. 30 Punkte)
- Fertigstellungszeitraum (max. 15 Punkte)

Leistungsbereich III: Bauleistungen zur Fertigung und Montage der EMSR- sowie der Maschinen-/
Antriebstechnik (max. 45 Punkte)
- Baukosten (max. 30 Punkte)
- Fertigstellungszeitraum (max. 15 Punkte)

Leistungsbereich IV: Bauleistungen des Massiv- und Stahlwasserbaus gemäß ZTV-W
(max. 105 Wertungspunkte)
- Gesamtbaukosten, gesamt (max. 30 Punkte)
- Baukosten, Anteil Massivbau (max. 30 Punkte) - Baukosten, Anteil Stahlwasserbau (max. 30 Punkte) - Fertigstellungszeitraum (max. 15 Punkte)

Je Leistungsbereich ist mindestens eine Referenz, die die Mindestanforderungen erfüllt einzureichen. Die Anzahl der Referenzen, welche der Bewerber vorlegen darf, ist nicht begrenzt, jedoch werden lediglich die 3 besten Referenzen je Leistungsbereich I) bis IV) d.h. die Referenzen, die die höchste Punktzahl im jeweiligen Leistungsbereich erhalten, berücksichtigt.
Eine Referenz kann auch die Anforderungen mehrerer Leistungsbereiche I) bis IV), für die Referenzen gefordert werden, erfüllen und entsprechend angegeben/verwendet werden. Nur die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Leistungssbereiches ist nicht zulässig.
Nach der Punkteermittlung wird die erreichte Gesamtpunktzahl (max. 264 Punkte) mit einem Faktor multipliziert. Der Faktor ergibt sich daraus wie viele Leistungsbereiche durch die selbe gewertete Referenz abgedeckt werden. D.h. wenn alle vier Leistungsbereiche I) bis IV) durch insgesamt nur drei Referenzen abgedeckt werden wird die erreichte Gesamtpunktzahl (zwischen 11 und 264 Punkte) mit dem (maximalen) Faktor 2 multipliziert. Die sich aus der Fakturierung der Gesamtpunktzahl ergebende maximale Wertungspunktzahl beträgt 528 Punkte. Werden die Leistungsbereiche I) bis IV) nur durch jeweils drei Einzelreferenzen abgedeckt (in Summe also 12 berücksichtigte Referenzen), ergibt sich ein Faktor von 1. Die Bestimmung des Faktors für dazwischenliegende Referenzkombinationen erfolgt linear. Sollten weniger als drei Referenzen für einzelne Leistungsbereiche abgegeben werden, werden nicht abgegebene Referenzen wie Einzelreferenzen zur Bestimmung des Faktors behandelt.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i.V.m. Abs. 2, Nr. 3 VOB/A begrenzt. Die Mindestzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 3 und die Höchstzahl 5 (siehe oben). Die Begrenzung erfolgt anhand der o. g. Gesamtpunktzahl multipliziert mit dem Faktor; je höher die erreichte Punktzahl umso höher der Rang des Bewerbers.

Sofern nach der Rangfolge zwei Bieter/-innen die gleiche Punktzahl aufweisen und es um den letzten Platz der Bieter/-innen geht, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet das Los.

Eine detaillierte Erläuterung ist den Dateien "1002_Teilnahmebedingungen_TWB" & "1003_Bewertungsmatrix TWB" der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A) - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 6a EU, Nr. 1 VOB/A).

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A)
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (USH) und Umweltschadenversicherung (USV) besteht, die mindestens folgende Deckungssummen umfasst:
- Personenschäden: mindestens 10 Mio. EUR je Schadenfall (brutto)
- Sach- und Vermögensschäden: mindestens 15 Mio. EUR je Schadenfall (brutto)
- Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG): mindestens 10 Mio. EUR je Schadenfall, insbesondere für Schäden an Gewässern, Boden sowie geschützten Arten und Lebensräumen.
Die Versicherungen müssen ausdrücklich Tätigkeiten im und am Wasser einschließen.
Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens
das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist dies durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung"). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (§ 6a EU Nr. 2 b) VOB/A) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-
jahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 10.000.000,00 Euro (netto) erzielt hat. Dabei darf in keinem Jahr der Umsatz kleiner sein als 5.000.000,00 Euro (netto), auch wenn im Mittel der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 10.000.000,00 Euro (netto) erreicht werden.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3015, "Verpflichtungs-erklärung". Die Addition von Umsätzen verschiedener Unternehmen muss für die Vergabestelle zweifelsfrei erkennbar sein.
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, den Nachweis durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu erbringen.

- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des
Auftrags (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A)
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 7.000.000 Euro (netto) bei vergleichbarer Ingenieurbauwerke des Wasserbaus erzielt hat. Dabei darf in keinem Jahr der Umsatz kleiner sein als 2.500.000,00 Euro (netto), auch wenn im Mittel der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 7.000.000,00 Euro (netto) erreicht werden. Vergleichbare Bauwerke und Anlagen des Wasser-baus sind jedenfalls: Bewegliche Wehre, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Sperrtore oder Schleusen.
-> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung"
Hinweis: Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Bei Leistungen, die gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführt worden sind darf nur der selbstausgeführte Anteil in Ansatz gebracht werden.
Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen im jeweiligen Tätigkeitsbereich addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3015, "Verpflichtungserklärung".
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, den Nachweis durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A)
Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjah-ren (Fertigstellung im Zeitraum vom 01.06.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für jeden Leistungsbereich I) bis IV) ist mind. eine Referenz nachzuweisen. Es sind nur Darstellungen von Referenzprojekten zulässig, in denen die entsprechenden Leistungen, die mit dem Refe-renzprojekt nachgewiesen werden sollen, bereits vollständig erbracht wurden, auch wenn das Gesamtbauvorhaben gegebenenfalls noch nicht abgeschlossen ist. Verschiedene Einzelreferen-zen, die zum Nachweis der unten definierten Anforderungen I) bis IV) eingereicht werden, können aus einem Projekt stammen. Die Erbringung der Leistung kann als Teil einer ARGE erfolgt sein, sofern der/die Bieter/-in die Leistung selbst ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Der/die Bieter/-in hat für alle Referenzen das jeweilige Formblatt 3011 vollständig auszufüllen.

Mindestanforderungen:

Leistungsbereich I)
Nachweis über die Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung für Stahl- und Massivbau einschl. Schal- und Bewehrungsplanung, Anschlüsse im Stahlbau und Bauwerksanschlüsse in Leis-tungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach § 51 HOAI, einschl. Werkstatt- und Montageplanung bei Neubau, Umbau oder Instandsetzung vergleichbarer Ingenieurbauwerke des Wasserbaus. Vergleichbare Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus sind jedenfalls: Bewegliche Wehre, Schiffshe-bewerke, Sperrwerke, Sperrtore oder Schleusen mit mind. durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (HZ III), mit einer Gesamtstützweite von mind. 12,0 m und einer Stauhöhe von mind. 4,0 m.
-> Nachweis: Formblatt 3011, "Ref._I_Formblatt Referenzen"

Leistungsbereich II)
Nachweis über die Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 6 oder 7 in Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach § 55 HOAI bei Neubau, Umbau oder Instandsetzung vergleichbarer Ingenieurbauwerke des Wasserbaus. Vergleichbare Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus sind jedenfalls: Bewegliche Wehre, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Sperrtore oder Schleusen mit mind. durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (HZ III), mit Kosten der Technischen Ausrüstung (DIN?276, Anlagengruppen 6 oder 7) von mind. 1,5 Mio. Euro (netto).
-> Nachweis: Formblatt 3011, "Ref._II_Formblatt Referenzen"

Leistungsbereich III)
Nachweis über die Erbringung von Bauleistungen über die Fertigung und Montage der EMSR- sowie der Maschinen-/Antriebstechnik bei Neubau, Umbau oder Instandsetzung bei vergleichbaren Ingenieurbauwerken des Wasserbaus mit Kosten der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI (Anlagengruppen 4, 5, 6 oder 7) für die Gewerke EMSR-Technik und Maschinen-/Antriebstechnik von mindestens 2,5 Mio. EUR netto. Vergleichbare Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus sind jedenfalls: Bewegliche Wehre, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Sperrtore oder Schleusen.
-> Nachweis: Formblatt 3011, "Ref._III_Formblatt Referenzen"

