Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG plant, mit finanzieller Unterstützung des Bundes und LandesNordrhein- Westfalen, die Erneuerung der Gleis- und Weichenanlagen auf dem Streckenabschnitt derStraßenbahnlinie 901 in Duisburg-Neudorf.
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung der Gleis- und Weichenanlagen inklusive dem dazugehörigenBefestigungsmaterial. Der genaue Lieferumfang wird erst nach Fertigstellung der Schienenteilungspläne vom Auftraggeber (AG) festgelegt (Leistungswerte sind ca. Angaben).
- 1 St Einfache Gleisverbindung W628/629- 2480 m Rillenschienen Profil 60R2- 18 St Gleisentwässerungskästen
Bei der Erstellung der Schienenteilungspläne sowie bei der nachfolgenden Fertigung ist die aktuelle Rad-Schiene - Quermaßuntersuchung der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG zu berücksichtigen.
Details sind dem Leistungsverzeichnis zur entnehmen.
Preis
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.