Leistungsbereich IV)
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er Bauleistungen im Massivbau und Stahlwasserbau gemäß ZTV-W bzw. TR-W bei Neubau, Umbau oder Instandsetzung von vergleichbaren Ingenieurbauwerken des Wasserbaus ausgeführt hat.
Die Referenzmaßnahme muss folgende Mindestkosten aufweisen:
- Gesamtbaukosten des Bauwerks gemäß DIN 276, Kostengruppen 300 und 500 von mindestens 15,0 Mio.EUR netto,
- anteilige Bauwerkskosten Massivbau (DIN 276 KG 300) von mindestens 2,5 Mio. EUR netto,anteilige Bauwerkskosten Stahlwasserbau (DIN 276 KG 500 - stahlwasserbauliche Anlagen) von mindestens 7,5 Mio. EUR netto.
Vergleichbare Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus sind jedenfalls: Bewegliche Wehre, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Sperrtore oder Schleusen mit mind. 12,0 m lichter Verschlussweite und zugehöriger Stauhöhe von mind. 4,0 m.
-> Nachweis: Formblatt 3011, "Ref._IV_Formblatt Referenzen"
Hinweise: Eine Referenz kann auch die Anforderungen mehrerer Leistungsbereiche (I bis IV) für die Referenzen gefordert werden erfüllen und entsprechend angegeben/verwendet werden. Nur die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Leistungsbereiches ist nicht zulässig.

- Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen (§ 6a EU Nr. 3 b) VOB/A)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie sei-
nem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.

Die Mindestanforderungen sind der Tabelle auf Seite 17/28 (Punkt 3.2) der Datei "1002_Teilnahmebedingungen_TWB" zu entnehmen.

-> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung"
Hinweis: Sofern die Funktion/Rolle durch einen Nachunternehmer oder eine externe Stelle abgedeckt werden soll, genügt im Rahmen von Stufe I (Teilnahmephase) die Angabe "durch Nachun-ternehmer" oder "extern". Eintragung zusätzlich in Formblatt 3012 "Formblatt Nachunternehmer" (vgl. auch Ziff. 3.8) erforderlich.
Die konkrete Benennung von Personen sowie die Vorlage von Nachweisen (z. B. Zertifikate, Befä-higungsnachweise) in Stufe I ist lediglich insoweit erforderlich, wie dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich gefordert wird (vgl. u.a. Ziff. 3.5).
Darüber hinaus behält sich die AG vor, die konkrete Benennung von Personen, Nachunternehmern und sonstigen Stellen sowie die Vorlage von entsprechenden Nachweisen und Dokumenten (z. B. Zertifikate, Befähigungsnachweise, Bescheinigungen, persönliche Referenzen) im Rahmen von Stufe II (Angebotsphase) vor der Zuschlagserteilung zu verlangen. Diese Angaben sind auf Anforderung innerhalb einer von der Auftraggeberin gesetzten Frist vorzulegen.

- Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssi...

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber folgende Nachweise zu erbringen:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1, Nr. 1-10 VOB/A sowie den im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung" aufgeführten Gründen i.S.v. § 6e EU Abs. 6, Nr. 1-9 VOB/A. Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine Auskunft aus dem Bundes- oder Gewerbezentralregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"

b) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 6e EU Abs. 4 VOB/A). Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenträger zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"

c) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes oder § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine Auskunft aus dem Bundes- oder Gewerbezentralregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).

-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung"

d) Eigenreklärung, Sanktionspaket: Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022

-> Nachweis: Formblatt 3005, "Formular 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

s. Punkt 12 in "4001_BVB Bau WBD" (Eine endügltige Version wird zur Angebotsphase den Unterlagen beiliegen)

s. Punkt 13 in "4001_BVB Bau WBD" (Eine endügltige Version wird zur Angebotsphase den Unterlagen beiliegen)

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung